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Voraussetzung: häusliches Arbeitszimmer
Leider hängt die Absetzbarkeit Ihrer Klimaanlage fürs Homeoffice nicht davon ab, wie hoch die Temperatur an Ihrem Schreibtisch klettert, sondern von der Gestaltung des Arbeitsplatzes selbst. Da es sich bei der Klimaanlage um kein Arbeitsmittel handelt, Sie die Anlage selbst also nicht direkt für Ihre Tätigkeit nutzen, können Sie diese nur absetzen, wenn Sie die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllen.
Dafür muss dein Arbeitszimmer allerdings einige strenge Voraussetzungen erfüllen:
- Separater Raum
- Keine private Nutzung (maximal 10 %)
- Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Informieren Sie sich hier über die geltenden Regelungen im Detail: „Arbeitszimmer absetzen – Voraussetzungen und Alternativen“
Klimaanlage sofort absetzen oder abschreiben?
Ist schonmal geklärt, dass Sie Ihre Klimaanlage absetzen können, bleibt als nächstes die Frage, wie Sie die Kosten geltend machen. Hier sind die Art der Klimaanlage, der Zeitpunkt des Einbaus und der Preis entscheidend:
- Mobile Klimaanlage unter 952 Euro: sofort absetzbar
- Mobile Klimaanlage über 952 Euro: Abschreibung über mehrere Jahre
- Festverbaute Split-Klimaanlage: gemeinsame Abschreibung mit dem Gebäude
- Nachrüstung einer festverbauten Split-Klimaanlage: eigenständige Abschreibung
Steuer-Tipp: Handwerkerkosten geltend machen
Ganz unabhängig von den bisher aufgeführten Voraussetzungen und Regelungen können Sie angefallene Handwerkerkosten in jedem Fall geltend machen. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Klimaanlage von einem Fachunternehmen einbauen lassen, können Sie 20 % der Kosten für handwerkliche Arbeiten geltend machen.
Hinweis: Die Kosten für das Gerät selbst zählen nicht zu den Handwerkerleistungen.
Das gilt auch nicht nur im Falle der Klimaanlage, sondern Sie können beispielsweise auch Rechnungen für Wartungs- und Gartenarbeiten, Reinigung, Modernisierung, Schornsteinfeger usw. berücksichtigen.
Alle Voraussetzungen und Regelungen dazu finden hier: „So lassen sich Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen!“
Welche Geräte im Homeoffice kann ich absetzen?
Abgesehen von Ihrer Klimaanlage können Sie allerdings einige andere Geräte absetzen, die Sie im Homeoffice nutzen. Sogenannte Arbeitsmittel, also Hilfsmittel, die Sie für Ihre Arbeit nutzen, werden von den Finanzämtern immer berücksichtigt.
Diese Kosten sind zusätzlich absetzbar:
- Arbeitsmittel (Lehrbücher, Papier, Stifte usw.)
- Arbeitsbedingte Zimmereinrichtung (Schreibtisch, Bürostuhl, Aktenschrank usw.)
- Laptop, Drucker und Zubehör
- Internet- und Handykosten
Wichtig: Sie müssen die Kosten selbst tragen, damit Sie sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
FAQs zu Klimaanlage steuerlich absetzen