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Spitzensteuersatz

Was ist der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz ist der Steuersatz, mit dem Teile von sehr hohem Einkommen maximal besteuert werden. Alle Bürger:innen müssen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Steuern zahlen. Nicht alle Steuerpflichtigen leisten jedoch den gleichen Beitrag. Vielmehr werden Steuerpflichtige nach ihren individuellen, progressiv ansteigenden Steuersätzen besteuert.

 

Zu versteuerndes Einkommen
Anwendung des Steuersatzes
Höhe des Spitzensteuersatzes und „Reichensteuer“
Auswirkung beim Steuersparen

Was ist der Spitzensteuersatz?

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Zu versteuerndes Einkommen

Als Grundlage für die Berechnung des Steuersatzes dient zunächst das zu versteuernde Einkommen. Bei Arbeitnehmern:innen sind hierfür zunächst die Bruttoeinnahmen zugrunde zu legen; von diesen werden dann die Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale abgezogen. Nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und verschiedenen Freibeträgen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. ¹

Anwendung des Steuersatzes

Der Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 bzw. 10.347 für 2022 bleibt für jede:n Steuerpflichtige:n steuerfrei, bei der Zusammenveranlagung sind es 19.488 Euro bzw. 20.694. Auf das zu versteuernde Einkommen, welches den Grundfreibetrag übersteigt, wird der Eingangssteuersatz von 14 % angewendet. Dieser Prozentsatz steigt innerhalb des Einkommens kontinuierlich an bis zum Spitzensteuersatz von 42 %. ²

Für Kapitalerträge beträgt der Steuersatz maximal 25 %, was Steuerpflichtige auch noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigen lassen können.

Höhe des Spitzensteuersatzes und „Reichensteuer“

Der Spitzensteuersatz ist in letzter Zeit ständig gesunken und beträgt nunmehr maximal 42 %. Er wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, das 58.597 Euro bzw. 117.194 Euro übersteigt (2022). Lediglich Steuerpflichtige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro erzielen, unterliegen dann ab diesem Betrag einem Steuersatz von 45 %. Dieser Steuersatz wird umgangssprachlich auch als „Reichensteuer“ bezeichnet. ²

Auswirkung beim Steuern sparen

Rechnerisch kann für das gesamte Einkommen ein Durchschnittssteuersatz errechnet werden; dieser ist niedriger als der Spitzensteuersatz. Für das konkrete Steuern sparen ist jedoch in erster Linie der höchste Grenzsteuersatz maßgebend.

Denn mögliche zusätzliche Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, spielen sich schwerpunktmäßig im Bereich des höchsten Steuersatzes ab, den Steuerpflichtige für Teile Ihres Einkommens zahlen. Die steuerliche Auswirkung kann also bei höheren Einkommen, bei denen Teile diesem Spitzensteuersatz unterliegen, bis zu 42 % der steuerlich relevanten Ausgaben betragen.

Quellenangaben:

[1] § 2 EStG

[2] § 32a EStG

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