Inhaltsvereichnis
Update: Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Abgabefristen für Steuerpflichtige mit und ohne steuerlicher Beratung für 2020-2024 verlängert.
► Mehr Infos
Frist Steuererklärung 2025: Wann muss ich abgeben?
Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich am 31. Juli des folgenden Jahres ausgehend vom Steuerjahr. Diese Abgabefrist gilt allgemein für jede:n, der oder die zur Abgabe verpflichtet ist. Die Einkommensteuererklärung 2025 müssen Sie also bis zum 31.07.2026 abgeben.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet Ihre Frist zum genannten Datum. Wenn Sie sich jedoch von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem:r Steuerberater:in steuerlich vertreten lassen, verlängert sich Ihre Frist automatisch und Ihnen bleiben noch weitere 7 Monate Zeit.
► Fristen mit steuerlicher Vertretung
Hinweis: Wenn die Frist aufs Wochenende oder auf einen Feiertag fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten darauffolgenden Arbeitstag. Dies kann auch zu Unterschieden zwischen den Bundesländern führen.
Bin ich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Kurz zusammengefasst müssen diejenigen eine Steuererklärung verpflichtend abgeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte. Das gilt beispielsweise bei:
- Lohnsteuerklassen V oder VI haben
- Ehegatten:innen mit der Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
- Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatzleistungen über 410 Euro
Dann gilt grundsätzlich, dass die Abgabe bis zum 31.07. des Folgejahres erfolgen muss.
Fristverlängerung beantragen: Tipps & Muster
Ja, mit einer entsprechenden Begründung können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen oder Sie nutzen den Vorteil der automatischen Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung.
Antrag auf Fristverlängerung
Sofern absehbar ist, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung ans Finanzamt senden. In § 109 AO ist festgelegt, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden kann.
▶ Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben zum Antrag auf Fristverlängerung (Word)
Hinweis: Leider werden Verlängerungsanträge nicht mehr ganz so oft genehmigt wie früher.
Mittlerweile wird die Verlängerung nur noch in Ausnahmefällen gestattet, wenn Sie Ihre Abgabefrist ohne eigenes Verschulden versäumen. Also beispielsweise wegen einer plötzlichen und schweren Krankheit.
Mehr Tipps und Infos dazu erhalten Sie in unserem Blogbeitrag: „Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? 3 Tipps, um Strafen zu umgehen“
Automatische Fristverlängerung bei steuerlicher Vertretung
Die automatische Fristverlängerung greift für alle Steuerpflichtigen, die ihre Einkommensteuererklärung durch steuerliche Vertretung erstellen lassen, also beispielsweise von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem:r Steuerberater:in gegenüber dem Finanzamt vertreten werden. Hier gilt dann, wieder ausgehend vom Steuerjahr, die Frist bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Weitere Fristverlängerungen wegen Corona:
Für die Steuererklärungen von 2020-2024 wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz die Abgabefristen für beratene Steuerpflichtige geändert und demnach kann die Steuererklärung 2024 noch fristgerecht abgegeben werden: :
- Abgabefrist Steuererklärung 2024: 30.04.2026
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder die übliche Frist. Da der 28.02.2027 allerdings auf einen Sonntag fällt, wird der 01.03.2027 zum Stichtag.
▶ Sie werden noch nicht steuerlich vertreten? Wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass auch unsere Berater:innen eine gewisse Zeit zur Erstellung der Erklärung benötigen. Deshalb bitten wir Sie rechtzeitig Kontakt aufzunehmen.
Freiwillige Steuererklärung: Diese Frist gilt bei Antragsveranlagung
Wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, dann handelt es sich um eine sogenannte Antragsveranlagung. Damit haben Sie insgesamt 4 Jahre Zeit die Einkommensteuererklärung abzugeben.
Das bedeutet, dass Sie im aktuellen Jahr noch die letzte Möglichkeit haben, die Steuererklärung 2022 abzugeben und zwar spätestens bis zum 31.12.2026.
Trotzdem lohnt es sich für Sie schon früher tätig zu werden, weil bei freiwilligen Steuererklärungen oft eine Steuererstattung zu erwarten ist. Damit können Sie sich dann auch den ein oder anderen Traum wie z. B. Urlaub oder ein neues Fahrrad schon frühzeitig erfüllen.
Außerdem sind die einzelnen Sachverhalte des Steuerjahres noch frischer im Gedächtnis je früher man die jeweilige Steuererklärung macht. So lässt sich vielleicht sogar noch eine höhere Steuererstattung rausholen.
Warum es sinnvoll ist eine Steuererklärung abzugeben, erfahren Sie hier: „Warum Steuererklärung? Wozu der ganze Aufwand?“
Alle Fristen für die Steuererklärung im Überblick
Zusammengefasst sollten insbesondere die Steuerpflichtigen, die zur Abgabe verpflichtet sind, die Abgabefristen im Auge behalten. Aber auch wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, sollten Sie diese Möglichkeit nicht verpassen.
- 31. Juli des Folgejahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind und die Steuererklärung selber machen.
- letzter Februartag des übernächsten Jahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe verpflichtet sind und die Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder von einem:r Steuerberater:in machen lassen.
- 31.12. des 4. Folgejahres: Steuerpflichtige, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind, unabhängig davon, ob sie die Steuererklärung selber machen oder ein:e steuerliche:r Vertreter:in diese für sie erledigt.
Unser Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig selbst um Ihre Steuererklärung oder vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei Ihrer steuerlichen Vertretung. Denn das Finanzamt hat seit dem Steuerjahr 2018 mit den neuen Steuererklärungsfristen auch strengere Regeln für die verspätete Abgabe eingeführt, es können also Verspätungszuschläge drohen.
FAQs zur Frist Steuererklärung 2025