Kontakt
Abgabefrist Steuererklärung 2021 – Stichtag 31.12.2025 nicht verpassen!

Abgabefrist Steuererklärung 2021 – Stichtag 31.12.2025 nicht verpassen!

  • Teilen:

Bis Ende 2025 haben Sie noch die letzte Chance, Ihre Steuererklärung 2021 abzugeben. Der 31.12.2025 ist der Stichtag für alle Steuerzahler:innen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten. Lesen Sie hier, warum sich das auch für Sie lohnt!

Steuererklärung 2021 - Das Wichtigste in Kürze

  • 3 unterschiedliche Abgabefristen für Steuerpflichtige, abhängig von Abgabepflicht
  • Abgabepflicht zur Überprüfung einer eventuellen Steuernachzahlung
  • Antragsveranlagung = freiwillige Abgabe der Steuererklärung
  • Abgabefrist bei Antragsveranlagung: 31.12. des vierten Folgejahres
  • In vielen Fällen Steuerrückerstattungen bei Antragsveranlagung zu erwarten

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

Inhaltsverzeichnis


Für wen gilt die Abgabefrist am 31. Dezember?

Wenn von der Abgabefrist für die Steuererklärung die Rede ist, denkt man automatisch an den 31.07. Was hat es also mit der Frist zum Jahresende auf sich?

Grundsätzlich gibt es für jedes Steuerjahr 3 unterschiedliche Fristen:

  • 07. des Folgejahres für Steuerpflichtige mit Abgabepflicht
  • Letzter Februartag des übernächsten Jahres für Steuerpflichtige mit Abgabepflicht und steuerlicher Vertretung (z. Bsp. durch Lohnsteuerhilfeverein)
  • 12. des 4. Folgejahres bei Antragsveranlagung

Alle Infos zu den Abgabefristen können Sie hier im Detail nachlesen: „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“.

Dementsprechend gilt die Frist am 31.12.2025 also nur bei Antragsveranlagung, also bei der freiwilligen Steuererklärung.

Was ist eine freiwillige Steuererklärung?

Die freiwillige Steuererklärung ist das Gegenteil zur Pflichtveranlagung. Sofern bei Ihnen keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, Sie aber trotzdem Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, ist die Rede von einer Antragsveranlagung.

Für die Abgabe der Steuererklärung haben Sie bei einer Antragsveranlagung insgesamt 4 Jahre Zeit. So können Sie beispielsweise die Steuererklärung 2021 noch bis zum 31.12.2025 abgeben.

Tipp: Irgendwann wird es schwierig sich die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte in Erinnerung zu rufen. Reizen Sie Ihre Frist am besten nicht bis zum Schluss aus.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

In der Regel wird eine Abgabepflicht vom Finanzamt festgesetzt, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für mich?

Eine freiwillige Steuererklärung hört sich im ersten Moment nach einem überflüssigen Aufwand an. Aber gerade in diesem Fall lohnt sich die Mühe oft besonders, denn bei Antragsveranlagungen sind in vielen Fällen Steuererstattungen zu erwarten.

Nicht alle relevanten Sachverhalte werden bereits beim automatischen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Das ist beispielsweise der Fall bei:

Mit Abgabe der Steuererklärung wird die korrekte Steuerbelastung des jeweiligen Jahres berechnet und Sie erhalten die zu viel gezahlte Lohnsteuer als Steuerrückerstattung zurück.

Hinweis: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt aktuell bei 1.172 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2021, Stand 06/2025).

Letzte Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 abgeben?

Ihre freiwillige Steuererklärung 2021 können Sie noch bis zum 31.12.2025 abgeben.

Achtung: Eine weitere Fristverlängerung ist keinesfalls mehr möglich.

Wenn Sie Mitglied unseres Vereins sind, beachten Sie bitte, dass auch die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Vereinbaren Sie also möglichst zeitnah einen Termin in Ihrer Beratungsstelle.

Tipp: Nutzen Sie unsere praktische Checkliste, um alle Unterlagen zu sammeln.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetenten und persönlichen Ansprechpartner:innen rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellen:

  • Teilen:
Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.