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Spenden von der Steuer absetzen

Spenden von der Steuer absetzen

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Mit Spenden können Sie etwas Gutes tun! Zudem wirkt es sich auch noch positiv in Ihrer Steuererklärung aus, denn Spenden können Sie von der Steuer absetzen. Welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen, klären wir in diesem Blogbeitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berücksichtigung von Geld- und Sachspenden als Sonderausgaben
  • Voraussetzungen: freiwillige Spende ohne Gegenleistung, für steuerbegünstigte Zwecke, an steuerbegünstigte Organisationen, mit Zuwendungsbestätigung als Nachweis
  • Spendenempfänger:innen: gemeinnützige Vereine, politische Parteien, Stiftungen
  • Vereinfachter Nachweis bei Spenden in Höhe von bis zu 200 Euro (ab 2021 bis zu Euro 300) und im Katastrophenfall
  • Angabe in der Einkommensteuer in die Anlage Sonderausgaben ab der Zeile 5

 

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Inhaltsverzeichnis:


Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?

Es ist gut bekannt, dass Geldspenden in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Um Ihre Spende aber tatsächlich steuerlich berücksichtigen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Freiwillige Zahlung ohne Gegenleistung
  • Zahlung für steuerbegünstigte Zwecke
  • Zahlung an steuerbegünstigte Organisation
  • Nachweis durch eine Zuwendungsbestätigung

 

Seit dem Veranlagungsjahr 2017 müssen Sie die Nachweise zwar nicht mehr zwingend der Steuererklärung beilegen, aber auf Aufforderung des Finanzamts nachreichen. Aufgrund der Belegvorhaltepflicht müssen Sie die Belege also auf jeden Fall bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahren.

Empfänger:innen der Spenden

Empfänger:innen steuerlich zu berücksichtigender Spenden können beispielsweise folgende Organisationen sein:

  • gemeinnützige Vereine
  • politische Parteien
  • Stifungen

 

Der oder die Spendenempfänger:in muss dazu berechtigt sein, Spendenbescheinigungen auszustellen. Diese Zuwendungsbestätigung hat nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erfolgen und ist Voraussetzung für den steuerlichen Abzug der Spende.

Achtung: Direkte Spenden an bedürftige Personen oder Überweisungen an eine Organisation mit der Bitte das Geld an eine bestimmte Person weiterzuleiten, werden beim Finanzamt nicht als Sonderausgabe anerkannt.

Um trotzdem Einfluss auf die Verwendung Ihres Geldes zu nehmen, können Sie der gemeinnützigen Organisation einen Verwendungsvorschlag mitteilen oder die Überweisung auf ein spezielles, für eine bestimmte Maßnahme vorgesehenes Konto vornehmen.

Vereinfachung bei Kleinbetragsspenden

Es gibt eine erfreuliche Ausnahme, dank der Spenden bis zu einem Betrag in Höhe von 200 Euro (für 2021 in Höhe von 300 Euro) nur durch einen vereinfachten Nachweis belegt werden können. Dies geht z. B. mit dem Kontoauszug oder dem Einzahlungsbeleg der Bank.

Wenn Sie Online-Banking nutzen oder die Spende über ein anderes Online-Bezahlsystem wie beispielsweise PayPal überwiesen haben, wird die Spende beim Finanzamt ebenso akzeptiert. Als Nachweis können Sie einen Kontoauszug Ihres PayPal-Kontos und einen Ausdruck mit den Transaktionsdetails der Spende vorlegen.

Hinweis: Auch im Katastrophenfall reicht aktuell der vereinfachte Spendennachweis aus – ohne betragsmäßige Begrenzung. Wenn Sie also anlässlich des Hochwassers im Juli eine Spende an eine der vielen gemeinnützigen Hilfsorganisationen überwiesen haben, ist beispielsweise Ihr Kontoauszug als Nachweis ausreichend.

Sachspenden

Auch Sachspenden können zu einem steuerlichen Abzug führen. Dann muss die gespendete Sache für steuerbegünstigte Satzungszwecke verwendet werden. Also für die ideellen steuerbegünstigten Zwecke des Vereins oder für den Zweckbetrieb, z. B. die jährliche Tombola. Spenden für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind demgegenüber nicht gefördert, z. B. Sachspenden für die Vereinsfeste oder Basare.

Wo sind Spenden in der Steuererklärung einzutragen?

Die abzugsfähigen Spenden sind bei der Einkommensteuer in die Anlage Sonderausgaben ab der Zeile 5 einzutragen. Bis zum Veranlagungszeitraum2018 waren die Spenden auf der Seite 2 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung ab der Zeile 46 einzutragen.

Wenn Sie es besonders gut meinen und sehr viel spenden, sind die Zahlungen sogar bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben ansetzbar. Wenn Sie noch mehr spenden wollen, können Sie Beträge über den Höchstbetrag hinaus auch noch ins nächste Jahr vortragen lassen.


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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.