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Abgabefrist freiwillige Steuererklärung 2022 – Stichtag 31.12.2026

Abgabefrist freiwillige Steuererklärung 2022 – Stichtag 31.12.2026

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Bis Ende 2026 haben Sie noch die Chance, Ihre Steuererklärung 2022 abzugeben. Der 31.12.2026 ist der Stichtag für alle Steuerzahler:innen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben möchten. Lesen Sie hier, warum sich gerade die freiwillige Antragsveranlagung für Sie lohnt.

Steuererklärung 2022 - Das Wichtigste in Kürze

  • 3 unterschiedliche Abgabefristen für Steuerpflichtige, abhängig von Abgabepflicht
  • Abgabepflicht zur Überprüfung einer eventuellen Steuernachzahlung
  • Antragsveranlagung = freiwillige Abgabe der Steuererklärung
  • Abgabefrist bei Antragsveranlagung: 31.12. des vierten Folgejahres
  • In vielen Fällen Steuerrückerstattungen bei Antragsveranlagung zu erwarten

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Inhaltsverzeichnis


Für wen gilt die Abgabefrist am 31. Dezember?

Wenn von der Abgabefrist für die Steuererklärung die Rede ist, denkt man automatisch an den 31.07. Was hat es also mit der Frist zum Jahresende auf sich?

Grundsätzlich gibt es für jedes Steuerjahr 3 unterschiedliche Fristen:

  • 31.07. des Folgejahres für Steuerpflichtige mit Abgabepflicht
  • Letzter Februartag des übernächsten Jahres für Steuerpflichtige mit Abgabepflicht und steuerlicher Vertretung (z. Bsp. durch Lohnsteuerhilfeverein)
  • 31.12. des 4. Folgejahres bei Antragsveranlagung

Alle Infos zu den Abgabefristen können Sie hier im Detail nachlesen: „Bis wann muss die Abgabe der Steuererklärung erfolgen?“.

Dementsprechend gilt die Frist am 31.12.2026 nur bei Antragsveranlagung, also bei der freiwilligen Steuererklärung.

Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

In der Regel wird eine Abgabepflicht vom Finanzamt festgesetzt, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommen könnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn einer der folgenden Sachverhalte zutrifft:

Was ist das Besondere an einer Antragsveranlagung?

Die Antragsveranlagung ist das Gegenteil zur Pflichtveranlagung, also eine freiwillige Steuererklärung. . Sofern bei Ihnen keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, Sie aber trotzdem Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, ist die Rede von einer Antragsveranlagung.

Für die Abgabe der Steuererklärung haben Sie bei einer Antragsveranlagung insgesamt 4 Jahre Zeit. So können Sie beispielsweise die Steuererklärung 2022 noch bis zum 31.12.2026 abgeben.

Tipp: Irgendwann wird es schwierig sich die steuerlich bedeutsamen Sachverhalte in Erinnerung zu rufen. Reizen Sie Ihre Frist am besten nicht bis zum Schluss aus.

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung für mich?

Eine freiwillige Steuererklärung hört sich im ersten Moment nach einem überflüssigen Aufwand an. Aber gerade in diesem Fall lohnt sich die Mühe oft besonders, denn bei Antragsveranlagungen sind in vielen Fällen Steuererstattungen zu erwarten.

Nicht alle relevanten Sachverhalte werden bereits beim automatischen Lohnsteuerabzug berücksichtigt, weshalb zu viel Lohnsteuer abgeführt wurde. Das ist beispielsweise der Fall bei:

Mit Abgabe der Steuererklärung wird die korrekte Steuerbelastung des jeweiligen Jahres berechnet und Sie erhalten die zu viel gezahlte Lohnsteuer als Steuerrückerstattung zurück.

Hinweis: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt aktuell bei 1.240 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2022, Stand 06/2026).

Letzte Abgabefrist für die Steuererklärung 2022

Ihre freiwillige Steuererklärung 2022 können Sie noch bis zum 31.12.2026 abgeben.

Achtung: Eine weitere Fristverlängerung ist keinesfalls mehr möglich.

Wenn Sie Mitglied unseres Vereins sind, beachten Sie bitte, dass auch die Bearbeitung Ihrer Steuerunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Vereinbaren Sie also möglichst zeitnah einen Termin in Ihrer Beratungsstelle.

Tipp: Nutzen Sie unsere praktische Checkliste, um alle Unterlagen zu sammeln.

Für welche Jahre kann ich die Steuererklärung noch abgeben?

In diesem Jahr endet die Frist für die Antragsveranlagung 2022, Sie können aber natürlich noch weitere Steuererklärungen abgeben. Diese Fristen gelten für die jeweiligen Veranlagungszeiträume:

  • 2022: 31.12.2026
  • 2023: 31.12.2027
  • 2024: 31.12.2028
  • 2025: 31.12.2029
  • 2026: 31.12.2030

Tipp: Sie können auch mehrere Steuererklärungen auf einmal erstellen und abgeben.

Wann gilt die Steuererklärung als fristgerecht abgegeben?

Gerade, wenn Sie die Steuererklärung kurz vor Fristende einreichen, sollten Sie genügend Zeit für die Übermittlung einplanen. Aufgrund der vielen Feiertage Ende Dezember sollten Sie insbesondere bei der postalischen Abgabe in Papierform genügend Zeit einplanen. Entscheidend ist nämlich nicht nur, wann Sie den Brief abgeschickt haben, sondern auch wann dieser beim Finanzamt eingeht.

Bei der elektronischen Abgabe sollten Sie darauf achten, dass die Steuererklärung auch vollständig übermittelt wurde. Bewahren Sie den entsprechenden Übermittlungsnachweis sicherheitshalber auf.

Hinweis: Endet die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist verpasse?

Wenn Sie die vierjährige Frist für die freiwillige Steuererklärung verpassen, können Sie die Steuererklärung für das betreffende Jahr nicht mehr einreichen und eine mögliche Steuererstattung geht verloren.

Wichtig: Eine Fristverlängerung ist bei Antragsveranlagungen nicht möglich.

Anders als bei der Pflichtveranlagung drohen in diesem Fall aber keine Strafen des Finanzamtes, Verspätungszuschläge müssen Sie also nicht befürchten.

FAQs zur freiwilligen Steuererklärung 2022

Warum lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Gerade bei einer freiwilligen Steuererklärung lohnt sich die Mühe oft besonders, denn bei Antragsveranlagungen sind in vielen Fällen Steuererstattungen zu erwarten.

Vor allem bei Arbeitnehmer:innen wird beim automatischen Lohnsteuerabzug oftmals zu viel Steuer abgeführt. Mit Abgabe der Steuererklärung erhalten die zu viel gezahlte Steuern als Steuerrückerstattung zurück.

Hinweis: Die durchschnittliche Steuererstattung liegt aktuell bei 1.240 Euro (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2022, Stand 06/2026).

Wie lange ist die Frist für meine freiwillige Steuererklärung?

Für die Abgabe Ihrer freiwilligen Steuererklärung (= Antragsveranlagung) haben Sie insgesamt 4 Jahre Zeit. Sie können beispielsweise die Steuererklärung 2022 noch bis zum 31.12.2026 abgeben.


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Quellen:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.