Eigentlich ist Ihnen das mit der Einkommensteuererklärung viel zu komplex? Dann geben Sie das ganze einfach in die Hände unserer Steuerexperten.
Wo Versicherungen bei Steuererklärung eintragen: Werbungskosten
Die Abdeckung eines beruflichen Risikos bei Arbeitnehmern führt im Regelfall zum Ansatz der Versicherungsbeiträge als Werbungskosten in der Anlage N. Das kann vorteilhaft sein. Sofern Sie den Werbungskostenpauschbetrag bereits durch andere Kosten, z.B. Fahrtkosten ausgeschöpft haben, wirken sich berufliche Versicherungen maximal bei der Berechnung der Einkommensteuer aus. Hier wäre vor allem an die Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung für mögliche berufliche Unfälle und die Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsrechtsschutz zu denken.
Aber Vorsicht: Sofern die Versicherungen berufliche und private Risiken abdecken, erfolgt eine Aufteilung der Kosten auf die Werbungskosten und Sonderausgaben. Was ist sonst noch zu beachten? Wo Versicherungen bei Steuererklärung eintragen?
Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen
Beim Zugrundliegen eines privaten Risikos können die Beiträge zu den Versicherungen als Sonderausgaben ansetzbar sein. Dies gilt für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen, Kranken- und Pflegeversicherungen, für private Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Unfallversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Riester-Verträge, Kfz-Haftpflichtversicherungen und bestimmten Lebensversicherungen.
Hierbei erfreulich: alle Versicherungen, die bereits auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, müssen Sie nicht mehr gesondert durch Belege nachweisen. Auch hier stellt sich wieder die Frage. Wo Versicherungen bei Steuererklärung eintragen? Die Antwort lautet: Bei den Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder in der Anlage AV.