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Steuerbescheid ist da – Was ist zu tun?

Steuerbescheid ist da – Was ist zu tun?

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Viele Steuerbescheide der Finanzämter sind falsch und Statistiken des Bundesfinanzministeriums bestätigen diese Vermutung vieler Steuerzahler:innen auch mehrfach. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, wie Ihr Steuerbescheid aufgebaut ist und wie Sie ihn richtig lesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Festlegung des Steuerergebnisses durch den Steuerbescheid
  • Automatischer Versand vom Finanzamt nach Einreichung und Bearbeitung der Steuererklärung
  • Steuerbescheid richtig lesen:
    • Kontrolle der eigenen Angaben
    • Steuerergebnis: „mithin zu viel entrichtet“ bedeutet Steuererstattung
    • Auflistung aller Einnahmen und Werbungskosten
    • Überprüfung der Erläuterungen des Finanzamtes
  • First für Einspruchseinlegung: 1 Monat nach Eingang des Steuerbescheids
  • Gründe für Einspruch
    • Korrektur oder Ergänzung eigener Angaben
    • Widerspruch gegen Abweichung und Erläuterungen des Finanzamtes
  • Prüfung des Steuerbescheids in unserem Leistungspaket eingeschlossen

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Inhaltsverzeichnis


Was ist ein Einkommensteuerbescheid?

Beim Einkommensteuerbescheid handelt es sich um ein mehrseitiges, amtliches Dokument vom Finanzamt, in welchem die Steuer festgesetzt wird. Das bedeutet, dass Sie mit diesem Schreiben Ihr Steuerergebnis erfahren. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Sie erhalten eine Steuerrückerstattung.
  • Sie müssen eine Steuernachzahlung leisten.
  • Weder noch, Ihr Ergebnis beträgt 0 Euro.

Das Steuerergebnis wird anhand Ihrer abgegebenen Steuererklärung vom Finanzamt berechnet.

Handelt es sich um einen vorläufigen oder teilweise vorläufigen Steuerbescheid, stehen noch Entscheidungen beispielsweise vom Bundesfinanzhof aus. Durch den Vorläufigkeitsvermerk bleiben die genannten Punkte offen und können gegebenenfalls nach der Entscheidung noch geändert werden.

Das Finanzamt kann den Steuerbescheid auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, wenn eine zeitnahe abschließende Prüfung nicht möglich ist. Dies kann beispielsweise erfolgen, wenn das Finanzamt einen Schätzungsbescheid erlässt, weil die Steuererklärung nicht eingereicht wurde. Der Steuerbescheid kann dann später zu Gunsten oder zu Ungunsten aufgehoben und geändert werden.

Wofür brauche ich einen Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid dient als Nachweis Ihrer Einkünfte, dementsprechend könnte er von verschiedenen Behörden oder Finanzinstituten als Beleg angefordert werden. In vielen Fällen werden Informationen bereits digital vom Finanzamt übermittelt.

Diese Stellen dürfen Informationen anfordern:

  • Familienkasse und Elterngeldstelle
  • Krankenkassen
  • Agentur für Arbeit
  • BAföG-Amt und Stipendienstellen
  • Sozialamt und Wohngeldstellen
  • Banken und Kreditinstitute

Wie lange sollte ich den Steuerbescheid aufheben?

Als Privatperson müssen Sie Ihre Steuerunterlagen grundsätzlich so lange aufheben, bis der endgültige Steuerbescheid vorliegt. Ihren Steuerbescheid selbst sollten Sie anschließend noch weitere 10 Jahre aufbewahren, denn so lange kann eine mögliche Steuerhinterziehung vom Finanzamt geahndet werden. Mit Ablauf dieser Frist verjährt die Straftat.

Wann und wie bekomme ich den Steuerbescheid?

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie automatisch, nachdem Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde. Für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit. Meistens wird der Steuerbescheid jedoch schon nach ca. zwei bis acht Wochen versendet.

Der Steuerbescheid ist ein amtliches Dokument, das dem oder der Steuerpflichtigen in rechtsverbindlicher Form zugestellt werden muss.

Grundsätzlich wird der Steuerbescheid in der Regel in Papierform vom Finanzamt verschickt. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit zum digitalen Steuerbescheid (DIVA II) zu wechseln und der Papierbescheid wird somit durch eine PDF-Datei ersetzt.

Den Wechsel können Sie beispielsweise über die Plattform Mein ELSTER beantragen und dort auch den digitalen Bescheid abrufen. Beim Eingang des digitalen Bescheids erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.

Tipp: Je näher Sie der Abgabefrist kommen, desto höher ist die Auslastung in den Finanzämtern und desto länger die Bearbeitungszeit. Denken Sie am besten bereits im Frühling an Ihre Steuererklärung, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Steuerbescheid verloren – was jetzt?

Falls Sie Ihren Steuerbescheid nicht mehr finden können, sollten Sie ganz einfach Ihr zuständiges Finanzamt kontaktieren und um eine erneute Zusendung bitten. In der Regel sollte dies problemlos möglich sein, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Steuernummer angeben.

Steuerbescheid richtig verstehen – Schritt für Schritt

Laut einer Studie des Bundesrechnungshofes ist etwa jeder dritte Einkommensteuerbescheid fehlerhaft. Von mehr als vier Millionen Einsprüchen waren knapp zwei Drittel erfolgreich. Deswegen sollten Sie Ihren Steuerbescheid unbedingt lesen, sobald Sie diesen erhalten haben.

Der Aufbau ist dabei immer ähnlich, wenn Sie einfach unsere kurze Anleitung befolgen, können Sie Ihren Bescheid problemlos verstehen.

Hinweis: Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sieht der Steuerbescheid etwas anders aus, da beide Einkommen einzeln aufgelistet werden. Sie sollten trotzdem die gleichen Punkte überprüfen.

1. Persönliche Angaben

Auf der ersten Seite werden Ihre persönlichen Angaben, wie Steuer-ID, Name, Adresse und Bankdaten angegeben. Kontrollieren Sie diese Informationen nochmal genau, es kann sich auch hier bereits ein Tippfehler einschleichen.

Des Weiteren folgen auf dieser Seite folgende Angaben:

  • Angaben zum zuständigen Finanzamt
  • Steuerart
  • Kirchenzugehörigkeit

2. Steuerergebnis – Erstattung oder Nachzahlung?

Auf der ersten Seite des Steuerbescheids steht Ihr Steuerergebnis. Das ist natürlich erstmal die interessanteste Information des Schreibens.

Die Höhe der zu zahlenden und der bereits gezahlten Einkommensteuer können Sie der Tabelle auf der ersten Seite entnehmen. Steht in der letzten Zeile dieser Tabelle „mithin sind zu viel entrichtet“, können Sie sich freuen – Sie erhalten eine Steuerrückerstattung.

Tipp: Überprüfen Sie in jedem Fall, auch bei einer Steuerrückerstattung, ob das Ergebnis des Finanzamtes mit Ihrem vorläufigen Ergebnis übereinstimmt. Wenn es hier Abweichungen gibt, sollten Sie die Angaben umso genauer prüfen.

Außerdem wird mit dem Steuerergebnis auch die Art der Festsetzung bekannt gegeben. Hieraus können Sie entnehmen, ob es sich um einen (teilweise) vorläufigen oder endgültigen Steuerbescheid handelt.

Muster Einkommensteuerbescheid - Ausschnitt der ersten Seite eines teilweise vorläufigen Steuerbescheids

Was sehen Sie hier?

Dies ist ein Ausschnitt der ersten Seite eines teilweise vorläufigen Steuerbescheids. Eine zu zahlende Steuer von 7.513 Euro wurde festgesetzt, jedoch 10.291 Euro wurden bereits vom Lohn einbehalten. Demzufolge ergibt sich eine verbleibende Steuer von -2.778 Euro. Der oder die Steuerpflichtige kann sich also über eine Steuererstattung freuen.

3. Einnahmen und Werbungskosten

Unter diesem Punkt werden Ihre Einnahmen und Werbungkosten aufgezeigt. Lesen Sie diese Auflistung besonders sorgfältig, denn hier können Sie kontrollieren, ob das Finanzamt alle Angaben aus Ihrer Steuererklärung berücksichtigt hat.

Sie können Ihrem Einkommensteuerbescheid weiter die Summe der Einkünfte, den Gesamtbetrag der Einkünfte, Freibeträge und die Höhe des zu versteuernden Einkommens entnehmen.

4. Erläuterungen vom Finanzamt

Anschließend teilt das Finanzamt mit, wenn und wie es von Ihren Angaben abgewichen ist und bis wann Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen können. Lesen Sie diese Erläuterungen sehr aufmerksam, um eventuelle Streitpunkte korrekt klären zu können.

Auf dieser Seite wird Ihnen außerdem mitgeteilt, ob Sie noch Dokumente oder Belege nachreichen müssen.

Hinweis: Ist ein Steuerbescheid nur vorläufig, müssen Sie hinsichtlich der betreffenden Punkte noch nichts unternehmen.

Vorgehensweise Überprüfung und Aufbau des Steuerbescheid bis zum Einspruch - Zusammenfassung der wichtigsten Fragen

Was sehen Sie hier?

Die eben genannten Elemente des Steuerbescheids wurden nochmal grafisch in 4 Schritten aufbereitet und jeweils anhand einer Kernfrage zusammengefasst. Als 5. Element wurde außerdem der Einspruch hinzugefügt. Gründe für einen Einspruch folgen im nächsten Abschnitt des Beitrags.

Gründe für einen Einspruch

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, weshalb man Einspruch einlegen sollte, diese werden in den beiden nachfolgenden Absätzen erläutert.

Wichtig: Nach Erhalt des Steuerbescheides haben Sie nur eine Frist von einem Monat, um Einspruch einzulegen. Beachten Sie unbedingt auch das Datum, welches der Bescheid trägt.

Eigene falsche oder unvollständige Angaben

Falls Ihnen bei der Prüfung des Bescheids eigene Fehler auffallen, können Sie auch diese mit dem Einspruch abändern. Das gleiche gilt, falls Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung Kosten vergessen haben und diese nachträglich noch angeben möchten.

Tipp: Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung nicht einhalten können, geben Sie die Erklärung eventuell zunächst unvollständig ab. Mit dem Einspruch können Sie alle fehlenden Angaben einreichen und zusätzlich Zeit gewinnen.

Unberechtigte Abweichungen vom Finanzamt

Stimmen Sie einer oder mehrerer der Erläuterungen des Finanzamtes nicht zu, so können Sie auch gegen die entsprechenden Festsetzungen Einspruch einlegen. Am sinnvollsten ist es, die entdeckten Fehler in der Begründung des Einspruchs genau aufzuführen.

Das Finanzamt wird bei einem berechtigten Einspruch und nachvollziehbarer Begründung den Bescheid ohne weiteres zu Ihren Gunsten ändern. Und Sie erhalten doch noch die Ihnen zustehende Erstattung Ihrer Steuer.

Wann bekomme ich meine Steuererstattung?

Herzlichen Glückwunsch, wenn aus Ihrem Bescheid hervorgeht, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten. Das bedeutet, Sie haben im vergangenen Jahr zu viel Steuer gezahlt und erhalten den Betrag nun durch eine Überweisung vom Finanzamt zurück.

In der Regel erfolgt die Überweisung durch das Finanzamt innerhalb weniger Tage nach Versand des Steuerbescheids.

So können Sie Ihren Steuerbescheid vom Profi prüfen lassen

Für Laien ist es oft nur schwer nachvollziehbar, wie Abweichungen zustande kommen und vor allem gibt es oftmals große Zweifel, ob diese nun ihre Berechtigung haben oder nicht.

Als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir nicht nur die Steuererklärung für Sie, sondern prüfen auch Ihren Steuerbescheid. Wir legen gegebenenfalls Einspruch ein und klären die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt ohne weitere Zusatzkosten für Sie.

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Quellenangaben:


Beitragsbild © hppd – stock.adobe.com

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.