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Ferienjob und Steuer – Was muss ich beachten?

Ferienjob und Steuer – Was muss ich beachten?

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Ein Ferienjob ist für viele Schüler:innen und Studierende eine attraktive Möglichkeit, neben dem Unterricht Geld zu verdienen – doch das Thema Steuern sorgt dabei oft für Unsicherheit. Muss man wirklich Abgaben zahlen? Und wie lässt sich der Nebenverdienst steuerfrei gestalten? In diesem Beitrag erfährst du, was du 2025 bei Minijobs, kurzfristiger Beschäftigung und Co. beachten musst – einfach erklärt und rechtlich fundiert.

Ferienjob - Das Wichtigste in Kürze

  • Einhaltung der Vorschriften und Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes
  • Minijob = geringfügige Beschäftigung
    • 556 Euro pro Monat (ab 2025)
    • in der Regel kein Lohnsteuerabzug
    • nicht sozialversicherungspflichtig
    • keine Steuererklärung
  • Verdienst über 556 Euro und zeitliche Befristung (70 Tage / 3 Monate pro Jahr)
    • automatischer Lohnsteuerabzug
    • nicht sozialversicherungspflichtig
  • Verdienst über 556 Euro ohne zeitliche Befristung
    • automatischer Lohnsteuerabzug
    • Sozialversicherungspflicht
  • steuerfreie Einnahmen in Höhe des Grundfreibetrags von 12.096 Euro (2025)
  • Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer mit der Steuererklärung

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Inhaltsverzeichnis


Minijob neben Schule oder Studium

Arbeiten Sie parallel zur Schule oder zum Studium für einige Stunden, handelt es sich hierbei oftmals um einen Minijob. Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung, die ein Gehalt von 556 Euro (2025) pro Monat nicht überschreitet und sozialversicherungsfrei bleibt.

Die Einnahme-Grenze für Minijobber:innen wurde in den vergangenen Jahren mehrmals erhöht:

  • 450 Euro bis 30.09.2022
  • 520 Euro ab 01.10.2022
  • 538 Euro ab 01.01.2024
  • 556 Euro ab 01.01.2025

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass Minijobs immer steuerfrei bleiben, was nicht der Fall ist. Für Minijobber:innen besteht jedoch eine Sonderregelung und sie können ihre Einnahmen mit einer Pauschalsteuer von 2 % versteuern . In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer, wodurch das Gehalt für die Angestellten effektiv steuerfrei bleibt.

Tipp: Weitere Infos und Steuer-Tipps zur Besteuerung von Minijobs finden Sie hier: „Minijob Grenze: Ihr Gehalt steigt weiter!“

Welche Abzüge gibt es bei einem Minijob?

Sind die Voraussetzungen eines Minijobs erfüllt und lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, zahlen Sie selbst keine Sozialversicherungsbeiträge.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie bestimmte Daten, wie Ihren Namen und Anschrift oder Ihre Sozialversicherungsnummer trotzdem mitteilen. Dieser meldet Sie dann bei der Minijob-Zentrale an und entrichtet die pauschalen Abgaben, wie z. B. für Kranken- und Rentenversicherung, zur gesetzlichen Unfallversicherung und Umlagen.

Hinweis: Wenn Sie bei einem Ihrer Elternteile in der Familien-Krankenversicherung mitversichert sind, gilt für Sie die Gehaltsgrenze von 535 Euro pro Monat, bei einem Minijob mit einem Gehalt von max. 556 Euro. Kommen Sie über diese Grenze, müssen Sie sich selbst versichern.

Wann zahle ich Steuern und Sozialleistungen bei meinem Ferienjob?

Überschreiten Sie die Minijob-Grenzen, gilt Ihr Job als steuer- und sozialversicherungspflichtig und Ihnen werden automatisch Lohnsteuer und verschiedene Sozialleistungen von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.

Informieren Sie sich gleich hier, um welche Abzüge es sich handelt: „Was geht eigentlich alles vom Bruttogehalt ab?“

Wie bleibt mein Ferienjob trotzdem steuerfrei?

Auch bei Ferienjobs steht Ihnen als Schüler:in oder Student:in der sogenannte Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro (2024), bzw. 12.096 (2025) zu. Bis zu diesem Betrag bleiben Ihre Einnahmen komplett steuerfrei. Wenn also bei Ihrem Ferienjobs Lohnsteuer einbehalten wurde, können Sie diese ganz einfach mit Ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.

Viele Ferienjobs werden nur wochenweise ausgeübt, weshalb das Jahresgehalt in der Regel unter 12.096 Euro liegt. In diesem Fall erhalten Sie mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung die gezahlte Lohnsteuer in voller Höhe wieder zurück.

Achtung: Erhalten Sie außerdem BAföG, sollten Sie die Minijob-Grenze nicht überschreiten. Ansonsten könnte Ihr Gehalt angerechnet werden und sich dadurch Ihr BAföG verringern.

Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung in den Ferien

Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine gute Möglichkeit, wie Sie als Ferienjobber:in über 556 Euro pro Monat verdienen können, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dazu muss der Ferienjob von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt werden.

Achtung: Lohnsteuer fällt trotzdem an, Sie erhalten diese aber mit Ihrer Steuererklärung zurück.

Mehr Infos zur kurzfristigen Beschäftigung erhalten Sie hier: „Geheimtipp: Kurzfristige Beschäftigung bei Aushilfstätigkeiten“

Wichtige rechtliche Vorgaben für Ferienjobs

Bei den Schülern:innen sind die Vorschriften und Altersgrenzen des Jungendschutzgesetzes einzuhalten:

Altersgrenzen Ferienjobs

Kinder und Jugendliche dürfen außerdem nur eingeschränkt und mit altersentsprechenden Tätigkeiten beschäftigt werden.

Bei Studenten:innen ist es nur folgerichtig, dass studienbegleitende Pflicht-Praktika unabhängig von den Arbeitszeiten sozialversicherungsfrei sind – nur die studentische Krankenversicherung ist weiter zu entrichten.

Sonderfall Werkstudentenjob – Das ist zu beachten!

Bei Studenten:innen ist es nur folgerichtig, dass studienbegleitende Pflicht-Praktika unabhängig von den Arbeitszeiten sozialversicherungsfrei sind – nur die studentische Krankenversicherung ist weiter zu entrichten.

Viele Studierende üben jedoch sogenannte Werkstudentenjobs aus und verdienen so neben den Vorlesungen etwas Geld. Die Tätigkeit ist während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche beschränkt, in den Semesterferien gibt es keine Beschränkung.

Im Gegensatz zum Minijob wird das Werkstudentengehalt mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, insofern es den geltenden Grundfreibetrag übersteigt. Zu viel gezahlte Steuern, können Sie sich jedoch mit Ihrer Steuererklärung ganz einfach wieder zurückholen.

Es ist abhängig von der Höhe Ihres Gehalts, welche Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Bleibt Ihr Verdienst unterhalb der Minijob-Grenze, müssen Sie nur in die Rentenkasse einzahlen. Bei einem höhere Gehalt Sie jedoch aus der Familienversicherung und müssen sich selbst in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern.

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse, bzw. der Krankenkasse Ihrer Eltern. In der Regel gibt es auch reduzierte Studententarife.

Hat ein Ferienjobs Auswirkungen auf das Kindergeld?

Erfreulich für die Eltern: Auf das Kindergeld hat ein Ferienjob keinen Einfluss mehr, dieses wird weitergezahlt. Sofern allerdings bereits eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt und weiter gelernt wird, darf der Ferienjob 20 Wochenstunden – jedenfalls langfristig – nicht überschreiten.

FAQs zu Ferienjob und Steuer

Ab wann darf ich einen Ferienjob ausüben?

Bei Schülern:innen sind die Vorschriften und Altersgrenzen des Jungendschutzgesetzes einzuhalten:

  • Unter 13 Jahre: keine Arbeit erlaubt
  • 13-14 Jahre: max. 2 Stunden pro Tag mit der Zustimmung der Eltern
  • 15-17 Jahre: max. 20 Tage Vollzeit in den Ferien mit max. 8 Stunden pro Tag, keine Wochenenden, kein Schichtdienst
  • Ab 18 Jahre: keine Einschränkungen

Wie viel kann ich bei meinem Ferienjob ohne Abzüge verdienen?

Grundsätzlich steht Ihnen auch als Schüler:in oder Student:in der Grundfreibetrag in Höhe von 12.096 Euro (im Jahr 2025) zu. Bis zu diesem Betrag bleiben Ihre Einnahmen komplett steuerfrei. Wenn also Lohnsteuer beim Ferienjob einbehalten wurde, können Sie diese ganz einfach mit Ihrer Steuererklärung wieder zurückholen.

Um auch Sozialabgaben zu vermeiden, müssen Sie entweder einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung ausüben:

Beim klassischen Ferienjob handelt es sich in der Regel immer um eine kurzfristige Beschäftigung, er bleibt demnach sozialversicherungsfrei.

Was gibt es bei einem Werkstudentenjob zu beachten?

Die Tätigkeit als Werkstudent:in ist während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche beschränkt, in den Semesterferien gibt es keine Beschränkung.

Im Gegensatz zum Minijob wird das Werkstudentengehalt mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, insofern es den geltenden Grundfreibetrag 12.096 Euro (im Jahr 2025) übersteigt.

Tipp: Zu viel gezahlte Steuern, können Sie sich jedoch mit Ihrer Steuererklärung ganz einfach wieder zurückholen. Der Grundfreibetrag gilt auch für Werkstudenten:innen.

Bei einem Verdienst unterhalb der Minijob-Grenze müssen Sie nur in die Rentenkasse einzahlen, da Sie weiterhin in der Familienkasse Ihrer Eltern mitversichert bleiben können. Darüber hinaus müssen Sie sich ggf. selbst in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.