Nutzer der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale, oder auch Pendler- oder Fahrtkostenpauschale, kann von allen Arbeitnehmern:innen und auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigen auch zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Allerding lohnt sich die Entfernungspauschale vor allem für Berufstätige, die einen längeren Weg zur Arbeit haben. Bei einem kurzen Arbeitsweg ist oftmals die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr (ab 2022 1.200 Euro pro Jahr) ausreichend.
Dabei ist es gleichgültig, mit welchem Verkehrsmittel man die Strecke zurücklegt. Es kann sich dabei um das eigene Auto, Motorrad oder Fahrrad handeln, man kann als Beifahrer:in mit jemand anderem mitfahren, die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder sogar zu Fuß gehen. Ausgenommen ist lediglich die Nutzung von Flugzeugen oder Taxen, die dabei entstandenen Kosten können nicht abgesetzt werden.
Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.500 Euro, ein höherer Betrag kann nur angesetzt werden, wenn man die tatsächlich höheren Kosten nachweisen kann. Der Höchstbetrag gilt ebenfalls für Mitfahrer:innen in einer Fahrgemeinschaft, doch die Nachteile können einfach vermieden werden, indem sich die Fahrer:innen abwechseln. ¹