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Update zum 01.10.2022: Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Grenzen für Minijobs ab dem 01. Oktober 2022 neu geregelt:
- Die Einnahme-Grenze für Minijobber:innen wird ab dem 01.10.2022 auf 520 Euro monatlich erhöht.
- Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen schadet nicht, wenn diese in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um erfolgt.
Minijob und kurzfristige Beschäftigung
Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung, die entweder ein Gehalt von 450 Euro pro Monat (520 Euro ab Oktober 2022) nicht überschreitet oder nur kurzfristig besteht. Eine kurzfristige Beschäftigung besteht nur für 70 Tage oder drei Monate pro Jahr.
Oftmals nehmen Minijobs nur wenige Stunden pro Woche in Anspruch und können deswegen auch während der Schulzeit oder unter dem Semester ausgeführt werden.
Achtung: Erhalten Sie außerdem BAföG, sollten Sie die Grenze von 450 Euro nicht überschreiten. Ansonsten könnte Ihr Gehalt angerechnet werden und sich dadurch Ihr BAföG verringern.
Fällt bei einem Minijob Lohnsteuer an?
Sofern Sie als Schüler:in oder Student:in nicht mehr als 450 Euro (520 Euro ab Oktober 2022) im Monat verdienen, kann Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn pauschal versteuern. Dies stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei Ihrer Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt.
Achtung: Sie können in diesem Fall keine Werbungskosten ansetzen.
Ob bei Ihrem Ferienjob Lohnsteuer fällig wird, hängt hauptsächlich von der Lohnsteuerklasse ab. Die meisten Schüler:innen und Studenten:innen haben vermutlich Steuerklasse I und ansonsten auch keine weiteren Einkünfte, damit bleiben die Einkünfte aus dem Minijob steuerfrei.
Grundsätzlich gilt, dass Sie keine Lohnsteuer zahlen müssen, solange Ihre Einnahmen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro (bzw. 20.694 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigen.
Muss ich bei einem Minijob Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Sind die Voraussetzungen eines Minijobs erfüllt und lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlen Sie selbst keine Sozialversicherungsbeiträge.
Tipp: Als Schüler:in oder Student:in können Sie auch weiterhin bei Ihren Eltern mitversichert bleiben.
Ihrem Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Daten, wie Ihren Namen und Anschrift oder Ihre Sozialversicherungsnummer trotzdem mitteilen. Dieser meldet Sie dann bei der Minijob-Zentrale an und entrichtet die pauschalen Abgaben, wie z. B. für Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen.
Ferienjobs mit Verdienst über 450 Euro
Ferienjobs mit einem Verdienst von über 450 Euro (520 Euro ab Oktober 2022) bleiben ebenfalls sozialversicherungsfrei, wenn der Ferienjob von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt wird.
Überschreiten Sie die Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung, gilt Ihr Job als sozialversicherungspflichtig und Ihnen werden automatisch Lohnsteuer und verschiedene Sozialleistungen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Informieren Sie sich gleich hier, um welche Abzüge es sich handelt: „Was geht eigentlich alles vom Bruttogehalt ab?“
Tipp: Bis zum Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro (20.694 Euro bei Ehepaaren) sind Ihre Einnahmen steuerfrei. Holen Sie sich die einbehaltene Lohnsteuer mit Ihrer Steuererklärung wieder zurück.
Wenn Sie bei einem Ihrer Elternteile in der Familien-Krankenversicherung mitversichert sind, gilt für Sie die Gehaltsgrenze von 455 Euro pro Monat. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie sich selbst versichern.
Besonderheiten und Vorgaben
Bei den Schülern:innen sind die Vorschriften und Altersgrenzen des Jungendschutzgesetzes einzuhalten: