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Steuerbescheid

Prüfung des Bescheids - ein unverzichtbarer Teil der Steuerklärung

Fehler bei der Steuererklärung. Steuerbescheid prüfen ist wichtig.

Sicher kennen Sie das auch. Endlich haben Sie es geschafft, die Steuererklärung zu erstellen und diese zusammen mit den Unterlagen beim Finanzamt abzugeben. Und dann folgt banges Warten. Habe ich auch an alles gedacht? Werden meine Angaben zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen angerechnet? Muss ich Geld nachzahlen oder darf ich auf eine Steuer Rückerstattung hoffen?

Nach einigen Wochen dann folgt das Herzklopfen beim Öffnen der Antwort vom Finanzamt. Der Steuerbescheid ist da.

Aber Achtung: Auch wenn sie sich jetzt vielleicht über eine Steuerrückerstattung freuen oder die Höhe der Nachzahlung in etwa dem entspricht, was Sie sich vorher errechnet haben, legen Sie den Steuerbescheid nicht ungeprüft zur Seite! Gehen Sie die Zahlen genau durch, vergleichen Sie und legen Sie gegebenenfalls Einspruch ein.

► Erfahren Sie, warum es sich lohnt den Steuerbescheid zu prüfen.

Unser Tipp

Steuerbescheid und Steuererklärung gemeinsam mit den dazugehörigen Unterlagen aufheben, da die Steuererklärung noch bis zu 10 Jahre später neu festgesetzt werden kann.

Weitere Infos zur Steuererklärung

Alles für einen Beitrag

> Steuerklärung erstellen
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> Steuerbescheid prüfen
> ggf. Einspruch einlegen

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Steuerbescheid prüfen - es lohnt sich!

Statistiken vom Bundesfinanzministerium bestätigen, was viele Steuerzahler schon längst vermuten: Viele Steuerbescheide der Finanzämter sind falsch. Laut einer Studie des Bundesrechnungshofes ist jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft. Von mehr als vier Millionen Einsprüchen waren knapp zwei Drittel erfolgreich.

Empfehlenswert ist ein Einspruch auch im Zweifelsfall, z.B. wenn das Finanzamt Ihrer Meinung nach zu viel Geld fordert und sie etwas Zeit zur Überprüfung brauchen. Oder wenn Ihnen beim Durchschauen des Steuerbescheides auffällt, dass Sie selbst vergessen haben etwas anzugeben, was die Steuerlast mindern und eine Steuerrückerstattung erhöhen könnte. Nach Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat lang Zeit den Einspruch formlos per Post, E-Mail oder Fax einzulegen.

Hinweis: Die geforderte Summe müssen Sie im Normalfall erst einmal bezahlen, sonst verlangt das Finanzamt Säumniszuschläge. Wenn Sie Recht bekommen, wird Ihnen das Geld zurückerstattet.

Unsere Berater:innen haben den Durchblick

Mit einem dichten Netz an Beratungsstellen finden Sie eine:n persönliche:n und kompetente:n Ansprechpartner:in auch in Ihrer Nähe. Alle Beratungsstellenleiter:innen müssen zunächst eine entsprechende steuerliche Qualifikation nachweisen, um Beratungen begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG durchführen zu können. Dazu kommt jahrelange Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und anderen Behörden. So können Sie sicher sein, dass Ihr Steuerbescheid in den besten Händen ist und sorgsam bis ins kleinste Detail überprüft wird.

Vereinbaren Sie am besten gleich telefonisch einen Termin mit Ihrer nächstgelegenen Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle oder schicken Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

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Titelbild © Paolo Schorli – fotolia.com