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Steuer­freibetrag

Was ist ein Steuerfreibetrag?

Ein Steuerfreibetrag legt fest, bis zu welchem Betrag die Einnahmen von Steuerpflichtigen nicht versteuert werden und somit steuerfrei bleiben. Steuerfreibeträge sollen Steuerpflichtige entlasten, indem in den meisten Fällen zumindest das Existenzminimum von Steuern und Abgaben frei bleibt. Teilweise werden Steuerfreibeträge automatisch angerechnet, teilweise müssen sie selbst beantragt werden.

Einige Beispiele:

Grundfreibetrag
Lohnsteuerfreibetrag
Kinderfreibetrag

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Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag soll die Grundversorgung eines:r jeden Steuerpflichtigen sicherstellen. Dieser Steuerfreibetrag entspricht also dem ermittelten Existenzminimum und bleibt gänzlich steuerfrei. ¹

Die Höhe des Grundfreibetrags im Überblick

SteuerjahrGrundfreibetrag LedigeGrundfreibetrag Ehepartner
202310.908 Euro21.816 Euro
202210.347 Euro20.694 Euro
20219.744 Euro19.488 Euro
20209.408 Euro18.816 Euro
20199.168 Euro18.336 Euro
20189.000 Euro18.000 Euro
20178.820 Euro17.640 Euro
20168.652 Euro17.304 Euro

Auch wenn man mehr als diese Beträge verdienen, muss für diesen Anteil des Gehalts keine Steuern gezahlt werden. Das Finanzamt berücksichtigt den Grundfreibetrag daher automatisch, also auch ohne ausdrücklichen Antrag. Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich neu ermittelt und an die allgemeine Kostensteigerung angepasst.

Lohnsteuerfreibetrag

Sofern höhere Aufwendungen vorliegen, kann mittels eines Antrags auf Lohnsteuerermäßigung ein individueller Freibetrag auf der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Im Regelfall müssen hierfür Aufwendungen in Höhe von mindestens 600 Euro nachgewiesen werden. Das können beispielsweise Werbungskosten aus der Arbeitnehmertätigkeit, Kosten für Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sein.

Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag stellt einen Steuerfreibetrag dar. Eltern dürfen im jeweiligen Jahr zusätzlich einen bestimmten Betrag für jedes Kind verdienen, ohne dass Steuern fällig werden. Dieser Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Steuerfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und den Steuerfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes zusammen. ²

Die Höhe der Freibeträge für Kinder im Überblick

SteuerjahrKinderfreibetragErziehungsfreibetrag
20225.460 Euro2.928 Euro
20215.460 Euro2.928 Euro
20205.172 Euro2.640 Euro
20194.980 Euro2.640 Euro
20184.788 Euro2.640 Euro
20174.716 Euro2.640 Euro
20164.608 Euro2.640 Euro

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Sofern das ausgezahlte Kindergeld günstiger ist, verbleibt es dabei. Sofern der Kinderfreibetrag zu einem höheren Steuervorteil führt, erfolgt dessen Ansatz in der Steuererklärung. Wenn alle Eintragungen richtig vorgenommen wurden, kommt also immer die im Einzelfall günstigere Variante zum Einsatz.

Quellenangaben:

[1] § 32a EStG

[2] § 23 EStG

Auf unserem Steuerblog finden Sie weitere Informationen.

 

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