Steuerklassen werfen immer wieder Fragen auf und sorgen fĂŒr Verwirrung. Das möchten wir beheben, indem wir die hĂ€ufigsten Fragen kurz beantworten, damit Sie sich schnell einen Ăberblick verschaffen können.
Steuerklassen werfen immer wieder Fragen auf und sorgen fĂŒr Verwirrung. Das möchten wir beheben, indem wir die hĂ€ufigsten Fragen kurz beantworten, damit Sie sich schnell einen Ăberblick verschaffen können.
Ihre Steuerklasse ist ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und somit werden auch Ihr monatlich ausgezahltes Nettogehalt und die Höhe möglicher Lohnersatzleistungen beeinflusst. Zu diesen Lohnersatzleistungen zĂ€hlen unter anderem:
Der Nettolohn stellt die Berechnungsgrundlage fĂŒr diverse Lohnersatzleistungen dar, weshalb eine ungĂŒnstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus EinbuĂen mit sich bringt.
Die Steuerklasse richtet sich grundsĂ€tzlich nach Ihrem Familienstand, dementsprechend wird Ihnen vom Finanzamt automatisch die passende Steuerklasse zugeordnet.  Die Steuerklasse Ă€ndert sich folglich auch nur mit Ănderung Ihres Familienstandes.
Nur Als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wÀhlen.
Wichtig: Die Steuerklassenwahl hat keine Auswirkung auf Ihre tatsĂ€chliche Steuerbelastung. Auch bei einer ungĂŒnstigen Steuerklassenkombination erhalten Sie zu viel gezahlte Steuern im Rahmen Ihrer SteuererklĂ€rung.
Die Steuerklasse 1 erhalten Steuerzahler:innen, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und keine Kinder haben. Neben alleinstehenden Personen können aber auch verheiratete Menschen in folgenden AusnahmefÀllen Steuerklasse 1 haben:
Aus der Steuerklasse I resultieren insgesamt eher höhere AbzĂŒge.
Die Höhe Ihrer individuellen Steuerbelastung ist immer abhÀngig davon, welche FreibetrÀge Ihnen zustehen. Je nach persönlicher Lebenssituation gibt es hier verschiedene Frei- oder PauschbetrÀge, mithilfe derer Sie Steuern sparen können.
Der Grundfreibetrag steht wirklich jedem:r deutschen Steuerzahler:in zu und wir automatisch vom Finanzamt berĂŒcksichtigt. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und alle Einnahmen bis zu diesem Betrag bleiben komplett steuerfrei.
Grundfreibetrag pro Jahr:
Als Arbeitnehmer:in profitieren Sie auĂerdem von der sogenannten Werbungskostenpauschale. Diese liegt seit dem Jahr 2023 bei 1.230 Euro und wird ebenfalls automatisch von Ihren Jahreseinnahmen abgezogen.
Die Lohnsteuerklasse II ist hauptsĂ€chlich fĂŒr Alleinerziehende, denen der Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende zusteht. Dieser wird mit Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug gleich berĂŒcksichtigt, wodurch diese Steuerklasse geringere AbzĂŒge zur Folge hat.
Die Voraussetzungen fĂŒr den Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende können Sie hier nachlesen: âEntlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende â alle wichtigen Infos im Ăberblickâ
Als Ehepaar haben Sie den Vorteil, zwischen 3 verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wÀhlen und dadurch Ihr monatliches Nettogehalt zu beeinflussen. Dieses wiederum hat Auswirkungen auf die Höhe der Ihnen zustehenden Lohnersatzleistungen.
Wichtig: Die Steuerklassenwahl hat keine Auswirkung auf Ihre tatsÀchliche Steuerbelastung.
Nutzen Sie gerne unseren Steuerklassen-Rechner, um die möglichen Steuerklassenkombinationen miteinander zu vergleichen.
Als Ehepaar stehen Ihnen folgende Kombinationen zur Wahl:
SelbstverstĂ€ndlich können Sie Ihre Steuerklasse auch wechseln, wenn Sie eine andere Kombination fĂŒr sinnvoller erachten. Beachten Sie dabei am besten immer mögliche Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen.
In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema: â5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechselâ
Hinweis: In der Vergangenheit wurde viel darĂŒber diskutiert, ob die Steuerklassenkombination 3/5 abgeschafft werden soll. Entsprechende PlĂ€ne wurden aber von der aktuellen Regierung verworfen. Allerdings fordert aktuell vor allem die SPD das Splittingverfahren fĂŒr zukĂŒnftige Ehen gĂ€nzlich zu streichen.
Bereits seit 2010 steht Ihnen als Ehepaar das Faktorverfahren, bzw. die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zur VerfĂŒgung. Die Basis bildet die Steuerklassenkombination 4/4, diese wird aber um einen Faktor korrigiert, wodurch sich insgesamt eine fairere Verteilung der Steuerlast ergibt.
Als zusĂ€tzlichen Vorteil kommt es mit dem Faktorverfahren kaum mehr zu Steuernachzahlungen, was vor allem mit der Kombination 3/5 durchaus ĂŒblich ist.
Weitere Infos erhalten Sie hier: âFaktorverfahren â Alternative zu den Steuerklassen III und V?â
Die Lohnsteuerklasse 6 ist fĂŒr Personen vorgesehen, bei denen mehrere ArbeitsverhĂ€ltnisse gleichzeitig vorliegen, die also beispielsweise einen sozialversicherungspflichtigen Zweitjob ausĂŒben.
Seltener wird die Steuerklasse 6 auch Arbeitnehmer:innen zugeordnet, die ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur VerfĂŒgung stellen wollen oder nicht können.
Hinweis: Mit Steuerklasse 6 sind Sie automatisch dazu verpflichtet, Ihre SteuererklÀrung abzugeben.
Bei der Steuerklasse 6 hat man die höchste steuerliche Belastung, da hier keine FreibetrĂ€ge oder PauschbetrĂ€ge berĂŒcksichtigt werden. Diese werden immer beim HauptarbeitsverhĂ€ltnis abgezogen und EinkĂŒnfte aus weiteren Jobs werden vollstĂ€ndig versteuert.
Wenn Sie als Rentner:in eine Altersrente beziehen und zusĂ€tzlich arbeiten, greifen fĂŒr das BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis die Steuerklassen 1 -5. Wenn jedoch eine Betriebsrente vom frĂŒheren Arbeitgeber bezogen wird, zĂ€hlt diese Betriebsrente als Haupteinkommen und die NebenbeschĂ€ftigung alt Zweitjob. Die zusĂ€tzlichen Einnahmen aus der NebenbeschĂ€ftigung werden dann nach Steuerklasse 6 besteuert.
Auch Studierende können in die Steuerklasse 6 rutschen, dennauch bei Studierenden kann nur ein Job nach der Steuerklasse 1 â 5 besteuert werden. Alle weiteren Jobs fallen sodann in die Steuerklasse 6. Zudem werden in die Steuerklasse 6 Studierende eingeordnet, fĂŒr die der Arbeitgeber keine Steuerinformationen erhalten hat.
Tipp: In beiden FĂ€llen sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es sich bei Ihrer NebentĂ€tigkeit um einen Minijob handelt. Alle wichtigen Infos zu Minijobs finden Sie hier: âMinijob Grenze: Ihr Gehalt steigt weiter!â
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Eine genauere Beschreibung der einzelnen Lohnsteuerklassen erhalten Sie in unserem Steuerlexikoneintrag Lohnsteuerklassen.
Nutzen Sie gleich hier unseren Steuerklassen-Rechner und lassen Sie sich Ihre gĂŒnstigste Lohnsteuerklasse berechnen: Zum Steuerklassen-Rechner
Die Lohnsteuerklasse ist ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und das ausgezahlte Nettogehalt. Da der Nettolohn wiederum die Berechnungsgrundlage fĂŒr diverse Lohnersatzleistungen darstellt, kann eine ungĂŒnstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus EinbuĂen mit sich bringen.
Wie Sie der Tabelle oben schon entnehmen können, richtet sich Ihre Steuerklasse grundsÀtzlich nach Ihrem Familienstand. Dementsprechend wird Ihnen vom Finanzamt automatisch die passende Steuerklasse zugeordnet.
Nur, wenn Sie verheiratet sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen-Kombinationen zu wÀhlen.
Probieren Sie gerne unseren Steuerklassen-Rechner aus, um Ihre Steuerklasse zu finden.
Steuerklassen-Kombination III / V:
Diese Kombination lohnt sich, wenn Ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der oder die Partner:in mit dem höheren Einkommen wĂ€hlt Steuerklasse III und profitiert so von geringeren AbzĂŒgen. Der oder die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wĂ€hlt Steuerklasse V. Je gröĂer jedoch der Unterschied zwischen Ihren Einkommen ist, desto höher ist die Steuernachzahlung am Ende des Jahres.
Steuerklassen-Kombination IV/IV:
Verdienen Sie beide ungefĂ€hr gleich viel, sollten Sie die Kombination IV/IV wĂ€hlen. Alternativ können Sie auch die Kombination IV/IV mit Faktor wĂ€hlen, dann wird der Splittingvorteil bereits wĂ€hrend des Jahres berĂŒcksichtigt. Dadurch lassen sich Steuernachzahlungen vermeiden.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Steuerklassen-Kombination Sie wĂ€hlen sollten, stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne zur VerfĂŒgung. Zur Beratungsstellen-Suche.
Wenn sich Ihr Familienstand Ă€ndert, mĂŒssen Sie auch in die entsprechende Steuerklasse wechseln.
Beispiele hierfĂŒr sind:
Hier können Sie sich noch weiter ĂŒber den Lohnsteuerklassenwechsel informieren: â5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechselâ
Je nach Lohnsteuerklasse erhalten Sie unterschiedliche FreibetrĂ€ge, die auch in der Höhe variieren können. Beispielsweise bekommen Sie den Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende nur mit der Lohnsteuerklasse II.
Diese FreibetrÀge können sich Àndern:
Bei Ihrer Lohnsteuerklassenwahl mĂŒssen Sie unbedingt beachten, dass auch die Höhe, der Ihnen zustehenden Lohnersatzleistungen beeinflusst wird, da diese vom Nettolohn abhĂ€ngig ist. Bedenken Sie also mögliche zukĂŒnftige VerĂ€nderungen bei Ihrer Wahl.
Dabei handelt es sich um diese Leistungen:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Lohnsteuerklasse fĂŒr Sie am gĂŒnstigsten ist, können Sie sich gerne in einer unserer Beratungsstellen in Ihrer NĂ€he beraten lassen. Zur Beratungsstellen-Suche.
Wenn Sie arbeitslos werden, bleibt Ihre Steuerklasse gleich und spielt auch erstmal keine groĂe Rolle.
Wenn Sie allerdings verheiratet sind und wĂ€hrend Ihrer Arbeitslosigkeit die Steuerklasse tauschen möchten, kann dies Probleme bereiten. Die Agentur fĂŒr Arbeit berĂŒcksichtigt den Lohnsteuerklassenwechsel nĂ€mlich nur, wenn sich dadurch die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes reduziert.
Tipp: Lassen Sie sich am besten beraten, bevor Sie den Steuerklassenwechsel veranlassen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen gerne zur VerfĂŒgung. Zur Beratungsstellen-Suche.
Benötigen Sie UnterstĂŒtzung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetenten und persönlichen Ansprechpartner:innen rund um Ihre EinkommensteuererklĂ€rung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.
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