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Was ist ein Einkommensteuerbescheid?
Beim Einkommensteuerbescheid handelt es sich um ein mehrseitiges, amtliches Dokument vom Finanzamt, in welchem die Steuer festgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie mit diesem Schreiben Ihr Steuerergebnis erfahren. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Sie erhalten eine Steuerrückerstattung.
- Sie müssen eine Steuernachzahlung leisten.
- Weder noch, Ihr Ergebnis beträgt 0 Euro.
Das Steuerergebnis wird anhand Ihrer abgegebenen Steuererklärung vom Finanzamt berechnet.
Handelt es sich um einen vorläufigen oder teilweise vorläufigen Steuerbescheid, stehen noch Entscheidungen beispielsweise vom Bundesfinanzhof aus. Durch den Vorläufigkeitsvermerk bleiben die genannten Punkte offen und können gegebenenfalls nach der Entscheidung noch geändert werden.
Das Finanzamt kann den Steuerbescheid auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, wenn eine zeitnahe abschließende Prüfung nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise erfolgen, wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, weil die Steuererklärung nicht eingereicht wurde. Der Steuerbescheid kann dann später zu Gunsten oder zu Ungunsten aufgehoben und geändert werden.
Wofür brauche ich einen Steuerbescheid?
Der Steuerbescheid dient als Nachweis Ihrer Einkünfte, dementsprechend könnte er von verschiedenen Behörden oder Finanzinstituten als Beleg angefordert werden. In vielen Fällen werden Informationen bereits digital vom Finanzamt übermittelt.
Diese Stellen dürfen Informationen anfordern:
- Familienkasse und Elterngeldstelle
- Krankenkassen
- Agentur für Arbeit
- BAföG-Amt und Stipendienstellen
- Sozialamt und Wohngeldstellen
- Banken und Kreditinstitute
Wie lange sollte ich den Steuerbescheid aufheben?
Als Privatperson müssen Sie Ihre Steuerunterlagen grundsätzlich so lange aufheben, bis der endgültige Steuerbescheid vorliegt. Ihren Steuerbescheid selbst sollten Sie anschließend noch weitere 10 Jahre aufbewahren, denn so lange kann eine mögliche Steuerhinterziehung vom Finanzamt geahndet werden. Mit Ablauf dieser Frist verjährt die Straftat.
Wann und wie bekomme ich den Steuerbescheid?
Ihren Steuerbescheid erhalten Sie automatisch, nachdem Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit. Meistens wird der Steuerbescheid jedoch schon nach ca. zwei bis acht Wochen versendet.
Der Steuerbescheid ist ein amtliches Dokument, das dem oder der Steuerpflichtigen in rechtsverbindlicher Form zugestellt werden muss.
Grundsätzlich wird der Steuerbescheid in der Regel in Papierform vom Finanzamt verschickt. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit zum digitalen Steuerbescheid (DIVA II) zu wechseln und der Papierbescheid wird somit durch eine PDF-Datei ersetzt.
Den Wechsel können Sie beispielsweise über die Plattform Mein ELSTER beantragen und dort auch den digitalen Bescheid abrufen. Beim Eingang des digitalen Bescheids erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Tipp: Je näher Sie der Abgabefrist kommen, desto höher ist die Auslastung in den Finanzämtern und desto länger die Bearbeitungszeit. Denken Sie am besten bereits im Frühling an Ihre Steuererklärung, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Steuerbescheid verloren – was jetzt?
Falls Sie Ihren Steuerbescheid nicht mehr finden können, sollten Sie ganz einfach Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren und um eine erneute Zusendung bitten. In der Regel sollte dies problemlos möglich sein, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Steuernummer angeben.
Steuerbescheid richtig verstehen – Schritt für Schritt
Laut einer Studie des Bundesrechnungshofes ist etwa jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft. Von mehr als vier Millionen Einsprüchen waren knapp zwei Drittel erfolgreich. Deswegen sollten Sie Ihren Steuerbescheid unbedingt lesen, sobald Sie diesen erhalten haben.
Der Aufbau ist dabei immer ähnlich, wenn Sie einfach unsere kurze Anleitung befolgen, können Sie Ihren Bescheid problemlos verstehen.
Hinweis: Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sieht der Steuerbescheid etwas anders aus, da beide Einkommen einzeln aufgelistet werden. Sie sollten trotzdem die gleichen Punkte überprüfen.
1. Persönliche Angaben
Auf der ersten Seite werden Ihre persönlichen Angaben, wie Steuer-ID, Name, Adresse und Bankdaten angegeben. Kontrollieren Sie diese Informationen nochmal genau, es kann sich auch hier bereits ein Tippfehler einschleichen.
Des Weiteren folgen auf dieser Seite folgende Angaben:
- Angaben zum zuständigen Finanzamt
- Steuerart
- Kirchenzugehörigkeit
2. Steuerergebnis – Erstattung oder Nachzahlung?
Auf der ersten Seite des Steuerbescheids steht Ihr Steuerergebnis. Das ist natürlich erstmal die interessanteste Information des Schreibens.
Die Höhe der zu zahlenden und der bereits gezahlten Einkommensteuer können Sie der Tabelle auf der ersten Seite entnehmen. Steht in der letzten Zeile dieser Tabelle „mithin sind zu viel entrichtet“, können Sie sich freuen – Sie erhalten eine Steuerrückerstattung.
Tipp: Überprüfen Sie in jedem Fall, auch bei einer Steuerrückerstattung, ob das Ergebnis des Finanzamtes mit Ihrem vorläufigen Ergebnis übereinstimmt. Wenn es hier Abweichungen gibt, sollten Sie die Angaben umso genauer prüfen.
Außerdem wird mit dem Steuerergebnis auch die Art der Festsetzung bekannt gegeben. Hieraus können Sie entnehmen, ob es sich um einen (teilweise) vorläufigen oder endgültigen Steuerbescheid handelt.