Inhalt der Steuererklärung
Mantelbogen – Hauptformular
Um die Einkommensteuererklärung abgeben zu können, ist zuerst der Mantelbogen notwendig. Dieser bestand bis zum Veranlagungsjahr 2018 aus vier Seiten, aber seit dem Veranlagungsjahr 2019 nur noch aus zwei Seiten. Der Mantelbogen bzw. der Hauptvordruck beinhaltet zunächst persönliche Angaben wie bspw. Name, Adresse, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer.
Außerdem sind im vier-seitigen Mantelbogen noch spezielle Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen und weitere Anträge einzutragen. Ab dem Veranlagungsjahr 2019 gibt es für diese Angaben extra Anlagen z. B. die Anlage Sonderausgaben oder die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
Anlagen – weitere Formulare
Anlage N
In die Anlage N sind alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Arbeitnehmer:in, Pensionär:in oder Betriebsrentner:in stehenden Angaben zu machen.
Anlage Kind
Für jedes Kind ist zudem die Anlage Kind auszufüllen. Mit Hilfe der Anlage Kind kann das Finanzamt feststellen, ob der Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld im Einzelfall günstiger wäre. Vom Finanzamt wird automatisch die günstigere Regelung berücksichtigt.
Überblick über weitere Formulare
Folgende weitere Formulare können für Arbeitnehmer:innen auch noch relevant sein: Anlage Vorsorgeaufwand für Versicherungsbeiträge, Anlage AV für Riester-Rente, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.