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Sind Telefon, Handy und Internet steuerlich absetzbar?

Sind Telefon, Handy und Internet steuerlich absetzbar?

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Sie nutzen Ihr Handy oder Festnetztelefon für berufliche Anrufe? Sie recherchieren Zuhause für ein berufliches Projekt? Setzen Sie Ihre Kosten für Telefon und Internet dann auch schon von Ihrer Steuer ab? Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie das funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ansetzbare Kosten: Flatrate, Grundgebühr, Internetnutzung, Reparaturkosten, Mietkosten für die Geräte, Anschlusskosten, Bereitstellungsgebühren
  • Pauschale Anrechnung: 20 % der monatlichen Kosten, maximal 20 Euro pro Monat
  • Anrechnung mit Einzelaufzeichnung: Ermittlung der tatsächlichen beruflichen Nutzung mit Nachweis über drei Monate
    • Keine monatliche Obergrenze für die ansetzbaren Kosten
    • Anschaffungs- und Reparaturkosten anrechenbar
  • Angabe in der Steuererklärung als Werbungskosten unter Anlage N

 

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Inhaltsverzeichnis


Welche Kosten können abgesetzt werden?

Grundsätzlich sind sämtliche, mit der beruflichen Nutzung Ihres privaten Telefons zusammenhängende Kosten als Werbungskosten ansetzbar:

  • Flatrate
  • Grundgebühr
  • Internetnutzung
  • Reparaturkosten
  • Mietkosten für die Geräte
  • Anschlusskosten und Bereitstellungsgebühren

Eine Aufteilung der Rechnung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sie müssen die berufliche Nutzung des privaten Telefons jedoch belegen, z.B. durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers.

2 Möglichkeiten, um Kosten abzusetzen

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl, um Ihre Telefon- und Internetkosten von der Steuer abzusetzen. Schauen Sie sich das nachfolgende Erklär-Video für einen kurzen Überblick an:

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Pauschal absetzen

Sofern Ihr berufliche Nutzungsanteil eher überschaubar ist und Sie keine genauen Aufzeichnungen führen möchten, können Sie pauschal 20 % Ihrer monatlichen Telefonkosten als Werbungskosten ansetzen. Der Abzug ist auf 20 Euro pro Monat begrenzt, das bedeutet einen maximalen Abzug in Höhe von 240 Euro pro Jahr.

Wenn Ihre Telefonkosten stark schwanken, können Sie den Durchschnitt von drei zusammenhängenden Monaten ermitteln und hiervon 20 % auf das Jahr hochrechnen. Dabei ist es am sinnvollsten, die drei aufeinander folgenden Monate mit den insgesamt höchsten Kosten zu wählen.

Anschaffungskosten oder Reparaturen bleiben bei dieser Methode leider außen vor.

Kostenabzug durch Einzelaufzeichnung

Wenn Sie Ihr privates Telefon oder die Internetverbindung mehr als 20 % zu beruflichen Zwecken nutzen, kann es für Sie sinnvoll sein, Einzelnachweise über Ihre Nutzung anzulegen. Hierfür müssen sie mindestens über drei Monate hinweg notieren, ob die Nutzung beruflich oder privat erfolgt ist.

Tipp: Dabei ist der Einzelverbindungsnachweis Ihres Telekommunikationsanbieters hilfreich.

Anschließend ermitteln Sie die Quote der beruflich veranlassten Kosten und errechnen anhand dieser Quote den beruflichen Anteil an den Gesamtjahreskosten für 12 Monate. Bei dieser Variante gibt es keine Obergrenze für die ansetzbaren Kosten.

Anschaffungskosten bei Einzelaufzeichnung

Einzelaufzeichnungen bieten Ihnen außerdem den Vorteil, dass Sie auch die Anschaffungskosten und Reparaturkosten berücksichtigen können. Die angefallenen Kosten werden in Höhe des Anteils der beruflichen Nutzung angesetzt.

Ergibt die dreimonatige Aufstellung z. B. einen beruflichen Anteil von 60 % der gesamten Nutzungsdauer, können Sie auch 60 % der Anschaffungskosten Ihres Telefons oder Smartphones von der Steuer absetzen.

Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Im Idealfall erhalten Sie eine direkte Erstattung der Telefon- und Internetkosten durch Ihren Arbeitgeber. Dafür ermitteln Sie den beruflichen Anteil Ihrer Kosten und dieser kann anschließend steuerfrei zurückgezahlt werden. Übersteigt die Erstattung den berechneten Betrag, handelt es sich bei der Differenz um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung

Beruflich bedingte Telefon- und Internetkosten zählen zu den Werbungskosten. Dementsprechend werden sie zusammen mit anderen ansetzbaren Kosten mit der Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 1.000 Euro verrechnet. Wenn der Pauschbetrag beispielsweise durch hohe Fahrtkosten überschritten wird, lohnt es sich, die Telefonkosten genau zu ermitteln. Diese Kosten haben dann eine steuerliche Auswirkung und reduzieren die Steuerlast.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein? Die Kosten werden als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen.


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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.