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Entgeltersatzleistungen

Was sind Entgeltersatzleistungen?

Wenn das reguläre Arbeitseinkommen ausfällt, erhält man im Regelfall von den Trägern der Sozialversicherungen Entgeltersatzleistungen. Diese sind auch als Lohnersatzleistungen bekannt. Hierbei kann es sich beispielsweise um Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder Insolvenzgeld handeln. Diese Zahlungen sind zunächst einmal steuerfrei: Da sie jedoch Ihren Steuersatz erhöhen können, müssen sie in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

 

steuerfreie Entgeltersatzleistungen
Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt
Entgeltleistungen und Steuerklassen
Eintragung der Lohnersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen

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Steuerfrei Entgeltleistungen

Die häufigsten Lohnersatzleistungen sind:

  • Krankengeld oder Mutterschaftsgeld über die Krankenversicherung
  • Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Übergangsgeld zur medizinischen Rehabilitation aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und
  • Verletztengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Elterngeld oder Ausfallentschädigungen.

Diese Zahlungen sind für alle Steuerpflichtigen steuerfrei. ¹

Pflichtveranlagung und Progressionsvorbehalt

Sofern man in einem Jahr insgesamt mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben (= Pflichtveranlagung) und die Entgeltersatzleistungen dabei angeben werden. Die betroffenen Träger melden die Zahlungen auch direkt ans Finanzamt.

Die Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass die Leistungen zunächst dem sonstigen Einkommen hinzugerechnet werden. Dann wird der Steuersatz ermittelt, der sich aus diesem erhöhten Einkommen ergibt. Dieser höhere Steuersatz wird auf das Einkommen (ohne die steuerfreien Leistungen) angewendet. Die Entgeltersatzleistungen selbst bleiben weiterhin steuerfrei. ²

Entgeltersatzleistungen und Steuerklassen

Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Wahl der Steuerklassen zu richten. Da Lohnersatzleistungen oft vom zuletzt bezogenen Nettolohn abhängig sind, ist es für die betroffenen Steuerpflichtigen sinnvoll, rechtzeitig eine Steuerklasse mit geringen Abzügen zu wählen, wenn ein Ausfall von Arbeitseinkommen absehbar ist. ³

Eintragung der Entgeltersatzleistungen

Die meisten Entgeltersatzleistungen sind auf der Seite 2, Zeile 43 oder 44 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung (VZ 2021) einzutragen.

Entgeltersatzleistungen, die aus der Lohnsteuerbescheinigung ersichtlich sind, wie z. B. das Kurzarbeitergeld, sind auf der ersten Seite der Anlage N Zeile 28 (VZ 2021) einzutragen.

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