Thema: Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind im deutschen Einkommensteuergesetz geregelt. Doch wissen Sie, was genau damit gemeint ist? Oder wissen Sie, was darunter fällt?
Die Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist, dass Sie größere Aufwendungen hatten. Hier gilt, als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler mit gleichen Einkommensverhältnissen, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichem Familienstand.
Dabei ist wichtig, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstehen. Das heißt, sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden ließen. Außerdem dürfen Sie einen angemessenen Betrag nicht übersteigen. Außergewöhnliche Belastungen sollen somit sogenannte Härtefälle abfedern.
Außergewöhnliche Belastungen liegen also nur vor wenn Sie
- wirklich außergewöhnlich sind
- unbedingt notwendig und dabei angemessen sind
- also zwangsläufig entstehen
- und eine finanzielle Belastung für Sie darstellen
Kurzum, Krankheitskosten, Pflegekosten und Unterhaltskosten sind also die Kosten, die unter diese Steuergesetz fallen.
Aber, das Gesetz sieht allerdings eine sogenannte zumutbare Belastung vor. Was heißt das? Es bedeutet, erreichen Ihre außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze nicht, tritt keine steuerliche Entlastung ein. Demzufolge wird Ihre Belastungsgrenze vom Finanzamt ermittelt. Zur Berechnungsermittlung dient eine Tabelle mit einem stufenweise ansteigenden Prozentsatz für Ihre gesamten Einkünfte, sowie Ihrem Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder.
Beispiel für außergewöhnliche Belastungen:
Ein Ehepaar hat zwei Kinder und erzielt Einkünfte von insgesamt 50.000 Euro im Jahr.
So wird die zumutbare Belastung berechnet: