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Sonderausgaben

Was sind Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind private Ausgaben für bestimmte Kosten der Lebensführung, die vom Staat ausnahmsweise steuerlich begünstigt werden. Sofern die Beträge den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, bzw. die Vorsorgepauschale übersteigen, wird das zu versteuernde Einkommen reduziert.

 

Allgemeine Sonderausgaben
Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen
Verschiedene Altersvorsorgeaufwendungen
Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Sonderausgaben

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Allgemeine Sonderausgaben

Die Liste der Sonderausgaben ist lang und für den Laien oft recht unüberschaubar. Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können neben Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen, auch Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Dazu gehören beispielsweise

  • Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten,
  • Spenden,
  • Kirchensteuer,
  • Ausgaben für die Berufsausbildung bis zu einem Betrag 6.000 Euro,
  • sowie zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr. ¹

Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen, Beamte und Rentner:innen steuerlich berücksichtigt werden. Diese Höchstbeträge gelten, wie bisher, für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also auch für Beiträge zu einer Krankenversicherung.

Seit 2010 können die gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisabsicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wobei das Finanzamt lediglich 4 % pauschal für Krankengeld abzieht. Auch die Zahlungen für die private Krankenversicherung werden in Höhe der Basisabsicherung anerkannt. Die Beiträge werden in dieser Höhe auch dann vollständig angesetzt, wenn sie die oben dargestellten Höchstbeträge überschreiten.

Verschiedene Altersvorsorgeaufwendungen

Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beiträge für die Riesterrente und die Rürup-Rente. Wer also einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, kann die monatlichen Leistungen geltend machen.

Allerdings können für die Basis-Rente (Rürup-Rente) noch nicht 100 % der Aufwendungen abgesetzt werden. Für das Jahr 2021 sind aktuell 92 % ansetzbar;  dieser Betrag erhöht sich jährlich um jeweils 2 weitere Prozentpunkte, bis dann 2025 der volle Betrag bei den Sonderausgaben angerechnet wird. Daneben können auch noch weitere Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. ²

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Dazu gehören neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie die Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge für Lebensversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und damit zu den Sonderausgaben, die steuerlich absetzbar sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Verträge vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die Mindestlaufzeit 12 Jahre beträgt.

Quellenangaben:

[1] § 10 EStG

[2] § 10a EStG

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