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Rentenerhöhung zum 1. Juli – Das bleibt netto übrig

Rentenerhöhung zum 1. Juli – Das bleibt netto übrig

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Rund 21 Millionen Rentner:innen freuen sich. Zum 1. Juli gibt es erneut eine Rentenerhöhung für die gesetzlichen Renten. Bereits früher als geplant werden die Rentenwerte Ost und West angeglichen – doch was genau bedeutet das? Wie wird die Rentenerhöhung eigentlich berechnet und was bleibt am Ende mehr im Portemonnaie?

Das Wichtigste in Kürze

  • Erhöhung zum 1.Juli 2023 für gesetzliche Renten beschlossen: 4,39 % Westrenten und 5,86 % Ostrenten brutto
  • Alljährliche Festlegung des aktuellen Rentenwertes durch das Bundeskabinett
  • 2023 erstmalig einheitlicher Rentenwert: 37,60 Euro für West und Ost
  • Kranken- und Pflegeversicherung i.d.R. von den Rentenkassen bereits einbehalten
  • Verantwortung für Besteuerung liegt ggf. bei dem oder der Rentner:in
  • Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023 auf 3,4 % (evtl. zuzüglich Zuschlag für Kinderlose)

 

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Inhaltsverzeichnis


Welche Renten profitieren von der Rentenerhöhung?

Auch wenn in der Presse von „den Renten“ im Allgemeinen gesprochen wird, beziehen sich die Erhöhungen stets nur auf die gesetzlichen Renten (also NICHT Riester-, Rürup-, Privatrenten oder Renten der Versorgungswerke).

Die Rentenanpassungen werden vom Bundeskabinett beschlossen, bedürfen der Zustimmung des Bundesrats und gelten auch für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) sowie die der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV).

Die Anpassungen erfolgen traditionell zum 1. Juli eines Jahres. In 2023 gibt es für die Rentner:innen der Bundesländer West 4,39 % und Ost 5,86 % mehr.

Bundeseinheitlicher Rentenwert erreicht

Die Höhe der Rente wird nach der „Rentenformel“ berechnet. Sie richtet sich u.a. nach dem aktuellen Rentenwert. Genau dieser Wert wird alljährlich von der Bundesregierung neu festgelegt. Aufgrund des unterschiedlichen Lohnniveaus gab es bislang unterschiedliche Rentenwerte für die alten und die neuen Bundesländer. Seit einigen Jahren werden diese Werte Stück für Stück angeglichen.

Vor der Rentenanpassung sind die Löhne und Gehälter um 4,5 % im Westen und 6,8 % im Osten gestiegen.  Früher als geplant gilt ab 01.07.23 bundeseinheitlich der Rentenwert in Höhe von 37,60 Euro.

Die Rente im Westen wird um 4,39 % und im Osten um 5,86 % erhöht, damit der nunmehr einheitliche Rentenwert erreicht wird.

Die Rentenformel – kein Buch mit 7 Siegeln

Wer erstmalig seinen Rentenbescheid in der Hand hält, wundert sich über den Umfang – 30 Seiten und mehr mit Anlagen, dabei ist die Berechnung an sich schnell nachvollziehbar. Die monatliche Rentenhöhe richtet sich nach genau vier Faktoren. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail.

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor

Brutto- vs. Netto-Renten – so viel bleibt

Grundsätzlich werden von den Trägern der gesetzlichen Renten bereits Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Steigt die Brutto-Rente wie heuer um 4,39 % (West) bzw. 5,86 % (Ost) werden dem entsprechend auch mehr Beträge an die Kranken- und Pflegekassen abgeführt.

Ab Juli wird zusätzlich auch der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,4 % von (bisher 3,05 %) angehoben. Hinzu kommt noch eventuell der Zuschlag für Kinderlose. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden stets von den Rentnern:innen allein getragen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung (einschließlich eines eventuellen Zusatzbeitrages der jeweiligen Krankenkasse) teilen sich Rentner:in und Rententräger (z.B. Deutsche Rentenversicherung) je zur Hälfte.

Derzeitig beträgt der Beitrag zur Krankenkasse 14,6 % plus individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Entsprechend ist der Abzug bei den Rentenbezügen mit etwa 8-9 % anzusetzen. (14,6 % + Zusatzbeitrag 1-3 % = ca. 15,6 – 17,6 % x 0,5)

Achtung: Steuer wird vom Rententräger auf die Rente nicht abgeführt. Für die Besteuerung ist jede:r Rentner:in selbst verantwortlich.

Jede Rentenanpassung ist voll steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil der Rente erhöht sich nicht. Im Gegenteil wird der steuerfreie Anteil der Renten für Neurentner:innen bis 2040 auf 0 abgeschmolzen. Wer als Neurentner:in in 2023 in Rente geht, hat immerhin noch einen steuerfreien Anteil von 17%.

Informieren Sie sich hier, wie hoch Ihre steuerfreien Renteneinnahmen je nach Rentenbeginn sind: „Wann muss ich als Rentner:in eine Steuererklärung abgeben?“

Rechenbeispiel:

Durchschnittliche Rentenhöhe brutto bisher 1.620 € West / 1.600 € Ost:

  • 620 € (abzüglich rund 8,5 % Kranken- und 3,05 % Pflegeversicherung = 137,70 € + 49,41 € = 187,11 €) = 1.432,89 € netto West bisher
  • 600 € (abzüglich rund 8,5 % Kranken- und 3,05% Pflegeversicherung = 136 € + 48,80 € = 184 €) = 1.416 € netto Ost bisher

Erhöhung ab 1.7.2023: 4,39 % West auf 1.620 € ergibt eine Erhöhung um 71,12 € West und 5,86 % Ost auf 1.600 € ergibt eine Erhöhung um 93,76 € Ost.

Allerdings wird auch die Pflegeversicherung angehoben, sodass rund nunmehr rund 11,9 % (8,5 % Kranken- und 3,4 % Pflegeversicherung) abgeführt werden.

Nach der Rentenerhöhung ab 1.7.23:

  • 691,12 € West / 201,24 € Kranken- und Pflegeversicherung = 1.489,88 € West
  • 693,76 € Ost / 201,56 € Kranken- und Pflegeversicherung = 1.492,20 € Ost

Hinweis: Abhängig von Ihren persönlichen Verhältnissen fällt gegebenenfalls noch Einkommensteuer an.

Die Werte können je nach Krankenkasse variieren. Für Kinderlose wird außerdem ein Zuschlag von 0,35 % bei der Pflegeversicherung hinzugerechnet.


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Quellenangaben:


Beitragsbild © gpointstudio – stock.adobe.com

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Gabriele Waldau-Cheema

Als langjährige Beratungsstellenleiterin unseres Lohnsteuerhilfevereins und erfolgreiche Buchautorin ist Gabriele Waldau-Cheema eine gefragte Steuerexpertin für Zeitung, Funk und Fernsehen. Mit über 50 Jahren Berufserfahrung in vielfältigen Bereichen hat sie das Steuerrecht bestens im Blick und hält sich auch weiterhin mit vielen Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage. Inzwischen hat sie die Betreuung der Mitglieder zum größten Teil in die Hände der "jüngeren Generation" gegeben. Sie selbst widmet sich umso intensiver ihrer Autorinnen- und Vortragstätigkeit. Für die Verbraucherzentrale hat sie bereits zahlreiche Steuer-Ratgeber geschrieben. Ihre Fähigkeit steuerliche Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, setzt sie ebenso als Autorin unseres Steuerblogs ein.