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So können Sie Ihre Steuerberatungskosten absetzen!

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Steuerberatungskosten absetzen klingt zunächst unkompliziert, ist in der Praxis aber oft mit einigen Fragen verbunden. Welche Ausgaben erkennt das Finanzamt an? Was gilt für Mitgliedsbeiträge im Lohnsteuerhilfeverein oder Fachliteratur? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Steuerberatungskosten Sie steuerlich geltend machen können, welche Regeln bei gemischten Kosten gelten und wie Sie Ihre Ausgaben korrekt in der Steuererklärung angeben.


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Steuerberatungskosten absetzen - Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerberatungskosten: Beratungskosten, Kosten für Steuerfachliteratur, Kosten für Software, Nebenkosten
  • Unterscheidung zwischen privaten Steuerberatungskosten und Werbungskosten je nach Sachzusammenhang
    • Private Steuerberatungskosten nicht absetzbar
    • Berufliche Steuerberatungskosten als Werbungskosten absetzbar
  • Sachgerechte Aufteilung bei gemischt veranlassten Steuerberatungskosten: 50 % private und 50 % berufliche Steuerberatungskosten
  • Vereinfachungsregel für Kleinstbeträge: bis max. 100 Euro auch höherer Prozentteil der Kosten ansetzbar
  • Ansatz der Kosten nach dem Abflussprinzip im Jahr der Zahlung

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Inhaltsverzeichnis


Welche Kosten zählen zu den Steuerberatungskosten?

Laut einem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 gehören alle Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen zu den Steuerberatungskosten. Dazu zählen:

  • Gebühren eines:r Steuerberaters:in
  • Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
  • Kosten für Steuerfachliteratur
  • Kosten für entsprechende Software
  • damit verbundene Nebenkosten

Zu den Nebenkosten zählen beispielsweise das Porto für den Versand von Unterlagen, die Fahrten zur Beratungsstelle bzw. zum:r Steuerberater:in, die dadurch veranlassten Parkgebühren und sogar Unfallkosten auf dem Hin- oder Rückweg.

Achtung: Ausdrücklich ausgeschlossen sind Anwalts- und Steuerberatungskosten, die aufgewendet werden, um die Zustimmung eines:r Ex-Partners:in zum Realsplitting zu erlangen. Auch die Kosten für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren gehören nicht dazu.

Welche Steuerberatungskosten sind (nicht) absetzen?

Bis 2006 gehörten Aufwendungen für Steuerberatung zu den Sonderausgaben. Damit mussten sie auch keiner bestimmten Einkunftsart zugeordnet werden, um von der Steuer abgezogen zu werden.

Seit 2006 zählen die Steuerberatungskosten nun zu den Ausgaben der privaten Lebensführung, weshalb leider nicht mehr die gesamten Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Lesen Sie weiter und erfahren Sie hier, wie Sie die Kosten trotzdem anrechnen können.

Kosten der privaten Lebensführung: nicht absetzbar

Das Finanzamt betrachtet unter anderem die anteiligen Kosten für folgende Leistungen als privat veranlasst. Damit ist dieser Teil der Steuerberatungskosten nicht steuerlich relevant:

  • Ausfüllen des Hauptvordrucks (früher Mantelbogen)
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnlicher Belastungen
  • haushaltsnaher Aufwendungen
  • Kinderbetreuungskosten

Berufliche Steuerberatungskosten als Werbungskosten

Als Arbeitnehmer:in können Sie den Teil Ihrer Steuerberatungskosten stets als Werbungskosten absetzen, der im Zusammenhang mit der Ermittlung von Einkünften anfällt.

Das gilt für das Ausfüllen folgender Formulare in Ihrer Steuererklärung mit der dazugehörigen Beratung:

  • Anlage N
  • Anlage V
  • Anlage R
  • Anlage KAP
  • Anlage SO
  • Anlage AUS

Gemischte Steuerberatungskosten richtig aufteilen

Handelt es sich um Steuerberatungskosten, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sein können, ist je nach Veranlassung entsprechend zuzuordnen. Also entweder privat oder beruflich. Das gilt beispielsweise für die Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer oder Kfz-Steuer.

So werden die Kosten richtig aufgeteilt:

Tipp: Erleichtern Sie sich die Aufteilung mit unserem praktischen Berechnungsbogen | Steuerberatungskosten!

Liegt eine detaillierte Steuerberaterrechnung vor, ist eine Aufteilung kein Problem. Anders ist es jedoch bei einer Pauschalvergütung, dann ist die Rede von gemischt veranlassten Steuerberatungskosten:

  • Mitgliedsbeiträge von Lohnsteuerhilfevereinen
  • Steuerfachliteratur
  • Steuersoftware oder Apps

In diesen Fällen sind in dem von Ihnen gezahlten Gesamtbetrag sowohl private Ausgaben als auch Werbungskosten enthalten. Es bleibt nichts anderes übrig als eine sachgerechte Aufteilung zu schätzen.

Grundsätzlich beanstandet die Finanzverwaltung die Aufteilung der gemischt veranlassten Steuerberatungskosten nicht, wenn sie halbe/halbe erfolgt; also 50 % privat und 50 % Werbungskosten.

Vereinfachungsregel: Mischkosten bis max. 100 Euro werden vom Finanzamt komplett anerkannt.

Beispiel: So hoch sind die absetzbaren Steuerberatungskosten

Zahlen Sie beispielsweise einen Beitrag von 120 Euro an den Lohnsteuerhilfeverein, kann nicht nur die Hälfte, sondern können sogar 100 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Allerdings dürfen Sie dann weder Steuersoftware noch Fahrten zur Steuerberatung zusätzlich angeben.

Ist Ihr gezahlter Lohnsteuerhilfebeitrag höher z. B. bei 200 Euro und hatten Sie außerdem noch weitere Nebenkosten für Fahrtkosten, Parkgebühren und Versand, so werden diese zu Ihren Steuerberatungskosten addiert. Bei zwei Terminen und einer einfachen Wegstrecke von 25 km ergibt sich folgende Summe:

  • 200 Euro Steuerberatungskosten
  • 30 Euro Fahrtkosten ((2 x 25km x 0,30€) x 2 = 30€)
  • 7 Euro Parkgebühren (2 x 3,50€ = 7€)
  • 3 Euro Porto
  • = 240 Euro Steuerberatungskosten

Sie dürfen davon immerhin die Hälfte, also 120 Euro als Werbungskosten ansetzen.

Wann und wo trage ich die Steuerberatungskosten ein?

Entscheidend ist hier nicht, für welchen Veranlagungszeitraum die Aufwendungen entstanden sind, sondern in welchem Kalenderjahr sie tatsächlich bezahlt wurden. Es gilt das strenge Abflussprinzip. Stellen Sie sich also die Frage: „Wann ist das Geld dem Bankkonto belastet worden?“.

Wenn sie beispielsweise im Jahr 2026 die Steuererklärungen von 2024 und 2025 erstellen lassen und bezahlen, tragen Sie die Kosten anschließend gesammelt in Ihrer Steuererklärung für 2026 ein.

Dabei geben Sie die anteiligen Kosten immer bei der jeweiligen Einkunftsart an. Dementsprechend gehören die anteiligen Steuerberatungskosten für Vermietung in die Anlage V. Nutzen Sie die Pauschale von 100 Euro können Sie selbst bestimmen, wo Sie die Kosten eintragen.

FAQs zu Steuerberatungskosten absetzen

Welche Steuerberatungskosten sind absetzbar?

Zu den absetzbaren Steuerberatungskosten zählen alle Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen zu den Steuerberatungskosten. Dazu zählen:

  • Gebühren eines:r Steuerberaters:in
  • Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen
  • Kosten für Steuerfachliteratur
  • Kosten für entsprechende Software
  • damit verbundenen Nebenkosten (Porto, Fahrkosten usw.)

Es wird allerdings unterschieden zwischen privat, beruflich und gemischt veranlassten Steuerberatungskosten.

Achtung: Private Steuerberatungskosten können nicht geltend gemacht werden und gemischt veranlasste Kosten müssen aufgeteilt werden.

Bis zu welcher Höhe kann ich Steuerberatungskosten absetzen?

Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten können Sie vollständig absetzen und privat veranlasste Kosten können gar nicht geltend gemacht werden.

Mischkosten werden in der Regel hälftig aufgeteilt, Sie können also 50 % der Kosten geltend machen oder Sie nutzen die Pauschale in Höhe von 100 Euro.


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Quellen:

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Gabriele Waldau-Cheema

Als langjährige Beratungsstellenleiterin unseres Lohnsteuerhilfevereins und erfolgreiche Buchautorin ist Gabriele Waldau-Cheema eine gefragte Steuerexpertin für Zeitung, Funk und Fernsehen. Mit über 50 Jahren Berufserfahrung in vielfältigen Bereichen hat sie das Steuerrecht bestens im Blick und hält sich auch weiterhin mit vielen Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage. Inzwischen hat sie die Betreuung der Mitglieder zum größten Teil in die Hände der "jüngeren Generation" gegeben. Sie selbst widmet sich umso intensiver ihrer Autorinnen- und Vortragstätigkeit. Für die Verbraucherzentrale hat sie bereits zahlreiche Steuer-Ratgeber geschrieben. Ihre Fähigkeit steuerliche Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, setzt sie ebenso als Autorin unseres Steuerblogs ein.