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Koalitionsvertrag: So sehen die Steuerpläne aus

Koalitionsvertrag: So sehen die Steuerpläne aus

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Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD liegt seit April vor und obwohl die Steuerpläne der Parteien im Wahlkampf weit auseinander gingen, wurde dem Vertrag nun von allen drei Parteien zugestimmt. Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Änderungen im Bereich Einkommensteuer auf Sie zukommen.

Koalitionsvertrag - Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerentlastung für Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Angleichung des Kindergeldes an den Kinderfreibetrag
  • Einführung steuerfreier Überstundenzuschläge
  • Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 1. Kilometer
  • Absicherung des Rentenniveaus auf 48 % bis 2031
  • Aktivrente: 2.000 Euro steuerfreies Gehalt monatlich für freiwillige Arbeit nach dem Renteneintrittsalter
  • Frühstart-Rente: staatliche Zahlung von 10 Euro monatlich für Kinder von 6 – 18 Jahren auf ein Altersvorsorgedepot

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Inhaltsverzeichnis


Trotz der Zustimmung zum Koalitionsvertrag, bleibt weiterhin offen, ob die Änderungen auch wie geplant umgesetzt werden können. Der Vertrag sieht über die unterschiedlichen Themengebiete hinweg mehrere sehr kostenintensive Projekte vor, der Bundeshaushalt muss aber erst noch aufgestellt werden.

Das Bundesfinanzministerium wurde der SPD zugeteilt und Lars Klingbeil übernimmt das Amt des Finanzministers.

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag

Ziel der neuen Regierung ist es, die Einkommensteuerlast vor allem für Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen zu senken. Wie dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden soll, wird nicht weiter festgelegt.

Hinweis: Die Erhöhung des Grundfreibetrags von 12.096 auf 12.348 € ab 2026 soll beibehalten werden.

Der Solidaritätszuschlag soll unverändert weiter bestehen, er wird also auch weiterhin nur bei hohen Einkommen fällig.

Eine Reichensteuer, die von der SPD gefordert wurde, findet im Koalitionsvertrag keine Erwähnung.

Steuerentlastungen für Familien

Die Koalitionsparteien planen zum einen das Kindergeld bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags entsprechend anzupassen, um die jeweilige Höhe der Entlastung so stufenweise anzugleichen.

Zum anderen soll auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben und verbessert werden, um die Eltern finanziell noch mehr zu unterstützen.

Steueranreize für Angestellte

Überstundenzuschläge

Die neue Regierung möchte Mehrarbeit in Form von Überstunden für Angestellte attraktiver machen. Im Zuge dessen sollen Überstundenzuschläge, für Arbeiten über die tarifliche Vollzeitarbeit hinaus, steuerfrei bleiben.

Außerdem sollen Anreize geschaffen werden, die Arbeitnehmer:innen Ihre Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit auszuweiten. Im Zuge dessen können vom Arbeitgeber ausgezahlte Prämien steuerlich begünstigt werden.

Entfernungspauschale

Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. Aktuell wird dieser Betrag erst ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt, davor liegt die Pauschale bei 30 Cent.

Arbeitstagepauschale

Mit dieser Pauschale sollen für Sie als Arbeitnehmer:in Werbungskosten zusammengefasst werden. Die Einführung dieser Pauschale muss jedoch zunächst geprüft werden.

E-Fahrzeuge als Dienstwagen

Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 Euro erhöht werden. Die Grenze liegt im Jahr 2025 bei 70.000 Euro.

Steueranreize für Rentner:innen

Absicherung des Rentenniveaus

Bis zum Jahr 2031 soll das Rentenniveau bei 48 % abgesichert werden, um die finanzielle Sicherheit der Rentner:innen zu gewährleisten.

Aktivrente

Um Rentner:innen dazu zu bewegen noch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterzuarbeiten, sind erhebliche Steuererleichterungen geplant. Dabei soll das Gehalt bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben.

Mütterrente

Außerdem soll die Mütterrente für alle Mütter mit drei Rentenpunkten vollendet werden und dies unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

„Frühstart-Rente“

Jedes Kind, das eine deutsche Bildungseinrichtung besucht, erhält ab nächstem Jahr pro Monat einen Betrag von 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Die Zahlungen sollen zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Anschließend besteht die Möglichkeit das Depot durch private Zahlungen weiter zu besparen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben.

Förderung des Ehrenamts

Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben werden.


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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.