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Steuer­erklärung

Die Steuererklärung einfach erklärt.

Die Steuererklärung ist eine Erklärung in Papierform oder elektronischer Form, mit der z. B. Arbeitnehmer:innen ihre Daten und die tatsächlichen Zahlen zu ihren Einkünften und Kosten gegenüber dem Finanzamt darlegen. Mithilfe der eingereichten Steuererklärung kann das Finanzamt dann die tatsächliche Zahllast an Steuern des Steuerpflichtigen ermitteln und überprüfen, ob eine Rückerstattung der Einkommensteuer zusteht oder eine Nachzahlung fällig ist.

 

Inhalt der Steuererklärung
Form der Steuererklärung
Steuerberechnung
Beratung zur Steuererklärung

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Inhalt der Steuererklärung

Mantelbogen – Hauptformular

Um die Einkommensteuererklärung abgeben zu können, ist zuerst der Mantelbogen notwendig. Dieser bestand bis zum Veranlagungsjahr 2018 aus vier Seiten, aber seit dem Veranlagungsjahr 2019 nur noch aus zwei Seiten. Der Mantelbogen bzw. der Hauptvordruck beinhaltet zunächst persönliche Angaben wie bspw. Name, Adresse, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer.

Außerdem sind im vier-seitigen Mantelbogen noch spezielle Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und weitere Anträge einzutragen. Ab dem Veranlagungsjahr 2019 gibt es für diese Angaben extra Anlagen z. B. die Anlage Sonderausgaben oder die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

Anlagen – weitere Formulare

Anlage N

In die Anlage N sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer:in, Pensionär:in oder Betriebsrentner:in stehenden Angaben zu machen.

Anlage Kind

Für jedes Kind ist zudem die Anlage Kind auszufüllen. Mit Hilfe der Anlage Kind kann das Finanzamt feststellen, ob der Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld im Einzelfall günstiger wäre. Vom Finanzamt wird automatisch die günstigere Regelung berücksichtigt.

Überblick über weitere Formulare

Folgende weitere Formulare können für Arbeitnehmer:innen auch noch relevant sein: Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge, Anlage AV für Riester-Rente, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.

Form der Steuererklärung

Die Steuererklärung kann in Papierform oder elektronisch beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die amtlichen Papier-Vordrucke für die Einkommensteuererklärung können auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Für die elektronische Abgabe der Steuererklärung können Steuerpflichtige „Mein Elster“ unter www.elster.de oder ein Steuerprogramm nutzen. ¹

Steuerberechnung

Nach Fertigstellung der Erklärung wird eine vorläufige Einkommensteuerberechnung generiert. Dieser kann man die voraussichtliche Einkommensteuererstattung oder -nachzahlung entnehmen. Vor allem durch höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen kann die Steuererstattung auch höher ausfallen.

Beratung zur Steuererklärung

Steuerpflichtige können sich hinsichtlich ihrer Steuererklärung von einem:r Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Neben der Beratung zur Steuererklärung übernimmt die steuerliche Vertretung auch komplett die Steuererklärung und reicht diese beim zuständigen Finanzamt für den Steuerpflichtigen ein. ²

Quellenangaben:

[1] www.elster.de

[2] § 2 StBerG

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