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Arbeitslosengeld und Steuer – Wie hängt das zusammen?

Arbeitslosengeld und Steuer – Wie hängt das zusammen?

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Im Gegensatz zur viel diskutierten Höhe des Arbeitslosengeldes wird der Zusammenhang zwischen Steuern und Arbeitslosengeld nur selten thematisiert. Diesen Zusammenhang sollten Sie jedoch kennen und beachten, auch wenn Sie momentan nicht arbeitslos sind. Lesen Sie jetzt alle wichtigen Infos zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Große Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II
  • Umgangssprachliche Bezeichnung für Arbeitslosengeld II: Hartz IV
  • Strenge Voraussetzungen bei beiden Varianten
  • Höhe des Arbeitslosengeld I: 60 % des letzten Nettogehalts (67 % bei min. einem Kind)
  • Höhe des Arbeitslosengeld II abhängig vom Bedarf
  • Arbeitslosengeld I steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt
  • Abgabepflicht für die Steuererklärung bei mehr als 410 Euro jährlich
  • Beim Arbeitslosengeld II keine Angaben in der Steuererklärung nötig

 

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Inhaltsverzeichnis


Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)

Die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II sind vielen gar nicht so sehr bewusst, dabei sind diese erheblich. In der nachfolgenden Tabelle werden die größten Unterschiede aufgelistet.

Hinweis: Das Arbeitslosengeld II wird umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet.

Tabelle Arbeitslosengeld

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten:

  • mindestens 12 Monate Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten 30 Monaten
  • arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet
  • ohne Beschäftigung
  • erwerbsfähig = Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit (min. 15 Stunden pro Woche) möglich
  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen, sind folgende Voraussetzungen entscheidend:

  • Alter: min. 15 Jahre, aber unterhalb der Renten-Altersgrenze
  • Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Deutschland
  • erwerbsfähig
  • hilfsbedürftig = Einkommen unter dem Existenzminimum

Beim Hartz IV wird von Ihnen verlangt, dass Sie zunächst Ihr eigenes Vermögen oder Einkommen einsetzen. Erst wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr daraus sichern können, erhalten Sie Unterstützung vom Staat.

Hinweis: Hier können Sie sich online registrieren und sich anschließend arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I oder II beantragen: Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Wie bereits in der Tabelle zu erkennen ist, sind Arbeitslosengeld I und II unterschiedlich hoch, weil unterschiedliche Ausgangswerte für die Berechnung genutzt werden.

Dem Arbeitslosengeld I wird das letzte Nettogehalt zugrunde gelegt. In der Regel erhalten Sie 60 % Ihres vorherigen Gehaltes von Ihrer Arbeitslosenversicherung ausgezahlt. Der Prozentsatz erhöht sich auf 67 %, falls Sie mindestens ein Kind haben.

Tipp: Da Ihr Nettogehalt die Grundlage der Berechnung darstellt, hat Ihre Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und anderer Lohnersatzleistungen. Beachten Sie das bei Ihrer Steuerklassenwahl.

Berechnen Sie kostenlos die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner.

Die Höhe des Arbeitslosengeld II wird gänzlich anders ermittelt. Hier ist Ihr persönlicher Bedarf bzw. der Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft ausschlaggebend. Es wird in folgende Bedarfe unterteilt:

  • Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes = Auszahlung eines monatlichen Pauschalbetrags
  • Bedarf für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarf = Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen
  • Einmalbedarf = einmalige Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine)

Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Infos zu den verschiedenen Bedarfen.

Arbeitslosengeld in der Steuererklärung

Arbeitslosengeld I gehört zu den Lohnersatzleistungen und ist damit steuerfrei. Allerdings werden Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn die Summe aus Ihrem Arbeitslosengeld I und Ihren restlichen Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro pro Jahr beträgt.

Grund dafür ist der Progressionsvorbehalt, dem das Arbeitslosengeld unterliegt. Das bedeutet, dass Ihre steuerfreien Einnahmen zur Festsetzung Ihres Steuersatzes hinzugezogen werden. Demzufolge wird zwar Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht durch das Arbeitslosengeld erhöht, der anzuwendende Steuersatz allerdings schon.

Das Arbeitslosengeld ist im Mantelbogen unter dem Abschnitt Einkommensersatzleistungen in der Zeile 43 (Steuererklärung 2021) einzutragen. Insofern Sie mehrere Leistungen bezogen haben, müssen Sie die Summe dieser Zahlungen angeben.

Hinweis: Das Arbeitslosengeld II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, demnach müssen Sie dazu auch keine Angaben in der Steuererklärung machen.


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Beitragsbild © Elnur – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.