Jedes Jahr stellt sich die gleiche Frage: Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen? Welche Abgabefristen gelten für die Steuererklärung? Wir klären alle Fragen rund um die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung.
Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich am 31. Juli des folgenden Jahres ausgehend vom Steuerjahr. Diese Abgabefrist gilt allgemein für jeden, der zur Abgabe verpflichtet ist. Die Einkommensteuererklärung 2019 muss also bis zum 31.07.2020 abgegeben werden.
Kurz zusammengefasst müssen diejenigen eine Steuererklärung verpflichtend abgeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte: Wenn Sie also beispielsweise die Lohnsteuerklassen V oder VI haben, als Ehegatten die Kombination IV-Faktor/VI-Faktor gewählt haben, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben. Dann gilt grundsätzlich bei der Frage, bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein: Die Abgabe muss bis zum 31.07. erfolgen.
Ja, mit einer entsprechenden Begründung können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen oder Sie nutzen den Vorteil der automatischen Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung.
Sofern absehbar ist, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie ein Antrag auf Fristverlängerung ans Finanzamt senden. In § 109 AO ist festgelegt, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann. Sie können dem Bearbeiter mitteilen, dass Sie davon ausgehen, dass dem Antrag stattgegeben wird, wenn Sie nichts Gegenteiliges hören. Der Bearbeiter stimmt dem Antrag dann zu, indem er nicht reagiert. Wenn Sie allerdings eine Mahnung des Finanzamts bekommen, sollten Sie diese beachten.
Hier können Sie sich unser kostenloses Musterschreiben zum Antrag auf Fristverlängerung (Word) herunterladen.
Die automatische Fristverlängerung greift für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung durch einen steuerlichen Vertreter erstellen lassen, also beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater gegenüber dem Finanzamt vertreten werden. Hier gilt dann, wieder ausgehend vom Steuerjahr, die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Die Steuererklärung 2019 muss also von Ihrem steuerlichen Vertreter bis spätetestens zum 28.02.2021 abgegeben werden. Aufgrund dessen, dass der 28.02.2021 auf einen Sonntag fällt, gilt der darauffolgende Werktag als Stichtag. Somit verschiebt sich die Abgabefrist auf den Montag, 01.03.2021.
Sie werden noch nicht steuerlich vertreten? Dann können Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden und einen Termin für die Steuererklärung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass auch unsere Berater eine gewisse Zeit zur Erstellung der Erklärung benötigen. Deshalb bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dann handelt es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung. Damit haben Sie insgesamt 4 Jahre Zeit die Einkommensteuererklärung abzugeben. Das bedeutet für die Steuererklärung 2019: diese müssen Sie bis spätestens 31.12.2023 einreichen. Trotzdem lohnt es sich vielleicht für Sie die früher tätig zu werden, weil bei freiwilligen Steuererklärungen oft eine Steuererstattung zu erwarten ist. Damit können Sie sich dann auch den ein oder anderen Traum wie z. B. Urlaub oder ein neues Fahrrad schon frühzeitiger erfüllen.
Zusammengefasst sollten insbesondere die Steuerpflichtigen, die zur Abgabe verpflichtet sind die Abgabefristen im Auge behalten. Aber auch die, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, sollten die Möglichkeit zur Abgabe nicht verpassen. Deshalb fassen wir alle Abgabefristen ausgehend vom Steuerjahr nochmal für Sie zusammen:
Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig selbst um Ihre Steuererklärung oder vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrem steuerlichen Vertreter. Denn das Finanzamt hat seit dem Steuerjahr 2018 mit den neuen Steuererklärungsfristen auch strengere Regeln für die verspätete Abgabe eingeführt, es können also Verspätungszuschläge drohen.
Bei Fragen rund um die Abgabefrist können Sie auch gerne unsere Beratungsstellen kontaktieren oder Ihre Steuerangelegenheiten komplett vom Lohnsteuerhilfeverein erledigen lassen. Finden Sie jetzt Ihren persönlichen Berater!