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Frist für die Steuererklärung: Diese Abgabefristen gelten!

Frist für die Steuererklärung: Diese Abgabefristen gelten!

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Jedes Jahr stellt sich die gleiche Frage: Wann endet die Frist für die Steuererklärung? Bis wann muss die Einkommensteuererklärung fertig sein? Wir klären alle Fragen rund um die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung.

Frist Steuererklärung - Das Wichtigste in Kürze

  • Abgabefrist für Abgabepflichtige ohne steuerliche Vertretung am 31.07. des Folgejahres
    • Abgabefrist Steuererklärung 2024: 31.07.2025
    • Abgabefrist Steuererklärung 2025: 31.07.2026
    • Abgabefrist Steuererklärung 2026: 31.07.2027
  • Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung dient zur Überprüfung einer Steuernachzahlung 
  • Automatische Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr)
  • Fristverlängerung für die kommenden Steuererklärungen bei steuerlicher Vertretung:
    • Abgabefrist Steuererklärung 2023: 02.06.2025
    • Abgabefrist Steuererklärung 2024: 30.04.2026
    • Abgabefrist Steuererklärung 2025: 01.03.2027
  • Abgabefrist der freiwilligen Steuererklärung am 31.12. des 4. Folgejahres

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Update: Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für Steuerpflichtige mit und ohne steuerlicher Beratung für 2020 und nachfolgenden Jahre verlängert.
Mehr Infos

Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2024 abgeben?

Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich am 31. Juli des folgenden Jahres ausgehend vom Steuerjahr. Diese Abgabefrist gilt allgemein für jede:n, der oder die zur Abgabe verpflichtet ist. Die Einkommensteuererklärung 2024 müssen Sie also bis zum 31.07.2025 abgeben.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet Ihre Frist zum genannten Datum. Wenn Sie sich jedoch von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem:r Steuerberater:in steuerlich vertreten lassen, verlängert sich Ihre Frist automatisch und Ihnen bleiben noch weitere 7 Monate Zeit.

► Fristen mit steuerlicher Vertretung

Hinweis: Wenn die Frist aufs Wochenende oder auf einen Feiertag fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten darauffolgenden Arbeitstag. Dies kann auch zu Unterschieden zwischen den Bundesländern führen.

Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

Kurz zusammengefasst müssen diejenigen eine Steuererklärung verpflichtend abgeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte. Das gilt beispielsweise bei:

  • Lohnsteuerklassen V oder VI haben
  • Ehegatten:innen mit der Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
  • Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatzleistungen über 410 Euro

Dann gilt grundsätzlich, dass die Abgabe bis zum 31.07. des Folgejahres erfolgen muss.

Fristverlängerung beantragen: Tipps & Muster

Ja, mit einer entsprechenden Begründung können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen oder Sie nutzen den Vorteil der automatischen Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung.

Antrag auf Fristverlängerung

Sofern absehbar ist, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung ans Finanzamt senden. In § 109 AO ist festgelegt, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann.

▶  Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben zum Antrag auf Fristverlängerung (Word)

Leider müssen wir hier hinzufügen, dass die Verlängerungsanträge nicht mehr ganz so oft genehmigt werden wie früher. Mittlerweile wird die Verlängerung nur noch in Ausnahmefällen gestattet, wenn Sie Ihre Abgabefrist ohne eigenes Verschulden versäumen. Also beispielsweise wegen einer plötzlichen und schweren Krankheit.

Mehr Tipps und Infos dazu erhalten Sie in unserem Blogbeitrag: „Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? 3 Tipps, um Strafen zu umgehen“

Automatische Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung

Die automatische Fristverlängerung greift für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung durch steuerliche Vertretung erstellen lassen, also beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem:r Steuerberater:in gegenüber dem Finanzamt vertreten werden. Hier gilt dann, wieder ausgehend vom Steuerjahr, die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Update – Fristverlängerungen für folgende Jahre:

Für die Steuererklärungen der nächsten Jahre wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Abgabefristen für beratene Steuerpflichtige geändert:

  • Abgabefrist Steuererklärung 2023: 02.06.2025
  • Abgabefrist Steuererklärung 2024: 30.04.2026

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder die übliche Frist. Da der 28.02.2027 allerdings auf einen Sonntag fällt, wird der 01.03.2027 zum Stichtag.

Sie werden noch nicht steuerlich vertreten? Dann können Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden und einen Termin für die Steuererklärung vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass auch unsere Berater:innen eine gewisse Zeit zur Erstellung der Erklärung benötigen. Deshalb bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.

Bis wann kann ich die freiwillige Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dann handelt es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung. Damit haben Sie insgesamt 4 Jahre Zeit die Einkommensteuererklärung abzugeben.

Das bedeutet, dass Sie im aktuellen Jahr noch die letzte Möglichkeit haben, die Steuererklärung 2021 abzugeben und zwar spätestens bis zum 31.12.2025.

Trotzdem lohnt es sich vielleicht für Sie schon früher tätig zu werden, weil bei freiwilligen Steuererklärungen oft eine Steuererstattung zu erwarten ist. Damit können Sie sich dann auch den ein oder anderen Traum wie z. B. Urlaub oder ein neues Fahrrad schon frühzeitig erfüllen.

Warum es sinnvoll ist eine Steuererklärung abzugeben, erfahren Sie hier: „Warum Steuererklärung? Wozu der ganze Aufwand?“

Alle Fristen im Überblick: Pflicht, mit Vertretung, freiwillig

Zusammengefasst sollten insbesondere die Steuerpflichtigen, die zur Abgabe verpflichtet sind, die Abgabefristen im Auge behalten. Aber auch die, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, sollten die Möglichkeit zur Abgabe nicht verpassen. Deshalb fassen wir alle Abgabefristen ausgehend vom Steuerjahr nochmal für Sie zusammen:

  • 31. Juli des Folgejahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind und die Steuererklärung selber machen.
  • letzter Februartag des übernächsten Jahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind und die Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder von einem:r Steuerberater:in machen lassen.
  • 31.12. des 4. Folgejahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind, unabhängig davon, ob sie die Steuererklärung selber machen oder ein:e steuerliche:r Vertreter:in diese für sie erledigt.

Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig selbst um Ihre Steuererklärung oder vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer steuerlichen Vertretung. Denn das Finanzamt hat seit dem Steuerjahr 2018 mit den neuen Steuererklärungsfristen auch strengere Regeln für die verspätete Abgabe eingeführt, es können also Verspätungszuschläge drohen.

FAQs zur Frist für die Steuererklärung

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, läuft Ihre Abgabefrist regulär bis zum 31.07. des Folgejahres (ausgehend vom Steuerjahr).

Lassen Sie sich beispielsweise von einem:r Steuerberater:in oder einem:r Berater:in eines Lohnsteuerhilfevereins steuerlich vertreten, verlängert sich Ihre Frist automatisch bis zum letzten Februartag des darauffolgenden Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).

Hinweis: Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag, verschiebt sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2023: 

Der Stichtag für die Steuererklärung 2023 war der 31.08.2024, bzw. der 02.06.2025 mit steuerlicher Vertretung. Eine fristgerechte Abgabe ist somit nicht mehr möglich.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2024: 

Der Stichtag für die Steuererklärung 2024 ist der 31.07.2025, insofern Sie Ihre Steuererklärung selbst abgeben. Wenn Sie eine steuerliche Vertretung mit der Abgabe Ihrer Steuererklärung beauftragen, wird die Frist bis zum 30.04.2026 verlängert.

Bis wann kann ich meine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, Ihre Steuererklärung abzugeben, es aber trotzdem machen möchten, haben Sie erfreulicherweise ein recht großes Zeitfenster zur Verfügung. Der Stichtag für Ihre Steuererklärung ist der 31.12. des 4. Folgejahres (ausgehend vom Steuerjahr). Eine Fristverlängerung ist keinesfalls mehr möglich.

Abgabefrist für die Steuererklärung 2021: 

Demzufolge müssen Sie die Steuererklärung für das Jahr 2021 spätestens am 31.12.2025 beim Finanzamt abgeben.

Kann ich die Abgabefrist für meine Steuererklärung verlängern?

Ja, Sie können die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung verlängern. Am einfachsten geht das, indem Sie eine steuerliche Vertretung, wie einen Lohnsteuerhilfeverein, beauftragen. Somit verschiebt sich Ihr Stichtag vom 31.07. des Folgejahres auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr). Sie haben also 7 Monate länger Zeit Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Abgesehen davon können Sie beim Finanzamt auch einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Mittlerweile wird die Verlängerung jedoch nur noch in Ausnahmefällen gestattet, wenn Sie Ihre Abgabefrist ohne eigenes Verschulden versäumen. Also beispielsweise wegen einer plötzlichen und schweren Krankheit.

Achtung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und Ihre Abgabefrist am 31.12. des 4. Folgejahres nicht einhalten können, haben Sie auch keine Chance mehr auf eine Fristverlängerung.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetenten und persönlichen Ansprechpartner:innen rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellen:

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.