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Die Steuerklassen – schnell erklĂ€rt im Überblick

Die Steuerklassen – schnell erklĂ€rt im Überblick

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Steuerklassen werfen immer wieder Fragen auf und sorgen fĂŒr Verwirrung. Das möchten wir beheben, indem wir die hĂ€ufigsten Fragen kurz beantworten, damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.

Die Steuerklassen - Das Wichtigste in KĂŒrze

  • Steuerklasse abhĂ€ngig vom Familienstand
  • Mögliche Lohnsteuerklassenkombinationen fĂŒr Eheleute: 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor
  • Zwingender Lohnsteuerklassenwechsel bei Änderung des Familienstandes oder Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Zweitjobs
  • Beeinflussung der SteuerfreibetrĂ€ge durch die Lohnsteuerklasse
  • Beeinflussung der Lohnersatzleistungen durch die Lohnsteuerklasse

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Inhaltsverzeichnis 


Steuerklassen im Überblick

Ihre Steuerklasse ist ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und somit werden auch Ihr monatlich ausgezahltes Nettogehalt und die Höhe möglicher Lohnersatzleistungen beeinflusst. Zu diesen Lohnersatzleistungen zĂ€hlen unter anderem:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Arbeitslosengeld

Der Nettolohn stellt die Berechnungsgrundlage fĂŒr diverse Lohnersatzleistungen dar, weshalb eine ungĂŒnstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus Einbußen mit sich bringt.

Wie finde ich die richtige Steuerklasse?

Die Steuerklasse richtet sich grundsĂ€tzlich nach Ihrem Familienstand, dementsprechend wird Ihnen vom Finanzamt automatisch die passende Steuerklasse zugeordnet.  Die Steuerklasse Ă€ndert sich folglich auch nur mit Änderung Ihres Familienstandes.

Nur Als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wÀhlen.

Wichtig: Die Steuerklassenwahl hat keine Auswirkung auf Ihre tatsĂ€chliche Steuerbelastung. Auch bei einer ungĂŒnstigen Steuerklassenkombination erhalten Sie zu viel gezahlte Steuern im Rahmen Ihrer SteuererklĂ€rung.

Steuerklasse 1 fĂŒr Ledige

Die Steuerklasse 1 erhalten Steuerzahler:innen, die ledig, geschieden oder verwitwet sind und keine Kinder haben. Neben alleinstehenden Personen können aber auch verheiratete Menschen in folgenden AusnahmefÀllen Steuerklasse 1 haben:

  • Ehepartner:in nur beschrĂ€nkt steuerpflichtig
  • Ehepartner:in im Ausland
  • dauerhaft zwei getrennte Wohnsitze

Aus der Steuerklasse I resultieren insgesamt eher höhere AbzĂŒge.

Welche FreibetrÀge gibt es 2025 und 2026 in Steuerklasse 1?

Die Höhe Ihrer individuellen Steuerbelastung ist immer abhÀngig davon, welche FreibetrÀge Ihnen zustehen. Je nach persönlicher Lebenssituation gibt es hier verschiedene Frei- oder PauschbetrÀge, mithilfe derer Sie Steuern sparen können.

Der Grundfreibetrag steht wirklich jedem:r deutschen Steuerzahler:in zu und wir automatisch vom Finanzamt berĂŒcksichtigt. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und alle Einnahmen bis zu diesem Betrag bleiben komplett steuerfrei.

Grundfreibetrag pro Jahr:

  • 2022: 10.347 Euro
  • 2023: 10.908 Euro
  • 2024: 11.604 Euro
  • 2025: 12.096 Euro
  • 2026: 12.348 Euro

Als Arbeitnehmer:in profitieren Sie außerdem von der sogenannten Werbungskostenpauschale. Diese liegt seit dem Jahr 2023 bei 1.230 Euro und wird ebenfalls automatisch von Ihren Jahreseinnahmen abgezogen.

Steuerklasse 2 fĂŒr Alleinerziehende

Die Lohnsteuerklasse II ist hauptsĂ€chlich fĂŒr Alleinerziehende, denen der Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende zusteht. Dieser wird mit Steuerklasse II beim Lohnsteuerabzug gleich berĂŒcksichtigt, wodurch diese Steuerklasse geringere AbzĂŒge zur Folge hat.

Die Voraussetzungen fĂŒr den Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende können Sie hier nachlesen: „Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende – alle wichtigen Infos im Überblick“

Steuerklasse 3 und 5 sowie 4 und 4 fĂŒr Ehepaare

Als Ehepaar haben Sie den Vorteil, zwischen 3 verschiedenen Steuerklassenkombinationen zu wÀhlen und dadurch Ihr monatliches Nettogehalt zu beeinflussen. Dieses wiederum hat Auswirkungen auf die Höhe der Ihnen zustehenden Lohnersatzleistungen.

Wichtig: Die Steuerklassenwahl hat keine Auswirkung auf Ihre tatsÀchliche Steuerbelastung.

Nutzen Sie gerne unseren Steuerklassen-Rechner, um die möglichen Steuerklassenkombinationen miteinander zu vergleichen.

Welche Steuerklassenkombination ist die richtige?

Als Ehepaar stehen Ihnen folgende Kombinationen zur Wahl:

  • Kombination 3/5: Diese Kombination lohnt sich, wenn Ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der oder die Partner:in mit dem höheren Einkommen wĂ€hlt Steuerklasse III und profitiert so von geringeren AbzĂŒgen.
  • Kombination 4/4: Verdienen Sie beide ungefĂ€hr gleich viel, sollten Sie die Kombination IV/IV wĂ€hlen.
  • Kombination 4/4 mit Faktor: Diese Kombination ist ebenfalls fĂŒr Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Mithilfe des Faktors wird die Lohnsteuer gerechter aufgeteilt, wodurch sich Steuernachzahlungen vermeiden lassen.

SelbstverstĂ€ndlich können Sie Ihre Steuerklasse auch wechseln, wenn Sie eine andere Kombination fĂŒr sinnvoller erachten. Beachten Sie dabei am besten immer mögliche Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen.

In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“

Hinweis: In der Vergangenheit wurde viel darĂŒber diskutiert, ob die Steuerklassenkombination 3/5 abgeschafft werden soll. Entsprechende PlĂ€ne wurden aber von der aktuellen Regierung verworfen. Allerdings fordert aktuell vor allem die SPD das Splittingverfahren fĂŒr zukĂŒnftige Ehen gĂ€nzlich zu streichen.

Was ist das Faktorverfahren?

Bereits seit 2010 steht Ihnen als Ehepaar das Faktorverfahren, bzw. die Steuerklassenkombination 4/4 mit Faktor zur VerfĂŒgung. Die Basis bildet die Steuerklassenkombination 4/4, diese wird aber um einen Faktor korrigiert, wodurch sich insgesamt eine fairere Verteilung der Steuerlast ergibt.

Als zusĂ€tzlichen Vorteil kommt es mit dem Faktorverfahren kaum mehr zu Steuernachzahlungen, was vor allem mit der Kombination 3/5 durchaus ĂŒblich ist.

Weitere Infos erhalten Sie hier: „Faktorverfahren – Alternative zu den Steuerklassen III und V?“

Steuerklasse 6 fĂŒr den Zweitjob

Die Lohnsteuerklasse 6 ist fĂŒr Personen vorgesehen, bei denen mehrere ArbeitsverhĂ€ltnisse gleichzeitig vorliegen, die also beispielsweise einen sozialversicherungspflichtigen Zweitjob ausĂŒben.

Seltener wird die Steuerklasse 6 auch Arbeitnehmer:innen zugeordnet, die ihrem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur VerfĂŒgung stellen wollen oder nicht können.

Hinweis: Mit Steuerklasse 6 sind Sie automatisch dazu verpflichtet, Ihre SteuererklÀrung abzugeben.

Warum sind die AbzĂŒge in Steuerklasse 6 so hoch? 

Bei der Steuerklasse 6 hat man die höchste steuerliche Belastung, da hier keine FreibetrĂ€ge oder PauschbetrĂ€ge berĂŒcksichtigt werden. Diese werden immer beim HauptarbeitsverhĂ€ltnis abgezogen und EinkĂŒnfte aus weiteren Jobs werden vollstĂ€ndig versteuert.

Was gilt fĂŒr Rentner:innen und Studierende mit Steuerklasse 6?

Wenn Sie als Rentner:in eine Altersrente beziehen und zusĂ€tzlich arbeiten, greifen fĂŒr das BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis die Steuerklassen 1 -5. Wenn jedoch eine Betriebsrente vom frĂŒheren Arbeitgeber bezogen wird, zĂ€hlt diese Betriebsrente als Haupteinkommen und die NebenbeschĂ€ftigung alt Zweitjob. Die zusĂ€tzlichen Einnahmen aus der NebenbeschĂ€ftigung werden dann nach Steuerklasse 6 besteuert.

Auch Studierende können in die Steuerklasse 6 rutschen, dennauch bei Studierenden kann nur ein Job nach der Steuerklasse 1 – 5 besteuert werden. Alle weiteren Jobs fallen sodann in die Steuerklasse 6. Zudem werden in die Steuerklasse 6 Studierende eingeordnet, fĂŒr die der Arbeitgeber keine Steuerinformationen erhalten hat.

Tipp: In beiden FĂ€llen sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es sich bei Ihrer NebentĂ€tigkeit um einen Minijob handelt. Alle wichtigen Infos zu Minijobs finden Sie hier: „Minijob Grenze: Ihr Gehalt steigt weiter!“

Zusammenfassung als Video

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Zusammenfassung als Tabelle

Tabelle Lohnsteuerklassen V24-1

Was sehen Sie hier?

  • Steuerklasse 1 ist fĂŒr ledige, getrennt lebende, geschiedene oder lĂ€nger verwitwete Steuerzahler:innen.
  • Steuerklasse 2 ist fĂŒr Alleinerziehende.
  • Steuerklassen 3, 4 und 5 sind fĂŒr Ehepaare, wobei die Wahl der Steuerklasse abhĂ€ngig vom Einkommensunterschied zwischen den Ehepartner:innen getroffen werden sollte.
  • Lohnsteuerklasse 6 ist fĂŒr Einnahmen aus Zweitjobs.

Eine genauere Beschreibung der einzelnen Lohnsteuerklassen erhalten Sie in unserem Steuerlexikoneintrag Lohnsteuerklassen.

Steuerklassen-Rechner

Nutzen Sie gleich hier unseren Steuerklassen-Rechner und lassen Sie sich Ihre gĂŒnstigste Lohnsteuerklasse berechnen: Zum Steuerklassen-Rechner

FAQs zur Steuerklasse

Welche Auswirkungen haben die Lohnsteuerklassen?

Die Lohnsteuerklasse ist ausschlaggebend fĂŒr die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und das ausgezahlte Nettogehalt. Da der Nettolohn wiederum die Berechnungsgrundlage fĂŒr diverse Lohnersatzleistungen darstellt, kann eine ungĂŒnstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus Einbußen mit sich bringen.

Wie finde ich die richtige Steuerklasse?

Wie Sie der Tabelle oben schon entnehmen können, richtet sich Ihre Steuerklasse grundsÀtzlich nach Ihrem Familienstand. Dementsprechend wird Ihnen vom Finanzamt automatisch die passende Steuerklasse zugeordnet.

Nur, wenn Sie verheiratet sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen-Kombinationen zu wÀhlen.

Probieren Sie gerne unseren Steuerklassen-Rechner aus, um Ihre Steuerklasse zu finden.

Welche Steuerklassen-Kombination sollten wir als Ehepaar wÀhlen?

Steuerklassen-Kombination III / V:

Diese Kombination lohnt sich, wenn Ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der oder die Partner:in mit dem höheren Einkommen wĂ€hlt Steuerklasse III und profitiert so von geringeren AbzĂŒgen. Der oder die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wĂ€hlt Steuerklasse V. Je grĂ¶ĂŸer jedoch der Unterschied zwischen Ihren Einkommen ist, desto höher ist die Steuernachzahlung am Ende des Jahres.

Steuerklassen-Kombination IV/IV:

Verdienen Sie beide ungefĂ€hr gleich viel, sollten Sie die Kombination IV/IV wĂ€hlen. Alternativ können Sie auch die Kombination IV/IV mit Faktor wĂ€hlen, dann wird der Splittingvorteil bereits wĂ€hrend des Jahres berĂŒcksichtigt. Dadurch lassen sich Steuernachzahlungen vermeiden.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Steuerklassen-Kombination Sie wĂ€hlen sollten, stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne zur VerfĂŒgung. Zur Beratungsstellen-Suche.

Wann muss ich meine Steuerklasse wechseln?

Wenn sich Ihr Familienstand Ă€ndert, mĂŒssen Sie auch in die entsprechende Steuerklasse wechseln.

Beispiele hierfĂŒr sind:

  • Heirat
  • Trennung oder Scheidung von Ihrem:r Ehepartner:in
  • Als Alleinstehende:r: Geburt Ihres Kindes
  • ZusĂ€tzlicher sozialversicherungspflichtiger Zweitjob

Hier können Sie sich noch weiter ĂŒber den Lohnsteuerklassenwechsel informieren: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“

Welche SteuerfreibetrÀge beeinflusst die Lohnsteuerklasse?

Je nach Lohnsteuerklasse erhalten Sie unterschiedliche FreibetrĂ€ge, die auch in der Höhe variieren können. Beispielsweise bekommen Sie den Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende nur mit der Lohnsteuerklasse II.

Diese FreibetrÀge können sich Àndern:

  • Grundfreibetrag
  • Werbungskosten-Pauschbetrag
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • Vorsorge-Pauschbetrag
  • Entlastungsbetrag fĂŒr Alleinerziehende
  • Kinderfreibetrag
  • Freibetrag fĂŒr Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf

Welche Lohnersatzleistungen beeinflusst die Lohnsteuerklasse?

Bei Ihrer Lohnsteuerklassenwahl mĂŒssen Sie unbedingt beachten, dass auch die Höhe, der Ihnen zustehenden Lohnersatzleistungen beeinflusst wird, da diese vom Nettolohn abhĂ€ngig ist. Bedenken Sie also mögliche zukĂŒnftige VerĂ€nderungen bei Ihrer Wahl.

Dabei handelt es sich um diese Leistungen:

  • Elterngeld
  • Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
  • Unterhaltsgeld
  • Krankengeld und Versorgungskrankengeld
  • Verletztengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Übergangsgeld
  • Mutterschaftsgeld

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Lohnsteuerklasse fĂŒr Sie am gĂŒnstigsten ist, können Sie sich gerne in einer unserer Beratungsstellen in Ihrer NĂ€he beraten lassen. Zur Beratungsstellen-Suche.

Was passiert mit meiner Steuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie arbeitslos werden, bleibt Ihre Steuerklasse gleich und spielt auch erstmal keine große Rolle.

Wenn Sie allerdings verheiratet sind und wĂ€hrend Ihrer Arbeitslosigkeit die Steuerklasse tauschen möchten, kann dies Probleme bereiten. Die Agentur fĂŒr Arbeit berĂŒcksichtigt den Lohnsteuerklassenwechsel nĂ€mlich nur, wenn sich dadurch die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes reduziert.

Tipp: Lassen Sie sich am besten beraten, bevor Sie den Steuerklassenwechsel veranlassen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen gerne zur VerfĂŒgung. Zur Beratungsstellen-Suche.


Benötigen Sie UnterstĂŒtzung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetenten und persönlichen Ansprechpartner:innen rund um Ihre EinkommensteuererklĂ€rung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellenangabe:

 

Beitragsbild © magele-picture – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein VisionĂ€r unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukĂŒnftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur VerfĂŒgung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner AffinitĂ€t zur Technik ist er unser Mann fĂŒr Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.