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Lohnsteuerhilfe Kosten & Gebühren

Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung

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Die Kosten der Lohnsteuerhilfe umfassen den jährlichen Mitgliedsbeitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr. Der Mitgliedsbeitrag ist sozial nach dem Einkommen gestaffelt und in der Beitragsordnung geregelt.

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Beitragsordnung

Die Mitgliedsbeiträge zum Lohnsteuerhilfeverein sind in unserer Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsstufen liegen zwischen 52 Euro und maximal 375 Euro.

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Die Kosten der Lohnsteuerhilfe Mitgliedschaft

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist ein bundesweit tätiger und vom Bayerischen Landesamt für Steuern anerkannter Lohnsteuerhilfeverein. Einst als Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern:innen gegründet, bietet der Verein heute allen Arbeitnehmern:innen, Rentnern:innen und vielen anderen Steuerzahlern:innen einen professionellen Rundum-Service für Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich begrenzt nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes.

In finanzieller Hinsicht steht nicht der Gewinn im Vordergrund, sondern die Kostendeckung im Sinne eines „Idealvereins“. Im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Steuerberatung, sind beim Lohnsteuerhilfeverein die zu zahlenden Gebühren und Kosten günstig und sozial, da sie individuell auf das Einkommen abgestimmt werden.

Steuererklärung erstellen, diese beim Finanzamt einreichen, überprüfen des Steuerbescheides sowie viele weitere Leistungen zur Steuerhilfe erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft für nur einen Beitrag.

Nach der Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr von 15 Euro inkl. USt., entrichten unsere Mitglieder lediglich einen individuellen Jahresbeitrag laut der aufgeführten Tabelle mit der Beitragsordnung.

Die Lohnsteuerhilfe Kosten im Überblick.

Kosten und Gebühren der Lohnsteuerhilfe: Die Beitragsordnung

Wer wenig einnimmt, zahlt auch weniger!

Sehen Sie in der Gebührentabelle, wie wenig Sie zahlen müssen, denn der jährliche Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt. Dabei setzt sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen zusammen.

Dies sind u.a.:

1. Bruttoarbeitslohn/löhne,

2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,

3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,

4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,

5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).

In Lebenspartnerschaften werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen der zusammenveranlagten Ehegatten zusammengerechnet.

Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe.

Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF herunterladen:

  Beitragsordnung (Deutsch)
englisch  Beitragsordnung (Englisch)

Die Lohnsteuerhilfe Kosten und Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich wie folgt:

BemessungsgrundlageMitgliedsbeitrag in Euro
in Euroinkl. gesetzl. USt.
bis 10.00052,-
10.001 - 15.00074,-
15.001 - 20.00091,-
20.001 - 25.000101,-
25.001 - 30.000115,-
30.001 - 35.000131,-
35.001 - 40.000139,-
40.001 - 45.000149,-
45.001 - 50.000159,-
50.001 - 55.000177,-
55.001 - 60.000195,-
60.001 - 70.000229,-
70.001 - 80.000252,-
80.001 - 100.000289,-
100.001 - 120.000319,-
120.001 - 150.000349,-
ab 150.001375,-

Gültig ab 01.01.2023

Ermittlung der Lohnsteuerhilfe Mitgliedskosten

Mitgliedsbeitrag berechnen

 
Jahreswerte in €
Bruttoarbeitslohn/-löhne
Rente/-n
Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
Mieteinnahmen oder höhere Werbungskosten
Zinsen/Dividenden

Alle Informationen rund um die Bedienung erfahren Sie auf der Seite Beitragsrechner.

Weitere Informationen zu den Lohnsteuerhilfe Kosten

Beitragsfälligkeit: Alle Folgebeiträge sind mit Ablauf des 1. Januar bis spätestens 30. Juni für das laufende Kalenderjahr zur Zahlung fällig. Unabhängig davon, ob das angebotene Leistungspaket in Anspruch genommen wird.

Häufige Fragen zu Kosten & Gebühren

Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Beiträge und Gebühren unseres Lohnsteuerhilfevereins. Was kostet der Lohnsteuerhilfeverein? Welche Kosten sind für die Beratung fällig? Was kostet die Erstellung der Steuererklärung? Wie teuer ist die Lohnsteuerhilfe?

Finden Sie hier alle Antworten auf Ihre Fragen.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.

Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.

Mehr zu den Kosten

Gibt es Rabatte bei den Kosten der Mitgliedschaft für z. B. Gewerkschaftsmitglieder?

Ja, wir erlassen Ihnen die ansonsten fällige Aufnahmegebühr i.H.v. 15 Euro für Neumitglieder, wenn Sie sich als Mitglied einer der nachfolgenden Organisationen ausweisen:

  • ADEXA - Gewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM - Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaft - kommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in - Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • Trenkwalder - Personaldienstleister
  • VDStra - Verband Deutscher Straßenwärter

Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags zusammen?

Entscheidend für die Höhe der Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen wie Bruttoarbeitslohn/-löhne, sonstige Einnahmen wie Rente, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen, Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften, Miteinnahmen oder die höheren Werbungskosten.

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?

Durch den Lohnsteuerhilfeverein sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Zeit. Denn Sie zahlen zum einen nur geringe jährliche Mitgliedsgebühren und zum anderen haben Sie mehr Freizeit, da Sie nicht mehr selbst Ihre Steuererklärung erledigen müssen. Unsere Steuerexperten:innen kümmern sich um all Ihre Steuerangelegenheiten, so können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Jetzt Beratungsstelle suchen, Termin vereinbaren und Kosten und Zeit sparen!

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann kontaktieren Sie direkt eine Beratungsstelle des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. in Ihrer Nähe.

Oder informieren Sie sich hier über das Angebot unseres Lohnsteuerhilfevereins.

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