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Werbungskosten

Was sind Werbungskosten?

Steuerlexikon: Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die die eigenen Einnahmen sichern oder erhalten (§ 9 EStG). Für Überschusseinkünfte können Werbungskosten angesetzt werden. Durch den Ansatz von Werbungskosten können Arbeitnehmer:innen ihre Einkünfte reduzieren und damit ihre Steuerlast senken.

Arbeitsmittel
Fahrzeug
Aus- und Weiterbildung
Sonstige Kosten 
Werbungskostenpauschale

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Arbeitsmittel

Alle Kosten, die für Gegenstände ausgegeben werden, die unmittelbar für die berufliche Tätigkeit nötig sind, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Solche Arbeitsmittel können Fachbücher und Fachzeitschriften sein, Berufskleidung, ein Schreibtisch oder Bücherregale im Arbeitszimmer, Werkzeuge oder eine Aktentasche für die berufliche Tätigkeit. ¹

Fahrzeug

Einen größeren Posten bilden meist auch die Kosten für das Fahrzeug, das genutzt wird, um zur Arbeit zu kommen. Denn gleichgültig, auf welche Weise man letztlich seinen Arbeitsplatz erreicht, für jeden Tag und jeden Entfernungskilometer dürfen 0,30 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen seit 2022 sogar 0,38 Euro angerechnet werden.

Abhängig von dieser Strecke können bei ca. 220 Arbeitstagen im Jahr eine ganze Menge an Werbungskosten zusammenkommen. Wenn man allerdings nicht mit dem eigenen Fahrzeug fährt, kommt ein Höchstbetrag in Höhe von immerhin 4.500 Euro in Betracht. ¹

Aus- und Weiterbildung

Kosten für Aus- und Weiterbildung können Lehrgänge, Tagungen und Seminare sein. Auch wenn man sich für eine künftige Berufstätigkeit z. B. durch einen Meisterkurs weiterbildet, kann es sich hierbei um Werbungskosten handeln. Natürlich nur, wenn diese Kosten nicht ohnehin vom Arbeitgeber ersetzt werden.

Nur selbst getragene Kosten können auch als Werbungskosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden. ¹

Sonstige Kosten

Weitere typische sonstige Kosten sind Kosten der Kontoführung, Kosten für das beruflich genutzte Telefon, für einen aus beruflichen Gründen erforderlichen Umzug oder Steuerberaterkosten, die auf den beruflichen Anteil der Steuererklärung entfallen. Bei diesen sonstigen Kosten handelt es sich ebenfalls um Werbungskosten. ¹

Werbungskostenpauschale

Für alle, bei denen keine besonders hohen Werbungskosten angefallen sind, gibt es die Werbungskostenpauschale. Wenn keine Belege eingereicht werden können, die einen höheren Betrag ergeben, setzt das Finanzamt bei den Einkünften als Arbeitnehmer:in von Amts wegen einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro (1.000 Euro bis 2021) als Werbungskostenpauschale an. Um diesen Betrag reduzieren sich die Einnahmen als Arbeitnehmer:in also auf jeden Fall, ohne dass etwas unternommen werden muss.

Zusätzliche Werbungskosten werden angerechnet, sobald deren Summe die Werbungskostenpauschale übersteigt. Unterhalb dieses Wertes ergibt sich keine Änderung.

Update 2022: Die Pauschale wurde erhöht und beträgt nun 1.200 Euro pro Jahr. ²

Quellenangaben:

[1] § 9 EStG 

[2] § 9a EStG

Häufige Fragen zu den Werbungskosten

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die die eigenen Einnahmen sichern oder erhalten (§ 9 EStG). Für Überschusseinkünfte können Werbungskosten angesetzt werden. Durch den Ansatz von Werbungskosten können Arbeitnehmer:innen ihre Einkünfte reduzieren und damit ihre Steuerlast senken.

Beispiele:

  • Arbeitsmittel: Fachbücher, Schreitisch, Aktentasche, Berufskleidung, Bürobedarf,...
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
  • häusliches Arbeitszimmer / Homeoffice-Pauschale
  • Aus- und Weiterbildungskosten
  • Umzugskosten

Was bewirkt die Werbungskostenpauschale?

Für alle, bei denen keine besonders hohen Werbungskosten angefallen sind, gibt es die Werbungskostenpauschale. Wenn keine Belege eingereicht werden können, die einen höheren Betrag ergeben, setzt das Finanzamt bei den Einkünften als Arbeitnehmer:in von Amts wegen einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro (1.000 Euro bis 2021) als Werbungskostenpauschale an.

Vorteil: Um diesen Betrag reduzieren sich die Einnahmen als Arbeitnehmer:in also auf jeden Fall, ohne dass etwas unternommen werden muss.

Zusätzliche Werbungskosten werden angerechnet, sobald deren Summe die Werbungskostenpauschale übersteigt.

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