Arbeitsmittel
Alle Kosten, die für Gegenstände ausgegeben werden, die unmittelbar für die berufliche Tätigkeit nötig sind, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Solche Arbeitsmittel können Fachbücher und Fachzeitschriften sein, Berufskleidung, ein Schreibtisch oder Bücherregale im Arbeitszimmer, Werkzeuge oder eine Aktentasche für die berufliche Tätigkeit. ¹
Fahrzeug
Einen größeren Posten bilden meist auch die Kosten für das Fahrzeug, das genutzt wird, um zur Arbeit zu kommen. Denn gleichgültig, auf welche Weise man letztlich seinen Arbeitsplatz erreicht, für jeden Tag und jeden Entfernungskilometer dürfen 0,30 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen seit 2022 sogar 0,38 Euro angerechnet werden.
Abhängig von dieser Strecke können bei ca. 220 Arbeitstagen im Jahr eine ganze Menge an Werbungskosten zusammenkommen. Wenn man allerdings nicht mit dem eigenen Fahrzeug fährt, kommt ein Höchstbetrag in Höhe von immerhin 4.500 Euro in Betracht. ¹
Aus- und Weiterbildung
Kosten für Aus- und Weiterbildung können Lehrgänge, Tagungen und Seminare sein. Auch wenn man sich für eine künftige Berufstätigkeit z. B. durch einen Meisterkurs weiterbildet, kann es sich hierbei um Werbungskosten handeln. Natürlich nur, wenn diese Kosten nicht ohnehin vom Arbeitgeber ersetzt werden.
Nur selbst getragene Kosten können auch als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. ¹