Inhaltsverzeichnis
Welche Kosten zählen zu den Steuerberatungskosten?
Laut einem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 gehören alle Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen zu den Steuerberatungskosten. Dazu zählen:
- Gebühren eines:r Steuerberaters:in
- Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
- Kosten für Steuerfachliteratur
- Kosten für entsprechende Software
- damit verbundene Nebenkosten
Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise das Porto für den Versand von Unterlagen, die Fahrten zur Beratungsstelle bzw. zum:r Steuerberater:in, die dadurch veranlassten Parkgebühren und sogar Unfallkosten auf dem Hin- oder Rückweg.
Achtung: Ausdrücklich ausgeschlossen sind Anwalts- und Steuerberatungskosten, die aufgewendet werden, um die Zustimmung eines:r Ex-Partners:in zum Realsplitting zu erlangen. Auch die Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren gehören nicht dazu.
Welche Steuerberatungskosten sind (nicht) absetzen?
Bis 2006 gehörten Aufwendungen für Steuerberatung zu den Sonderausgaben. Damit mussten sie auch keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet werden, um von der Steuer abgezogen zu werden.
Seit 2006 zählen die Steuerberatungskosten nun zu den Ausgaben der privaten Lebensführung, weshalb leider nicht mehr die gesamten Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Lesen Sie weiter und erfahren Sie hier, wie Sie die Kosten trotzdem anrechnen können.
Kosten der privaten Lebensführung: nicht absetzbar
Das Finanzamt betrachtet unter anderem die anteiligen Kosten für folgende Leistungen als privat veranlasst. Damit ist dieser Teil der Steuerberatungskosten nicht steuerlich relevant:
- Ausfüllen des Hauptvordrucks (früher Mantelbogen)
- Sonderausgaben
- außergewöhnlicher Belastungen
- haushaltsnaher Aufwendungen
- Kinderbetreuungskosten
Berufliche Steuerberatungskosten als Werbungskosten
Als Arbeitnehmer:in können Sie den Teil Ihrer Steuerberatungskosten stets als Werbungskosten absetzen, der im Zusammenhang mit der Ermittlung von Einkünften anfällt.
Das gilt für das Ausfüllen folgender Formulare in Ihrer Steuererklärung mit der dazugehörigen Beratung:
- Anlage N
- Anlage V
- Anlage R
- Anlage KAP
- Anlage SO
- Anlage AUS
Gemischte Steuerberatungskosten richtig aufteilen
Handelt es sich um Steuerberatungskosten, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sein können, ist je nach Veranlassung entsprechend zuzuordnen. Also entweder privat oder beruflich. Das gilt beispielsweise für die Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer oder Kfz-Steuer.
So werden die Kosten richtig aufgeteilt:
Tipp: Erleichtern Sie sich die Aufteilung mit unserem praktischen Berechnungsbogen | Steuerberatungskosten!
Liegt eine detaillierte Steuerberaterrechnung vor, ist eine Aufteilung kein Problem. Anders ist es jedoch bei einer Pauschalvergütung, dann ist die Rede von gemischt veranlassten Steuerberatungskosten:
- Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuerhilfevereinen
- Steuerfachliteratur
- Steuersoftware oder Apps
In diesen Fällen sind in dem von Ihnen gezahlten Gesamtbetrag sowohl private Ausgaben als auch Werbungskosten enthalten. Es bleibt nichts anderes übrig als eine sachgerechte Aufteilung zu schätzen.
Grundsätzlich beanstandet die Finanzverwaltung die Aufteilung der gemischt veranlassten Steuerberatungskosten nicht, wenn sie halbe/halbe erfolgt; also 50 % privat und 50 % Werbungskosten.
Vereinfachungsregel: Mischkosten bis max. 100 Euro werden vom Finanzamt komplett anerkannt.
Beispiel: So hoch sind die absetzbaren Steuerberatungskosten
Zahlen Sie beispielsweise einen Beitrag von 120 Euro an den Lohnsteuerhilfeverein, kann nicht nur die Hälfte, sondern können sogar 100 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Allerdings dürfen Sie dann weder Steuersoftware noch Fahrten zur Steuerberatung zusätzlich angeben.
Ist Ihr gezahlter Lohnsteuerhilfebeitrag höher z. B. bei 200 Euro und hatten Sie außerdem noch weitere Nebenkosten für Fahrtkosten, Parkgebühren und Versand, so werden diese zu Ihren Steuerberatungskosten addiert. Bei zwei Terminen und einer einfachen Wegstrecke von 25 km ergibt sich folgende Summe:
- 200 Euro Steuerberatungskosten
- 30 Euro Fahrtkosten ((2 x 25km x 0,30€) x 2 = 30€)
- 7 Euro Parkgebühren (2 x 3,50€ = 7€)
- 3 Euro Porto
- = 240 Euro Steuerberatungskosten
Sie dürfen davon immerhin die Hälfte, also 120 Euro als Werbungskosten ansetzen.
Wann und wo trage ich die Steuerberatungskosten ein?
Entscheidend ist hier nicht, für welchen Veranlagungszeitraum die Aufwendungen entstanden sind, sondern in welchem Kalenderjahr sie tatsächlich bezahlt wurden. Es gilt das strenge Abflussprinzip. Stellen Sie sich also die Frage: „Wann ist das Geld dem Bankkonto belastet worden?“.
Wenn sie beispielsweise im Jahr 2026 die Steuererklärungen von 2024 und 2025 erstellen lassen und bezahlen, tragen Sie die Kosten anschließend gesammelt in Ihrer Steuererklärung für 2026 ein.
Dabei geben Sie die anteiligen Kosten immer bei der jeweiligen Einkunftsart an. Dementsprechend gehören die anteiligen Steuerberatungskosten für Vermietung in die Anlage V. Nutzen Sie die Pauschale von 100 Euro können Sie selbst bestimmen, wo Sie die Kosten eintragen.
FAQs zu Steuerberatungskosten absetzen