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Riester Rente

Was ist eine Riester Rente?

Der Staat bietet durch die Einführung der Riester Rente einen gewissen Ausgleich für die Senkung der gesetzlichen Rente an. Neben den Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, solle man dazu angeregt werden, auch stärker privat vorzusorgen.

 

Voraussetzungen
Zertifizierter Vertrag
Günstigerprüfung
Förderung bei der Riester Rente
Auszahlungsphase der Riester Rente

Steuerlexikon: Riester Rente

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Voraussetzungen

Grundsätzlich ist jeder, der verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, z. B. Arbeitnehmer:innen, Beamte, Richter:innen und Soldaten:innen, auch berechtigt, die Förderung durch einen Riester Vertrag in Anspruch zu nehmen. Ehegatten:innen von unmittelbar Zulageberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro im Kalenderjahr einzahlen. Es muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. ¹

Zertifizierter Vertrag

Um sich als Vertragspartner:in abzusichern, ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag notwendig, der bestimmte Anforderungen erfüllen muss. Allerdings empfiehlt sich vor Abschluss eines Vertrags zur Riester Rente ein gründlicher Vergleich von verschiedenen Anbietern:innen, da hier erhebliche Unterschiede bestehen.

Günstigerprüfung

Die gezahlten Beiträge zuzüglich der Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden. Sofern jedoch der Zulagenanspruch günstiger ist, wird dieser gewährt. Diese Günstigerprüfung führt das Finanzamt automatisch durch. Es gilt der Grundsatz: Kinderreiche Familien profitieren meist eher von den Zulagen, Alleinstehende eher vom Steuervorteil. ²

Förderungen bei der Riester Rente

Die Förderung besteht aus der Altersvorsorgezulage und dem möglichen Sonderausgabenabzug. Der volle Betrag wird zugänglich, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Dieser beträgt jährlich 4 % vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, höchstens jedoch 2.100 Euro pro Jahr. Um überhaupt eine Zulage zu erhalten, muss ein Sockelbeitrag in Höhe von mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden. Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenen und einer jährlichen Kinderzulage zusammen. Diese beträgt 185 Euro pro Kind und für die ab 01.01.2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro.

Auszahlungsphase der Riester Rente

Die Auszahlungsphase der Riester Rente beginnt im Regelfall mit dem Renteneintritt, frühestens mit 60 Jahren. Die volle Versteuerung der Riester Rente im Rentenalter wirkt sich meist aufgrund des dann eher niedrigeren Steuersatzes weniger stark aus, sodass die jeweilige Steuerlast insgesamt gesehen sinkt.

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