Kontakt

Finanzamt

Welche Aufgaben hat das Finanzamt?

Das Finanzamt ist eine örtliche Behörde und stellt die unterste Ebene der Finanzverwaltung dar. Zu den wichtigsten Aufgaben der Finanzämter gehören die Festsetzung und Eintreibung von Steuern und deren Verwaltung.

 

Zuordnung zum Finanzamt
Aufgaben des Finanzamts

Finanzamt

Steuern sind nicht Ihr Ding?

Kein Problem – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Steuerangelegenheiten und geben Ihnen hilfreiche Steuertipps an die Hand. 

Zuordnung zum Finanzamt

Die Zuordnung zum örtlich zuständigen Finanzamt ergibt sich aus dem Wohnsitz. Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Wohnung des:r Steuerpflichtigen befindet, ist sachlich und örtlich zum Erlass der Steuerbescheide zuständig.¹

Zur Finanzamt-Suche des Bundeszentralamts für Steuern

Aufgaben des Finanzamts

Die Aufgaben der Finanzämter sind sehr vielfältig und gliedern sich in folgende Aufgabengebiete: ²

  • Besteuerungsverfahren
  • Ermittlungs- und Feststellungsverfahren
  • Erhebungsverfahren
  • Vollstreckungsverfahren
  • Rechtsbehelfs- / Berichtigungsverfahren
  • Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Unter anderem sind die Finanzämter für diese beiden Aufgaben zuständig:

Erlassung von Steuerbescheiden

Die Finanzämter erlassen Steuerbescheide zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder zum Gewerbesteuermessbetrag. Mit diesen Steuerbescheiden werden Steuerpflichtige genau bezeichnet, ebenso um welche Steuerart es sich handelt, welcher Zeitraum betroffen ist und welcher Betrag festgesetzt wird. Abweichungen von der Steuererklärung werden erläutert und die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung legt fest, welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können und innerhalb welcher Frist dies erfolgen muss.

Steuereintreibung

Wenn Steuerpflichtige die von den Finanzämtern durch Bescheide festgesetzten Beträge nicht bezahlen, wird das Finanzamt diese Steuern eintreiben. Sofern gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt werden kann, kann die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Sollte diese gewährt werden, muss der umstrittene Betrag erst nach einem ungünstigen Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens gezahlt werden.

Ansonsten kann die Fälligkeit der Zahlung auch durch Stundung, Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung hinausgeschoben werden. Anderenfalls kann das Finanzamt nach erfolglosem Versand schriftlicher Mahnungen seine Ansprüche pfänden. Besonders wirksam ist hierbei die Kontopfändung oder die Gehaltspfändung.

Sie haben Fragen zu Ihrer Steuererklärung?

Unsere Steuerexperten:innen helfen Ihnen gerne vor Ort oder auch online! Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!

Beratungsstelle suchen

Deutsch