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Wie kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen?

Wie kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen?

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Als wäre eine Krankheit an sich nicht schon belastend genug, übernehmen die Krankenkassen in manchen Fällen die Behandlungskosten gar nicht oder nur teilweise. Als Patient:in muss man dann selbst für die Kosten aufkommen, doch zum Glück springt in einigen Fällen auch der Staat ein. Wir erklären Ihnen nun, welche Kosten Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen können und unter welchen Voraussetzungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankheitskosten = Kosten zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit
  • Absetzbare Kosten: Aufwendungen für Allgemein- und Fachärzte:innen, Heilpraktiker:innen, Physio- und Psychotherapeuten:innen, Kosten für verordnete Arzneimittel, Genesungskosten bei Suchterkrankungen, Kosten für medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn, krankheitsbedingte Fahrtkosten, und noch weitere Ausgaben
  • Voraussetzungen: Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest oder Verordnung, Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen
  • Anrechenbarer Betrag = Summe der Krankenkosten – zumutbare Belastung
  • Zumutbare Belastung = zwischen 1 % und 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte je nach Einkommen, Familienstand, Anzahl der Kinder
  • Eintragung in der Steuererklärung in Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 13 (für 2019 und 2020)

 

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Inhaltsverzeichnis


Was sind Krankheitskosten?

Krankheitskosten lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Doch nicht alle Kosten, die der eigenen Gesundheit dienen, sind auch in der Steuererklärung anzusetzen. Krankheitskosten sind Kosten, die Sie Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufwenden. Typische Beispiele sind:

  • Aufwendungen für Allgemeinärzte:innen, Zahnärzte:innen, Augenärzte:innen oder andere Fachärzte:innen
  • Kosten für vom Arzt oder der Ärztin verordnete Arzneimittel, Naturheilmittel oder Impfungen
  • Rezeptgebühren
  • Aufwände für Logopäden:innen
  • Aufwände für Heilpraktiker:innen
  • Aufwände für Physio- oder Psychotherapeuten:innen, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt
  • bestimmte alternative Behandlungsmethoden

Dementsprechend sind Kosten, die zwar Ihrer Gesundheit ganz allgemein dienen, aber nicht in Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheit stehen, nicht abzugsfähig. Das ist beispielsweise bei Ausgaben für bestimmte Diäten, Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel der Fall. Aber auch die Kosten für prophylaktische Maßnahmen oder die Teilnahme an Sportkursen aus eigenem Antrieb werden nicht steuerlich berücksichtigt.

Heilkosten für Suchterkrankte

Suchterkrankungen werden steuerlich genauso behandelt wie andere Erkrankungen. Aufgrund dessen können Sie suchtbedingte Genesungskosten ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Verordnet Ihnen Ihr Arzt beispielsweise Nikotinpflaster, um mit dem Rauchen aufzuhören, können Sie die Kosten für das Pflaster absetzen.

Kosten für medizinische Hilfsmittel

Bei vielen Krankheiten, Einschränkungen oder Behinderungen benötigen Sie als Betroffene:r medizinische Hilfsmittel. Dank solcher „Hilfsmittel im engeren Sinn“ können Sie Ihren Alltag einfacher gestalten und die Kosten für die Gerätschaften können geltend gemacht werden. Beispiele hierfür sind:

  • Zahnersatz
  • Brillen
  • Hörgeräte
  • Rollstühle

„Hilfsmittel im weiteren Sinn“ werden oftmals zu Vorsorgezwecken genutzt. Die dafür angefallenen Kosten können Sie nur steuerlich berücksichtigen, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit mit einem Attest bestätigt.

Kann man noch weitere Kosten absetzen?

Diese Frage beantworten wir sehr gerne mit „Ja“. Sie können krankheitsbedingte Fahrtkosten ebenfalls als Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung anrechnen lassen. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zu Behandlungen, Untersuchungen oder zur Apotheke.

Außerdem können Sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt steuerlich berücksichtigen. Ausgaben für Telefon, oder Fernsehen im Zimmer, für Obst oder Zeitungen sind allerdings davon ausgenommen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Grundsätzlich sind nicht alle Krankheitskosten absetzbar. Wie bereits erwähnt, benötigt das Finanzamt ein ärztliches Attest oder Verordnung, um die Notwendigkeit der Ausgaben zu überprüfen. In manchen Fällen ist ein Attest allein jedoch auch nicht ausreichend. Beispielsweise bei psychotherapeutischen Behandlungen, Heilkuren oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden müssen Sie zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorlegen (§ 64 EStDV).

Außerdem können Sie nur diejenigen Kosten absetzen, die die Krankenkasse nicht übernommen hätte. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie diejenigen Kosten selbst tragen müssen, für die Sie beispielsweise eine Erstattung zu spät beantragt haben.

Übrigens: Wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, müssen Sie die Verordnung für Ihre Medikamente nur einmal beim Finanzamt vorlegen.

Zumutbare Belastung

Eine weitere Hürde steht Ihnen leider nun trotzdem noch bevor. Von der Summe Ihrer Krankheitskosten muss noch die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen werden. Insofern die Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen und ein positiver Restbetrag bestehen bleibt, können Sie diesen Betrag bei Ihrer Steuererklärung anrechnen.

Die Höhe der zumutbaren Belastung ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Sie beträgt zwischen 1 % und 7 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Demensprechend wird die Steuerlast besonders bei Menschen mit durchschnittlichem oder kleinem Gehalt und mit Kindern verringert. Menschen mit hohem Gehalt und ohne Kinder zahlen einen größeren Teil Ihrer Krankheitskosten selbst.

Achtung: Ist die Ursache für Ihre Krankheitskosten ein Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten werden nicht um die zumutbare Belastung gekürzt, Sie können also die gesamte Summe von der Steuer absetzen. Kontaktieren Sie am besten gleich das zuständige Gesundheitsamt oder den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse, um ein entsprechendes Attest zu bekommen.

Krankheitskosten in der Steuererklärung

Ihre Krankheitskosten können Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 13 (für 2019 und 2020) eintragen.

In der Regel können Sie die angefallenen Krankheitskosten nur in dem jeweiligen Steuerjahr geltend machen. Nur in sogenannten atypischen Ausnahmefällen können besonders hohe Krankheitskosten über mehrere Jahre verteilt werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und jeder Fall muss individuell überprüft werden.


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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.