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Steueridentifikationsnummer

Was ist die Steuer-ID?

Steuerlexikon: Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, existiert jeweils nur einmal und wird jeder Person lebenslang und unverändert durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeordnet. Finanzbehörden sollen durch sie in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.

 

Zuteilung der Steueridentifikationsnummer
Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer:innen
Steueridentifikationsnummer für Sparer:innen oder Anleger:innen
Steueridentifikationsnummer bei Sozialleistungen
Beantragung der Steuer-ID

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Zuteilung der Steueridentifikationsnummer

Die Zuteilung der Steuer-IdNr. erfolgt bereits seit dem Jahr 2007 durch die Bundeszentrale für Steuern. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich bei Umzug, Heirat oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ändern kann, wird die Steuer-IdNr. dauerhaft an alle in der Bundesrepublik lebenden Bürger:innen zur Kommunikation in Steuersachen vergeben.

Die Identifikationsnummer lässt sich jedem Schreiben des Finanzamts entnehmen, beispielsweise den Steuerbescheiden oder sonstigem Schriftverkehr.

Bei Personen, die im Ausland leben und deutsche Renten beziehen, veranlasst die Rentenkasse eine Zuteilung. Bei Personen, die aus dem Ausland zugezogen sind, informiert die Meldebehörde das Bundeszentralamt für Steuern, das dann die Steueridentifikationsnummer vergibt. Auch für neugeborene Kinder erfolgt bereits eine Zuteilung, sobald die Meldebehörde die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weitergeleitet hat.¹

Steueridentifikationsnummer für Arbeitnehmer:innen

Für Arbeitnehmer:innen werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet und falls erforderlich geändert. Arbeitgeber können mit Hilfe der Steuer-ID ihrer Arbeitnehmer:innen die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen, sodass diese nicht selbst tätig werden müssen.

Falls das nicht gewünscht ist, können Angestellte beim Finanzamt beantragen, dass keine oder nur teilweise elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet werden. Der Arbeitgeber kann dann nur noch die Daten abrufen, für deren Weitergabe ein Einverständnis vorliegt. ¹

Steueridentifikationsnummer für Sparer:innen oder Anleger:innen

Für Sparer:innen oder Anleger:innen kann es sich auszahlen, Freistellungsaufträge zu erteilen. Dadurch lässt sich die Berücksichtigung der Abgeltungsteuer durch die Bank verhindern. Zur Einrichtung oder Änderung von Freistellungsaufträgen ist die Steueridentifikationsnummer notwendig. Diese kann erforderlichenfalls aber auch noch nachgereicht werden. ¹

Steueridentifikationsnummer bei Sozialleistungen

Bestimmte Träger von Sozialleistungen, wie Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter, Familienkassen und Krankenkassen, auch Arbeitgeber und andere Stellen sind verpflichtet, dem Finanzamt steuerlich bedeutsame Daten mitzuteilen. Diese Übermittlung erfolgt elektronisch. Damit die entsprechenden Daten weitergeleitet und zutreffend zugeordnet werden können, wird auch hier die Steueridentifikationsnummer benötigt.

Beantragung der Steuer-ID

Falls man seine eigene Steuer-ID vergisst und kein Schreiben vom Finanzamt mit der Nummer vorliegen hat, kann man die Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralam für Steuern erneut beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen betragen, die Nummer wird letztendlich per Post versendet. Zum Antrag.

Quellenangaben:

[1] www.bzst.de

Häufige Fragen zur Steuer-ID

Die Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern, existiert jeweils nur einmal und wird jeder Person lebenslang und unverändert durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeordnet.

Finanzbehörden sollen durch sie in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.

Jede in Deutschland gemeldete Person erhält Ihre Steueridentifikationsnummer in einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern übermittelt.

Sie können Ihre Steuer-ID aber auch auf jedem Ihrer Steuerbescheide oder anderen Schreiben des Finanzamts ablesen.

Die Steuer-ID besteht aus elf zufällig ausgewählten Ziffern. Es sind also keine persönlichen Daten, wie beispielsweise das Geburtsdatum darin zu finden.

Jede Steuer-ID existiert nur einmal und wird einer einzigen Person lebenslang und unverändert zugeordnet.

Achtung: Die erste Ziffer darf keine 0 sein.

Wenn Sie das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern nicht mehr finden, können Ihre Steuer-ID ebenso auf jedem Ihrer Steuerbescheide oder anderen Schreiben des Finanzamts ablesen.

Falls Sie auch diese Dokumente nicht zur Hand haben, können Sie sich ans Bundeszentralamt für Steuern wenden und Ihre Identifikationsnummer neu beantragen.

Die Steueridentifikationsnummer wird dauerhaft einer Person zugeordnet und nicht mehr verändert. Die Steuernummer hingegen ändert sich bei Umzug, Heirat oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.

Sie müssen Ihre Steuer-ID beispielsweise an folgenden Stellen angeben:

  • beim Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung
  • beim Arbeitgeber zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • bei Banken zur Erteilung von Freistellungsaufträgen
  • bei Trägern von Sozialleistungen (Rentenversicherung, Familienkasse, Krankenkasse, Arbeitsamt, BAföG-Amt  etc.) zur korrekten Zuordnung von Daten

Auf unserem Steuerblog finden Sie weitere Informationen.

 

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