Die Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, existiert jeweils nur einmal und wird jeder Person lebenslang und unverändert durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeordnet. Finanzbehörden sollen durch sie in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.
Zuteilung der Steueridentifikationsnummer
Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer:innen
Steueridentifikationsnummer für Sparer:innen oder Anleger:innen
Steueridentifikationsnummer bei Sozialleistungen
Beantragung der Steuer-ID