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Update 16.03.2022: Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht.
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Entfernungspauschale
Der Vorläufer der heutigen Entfernungspauschale wurde bereits Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt. Damals konnten Arbeitnehmer:innen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzten, die Kosten für die Fahrkarten steuerlich absetzen. Mitte der fünfziger Jahre wurden auch die Fahrtkosten mit dem Auto als Aufwandsentschädigung anerkannt.
Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder Fahrtkostenpauschale?
Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter. Pendler:innen haben die Möglichkeit ihre Fahrtkosten steuerlich berücksichtigen zu lassen, unabhängig von der Art und Weise wie die Strecke zurückgelegt wird.
Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?
Die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigen zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, wie teuer das Auto ist oder wie viel Kraftstoff es verbraucht.
Allerdings kann es sein, dass manche Pendler:innen mehr profitieren als andere. Die Pendlerpauschale wird mit der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro (ab 2022 1.200 Euro) verrechnet, welche automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Wer also nur wenig Werbungskosten geltend machen kann und zudem auch nur einen kurzen Arbeitsweg zurücklegen muss, wird die Pauschale von 1.000 Euro (bzw. 1.200 Euro) nicht übersteigen. Wenn Sie allerdings eine sehr lange Strecke in die Arbeit zurücklegen, können Sie mehr von der Entfernungspauschale profitieren.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls über die Pendlerpauschale bei der Steuererklärung absetzen. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Höhere Kosten können Sie nur dann ansetzen, wenn Sie die tatsächlich angefallenen, höheren Kosten auch nachweisen können. Das gleiche gilt auch für Mitfahrer:innen einer Fahrgemeinschaft, alle Informationen zu diesem Sonderfall können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen: Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – so können Sie Fahrtkosten steuerlich absetzen
Berechnung der absetzbaren Fahrtkosten
Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag werden 0,30 Euro berücksichtigt, folglich müssen die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt werden. Allerdings zählt nur der Hinweg, also nur die einfache Strecke.
Außerdem ist zu beachten, dass das Finanzamt die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde legt. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.
Die Pauschale wird folgendermaßen berechnet:
Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30€
Update für Fernpendler
Ab dem Jahr 2021 beträgt die Pauschale bis einschließlich 20 Kilometer Entfernung 0,30 Euro pro Kilometer und darüber hinaus ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro pro Entfernungskilometer. Ab dem Jahr 2022 wird der Betrag noch weiter auf 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer erhöht.
Einen genauen Überblick mit allen Einschränkungen erhalten Sie in unserem Steuerlexikoneintrag zur Entfernungspauschale. Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen zusätzlich in diesem kurzen Video zusammengefasst: