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So hoch ist die Steuerrückerstattung 2025!

So hoch ist die Steuerrückerstattung 2025!

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Die durchschnittliche Steuerrückerstattung ist auch im Jahr 2025 wieder gestiegen. Doch gleichzeitig werden jährlich mehrere Millionen Euro an den Staat verschenkt, weil viele Steuerzahler:innen keine Steuererklärung abgeben. Wie Sie selbst eine Steuerrückzahlung erhalten, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Steuerrückerstattung – Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittliche Steuerrückerstattung laut Statistischem Bundesamt: 1.172 Euro
  • Gründe für eine Steuerrückerstattung:
    • Zu viel einbehaltene Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
    • Bisher keine Berücksichtigung absetzbarer Kosten
    • Heirat und Anwendung des Splittingtarifs
  • Unser Tipp: freiwillige Steuererklärung abgeben
  • Überweisung der Steuerrückzahlung in der Regel wenige Tage nach Versand des Steuerbescheids

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Inhaltsverzeichnis


Durchschnittliche Steuerrückerstattung der letzten Jahre

Die durchschnittliche Steuerrückerstattung liegt laut Statistischem Bundesamt aktuell bei 1.172 Euro. Dieser Wert wird jährlich neu ermittelt und veröffentlicht, zuletzt für das Steuerjahr 2021.

Wichtig: Sie können Ihre Steuererklärung für 2021 noch freiwillig bis zum 31.12.2025 abgeben, sofern Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind.

Die durchschnittliche Steuerrückerstattung hat sich in den letzten 5 Jahren positiv entwickelt:

  • 2021: 1.051 € – für VZ 2017
  • 2022: 1.072 € – für VZ 2018
  • 2023: 1.095 € – für VZ 2019
  • 2024: 1.063 € – für VZ 2020
  • 2025: 1.172 € – für VZ 2021

Warum bekommt man eine Steuerrückerstattung?

Eine Steuerrückerstattung erhalten Sie immer dann, wenn Sie im Laufe des Jahres zu viel Steuern an das Finanzamt gezahlt haben. Mit der Rückzahlung wird dieser Betrag wieder ausgeglichen. Es gibt verschiedene Ursachen, die zu einer Steuerrückerstattung führen können.

Zu viel Lohnsteuer einbehalten

Wenn Sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, führt Ihr Arbeitgeber monatlich automatisch Lohn- und Kirchensteuer ans Finanzamt ab. Die Höhe der abgeführten Steuer wird unter der Annahme bestimmt, dass dieses Gehalt über das ganze Jahr hinweg gleichbleibt. Infolgedessen kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wird.

Sie können mit einer Steuerrückerstattung rechnen, wenn:

  • Ihr monatliches Gehalt schwankt.
  • Sie nicht das volle Jahr arbeitstätig waren.
  • Sie unterjährig geheiratet haben.

Weitere absetzbare Kosten

Der automatische Lohnsteuerabzug berücksichtigt noch nicht alle Kosten, die Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuerlast im Rahmen der Steuererklärung noch weiter zu senken.

Heirat und Zusammenveranlagung

Zuletzt sorgt auch eine Heirat bei vielen Paaren für eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. Nach der Hochzeit wird Ihnen automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen und Sie haben nun die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung. Vor allem bei Paaren mit deutlichem Einkommensunterschied ergibt sich ein Steuervorteil durch den Splittingtarif.

Hinweis: Die Steuervorteile werden bereits im Jahr der Heirat aufs volle Jahr angewendet.

Mehr Infos über den Splittingtarif erhalten Sie in unserem Blogbeitrag: „Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? So können Sie entscheiden!“

Unsere Tipps für eine Steuerrückerstattung

Mit unseren Tipps können Sie Ihr Steuerergebnis oftmals verbessern und im besten Fall springt eine Steuerzahlung dabei raus.

Steuererklärung freiwillig abgeben

Jährlich werden dem Staat jährlich mehrere Millionen Euro geschenkt, weil viele Steuerzahler:innen Ihre Steuererklärung nicht abgeben. Die durchschnittliche Steuererstattung bestätigt, dass sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung für jede:n einzelne:n lohnen kann. Besonders oft ist nämlich bei der freiwilligen Steuererklärung, der sogenannten Antragsveranlagung, mit einer Steuererstattung zu rechnen.

Die Abgabepflicht besteht vorrangig in Situationen, in denen auch mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist, beispielsweise wenn Sie Lohnersatzleistungen erhalten oder die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.

Tipp: Für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung haben Sie 4 Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung 2021 noch bis zum 31.12.2025 abgeben.

Steuerbescheid und Einspruch

Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben, können Sie Ihr Steuerergebnis womöglich nochmal verändern. Eine Steuererstattung ergibt sich zuweilen auch erst nach einem erfolgreichen Einspruch.

Dafür ist es wichtig, dass Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig lesen und die Erläuterungen des Finanzamts genau prüfen. In diesen beiden Fällen sollten Sie unbedingt Einspruch einlegen:

  • Wenn Sie vergessen haben, Aufwendungen anzusetzen.
  • Bei unberechtigten Abweichungen des Finanzamts

Achtung: Sie müssen innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen.

Schenken Sie dem Staat kein Geld! Wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe und Ihr:e persönliche:r Steuerexperte:in übernimmt Steuererklärung, Steuerbescheid und Einspruch.

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Wann kommt meine Steuerrückzahlung?

In der Regel erhalten Sie die Überweisung noch in der gleichen oder darauffolgenden Woche nach Erhalt Ihres Steuerbescheids. Theoretisch hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um Ihre Steuererklärung zu bearbeiten, der Bescheid wird in der Regel jedoch schon nach ca. zwei bis acht Wochen versendet.

Die Überweisung wird automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto gesendet.

Weitere Infos zum Steuerbescheid lesen Sie in unserem Blogbeitrag: „Steuerbescheid ist da – Was ist zu tun?“


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Quellen:

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.