Im Gegensatz zu den vielen Vorgaben, die Sie für den Steuerabzug bei einem häuslichen Arbeitszimmer erfüllen müssen, gelten für die Homeoffice-Pauschale keine strengen Voraussetzungen. Der Arbeitsplatz kann sich auch am Esstisch, im Wohnzimmer oder in einer separaten Arbeitsecke befinden.
Außerdem kann die Homeoffice-Pauschale auch genutzt werden, wenn Sie freiwillig von zu Hause arbeiten. Sie müssen lediglich den gesamten Arbeitstag im Homeoffice verbracht haben. Fahren Sie an einem Tag zum Büro des Arbeitgebers und sind Sie an diesem Tag zusätzlich in der häuslichen Wohnung tätig, wird die Pauschale von 5 Euro nicht gewährt. Für einen Kalendertag kann entweder der Pauschbetrag von 5 Euro oder die Entfernungspauschale (= Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) berücksichtigt werden. Ein gleichzeitiger Ansatz beider Kosten ist nicht möglich.