Kontakt
Pendlerpauschale: Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen

Pendlerpauschale: Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen

  • Teilen:

Laut des deutschen Pendleratlas pendeln 13 Millionen Beschäftigte in einen anderen Kreis, um zur Arbeit zu gelangen.  Pendeln kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem auch viel Geld. Im Rahmen der Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale können Sie einen Teil Ihrer Fahrtkosten von der Steuer absetzen.


Pendlerpauschale soll steigen: Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, die Entfernungspauschale für Berufspendler zum 1. Januar 2026 zu erhöhen: Künftig sollen 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden können. Bisher beträgt die Pauschale 30 Cent bis einschließlich 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer.

Pendlerpauschale - Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte
  • Berechnung der Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 Euro bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro (ab 2022)
  • Verrechnung der Entfernungspauschale mit der Werbungskostenpauschale
  • Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben ansetzbar
  • Selbstgetragene Unfallkosten bei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

STEUER-QUIZ – GEWINNSPIEL

3. Frage:
Auf welchen Betrag erhöht sich die Entfernungspauschale im Jahr 2026?

a) 35 Cent

b) 38 Cent

Inhaltsverzeichnis


Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Entfernungspauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter.

Die Entfernungspauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, um ihre Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß in die Arbeit gelangen.

Voraussetzung: Es muss sich um den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handeln.

Pendlerpauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Auch wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie ebenfalls von der Pendlerpauschale profitieren. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr.

Das gleiche gilt auch für Mitfahrer:innen in einer Fahrgemeinschaft, alle Informationen zu diesem Sonderfall können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen: „Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – so können Sie Fahrtkosten steuerlich absetzen

So berechnen Sie Ihre absetzbaren Fahrtkosten korrekt

Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag werden 0,30 Euro bzw. ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro berücksichtigt. Allerdings zählt nur der Hinweg, also nur die einfache Strecke.

Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 € / 0,38 €

Außerdem ist zu beachten, dass das Finanzamt die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde legt. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.

Achtung: Die Pendlerpauschale ist in der Werbungskostenpauschale enthalten und wird nicht zusätzlich gewährt. Wenn Sie nur wenig Werbungskosten und einen kurzen Fahrtweg haben, übersteigen Ihre anrechenbaren Kosten die Pauschale womöglich nicht.

Je länger Ihr Fahrtweg als Pendler:in, desto eher übersteigen Sie auch die Werbungskostenpauschale und können von der Entfernungspauschale profitieren

Einen genauen Überblick mit allen Einschränkungen erhalten Sie in unserem Steuerlexikoneintrag zur Entfernungspauschale. Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen zusätzlich in diesem kurzen Video zusammengefasst

▶ Jetzt Video anschauen: Entfernungspauschale einfach erklärt

Datenschutzhinweis
Erst wenn Sie auf den Play-Button dieses Videos klicken wird dieses Video aktiv von YouTube geladen, dabei werden Daten von Ihnen zu YouTube übertragen.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube sowie unsere Datenschutzerklärung.

Weitere Steuervorteile für Pendler:innen

Kfz-Versicherungen

Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigen lassen. Hierzu tragen Sie einfach den Betrag in die Anlage Vorsorgeaufwand bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ein. So reduzieren Sie weiter die Einkommensteuer.

An gleicher Stelle wäre auch eine Insassen-Unfallversicherung einzutragen, sofern eine solche vorhanden ist, da diese ebenfalls abzugsfähig ist.

Unfallkosten

Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg gilt der Grundsatz: sofern keine Versicherung, sei es die eigene oder die des Unfallgegners, einspringt, kann es sich bei den selbst getragenen Kosten um Werbungskosten handeln.

Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist oder sonst im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Sämtliche Rechnungen und Quittungen sind aufzubewahren und vorzulegen. Die Unfallkosten sind zu erläutern und ebenfalls bei der Anlage N unter Werbungskosten einzutragen.

Tipp: Nutzen Sie einfach unseren praktischen Berechnungsbogen | Pkw-Unfallkosten (PDF), um Ihre ansatzfähigen Kosten zu ermitteln.

FAQs zur Pendlerpauschale

Wie kann ich Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzen?

Mit der Pendler- oder Entfernungspauschale können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte absetzen, wobei 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden. Bei der Berechnung wird allerdings nur die einfache Strecke, also nur der Hinweg, beachtet. Außerdem muss es sich dabei um die kürzeste Strecke handeln, insofern eine Abweichung nicht nachvollziehbar begründet werden kann.

Die Pauschale wird folgendermaßen berechnet: Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 Euro / 0,38 Euro 

Die Entfernungspauschale ist in der Werbungskostenpauschale enthalten und wird nicht on top gewährt. Diese hat nur Auswirkung, wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind als die Werbungskostenpauschale.

Kann ich als Pendler:in noch weitere Kosten bei der Steuererklärung absetzen?

Ja, Sie können neben den Fahrtkosten auch noch weitere Kosten bei Ihrer Steuererklärung absetzen. Zum einen können Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe anrechnen lassen. Zum anderen können Sie im Fall eines Unfalls auf Ihrem direkten Arbeitsweg Ihre selbstgetragenen Unfallkosten als Werbungskosten berücksichtigen lassen.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellenangaben:

  • Teilen:
Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.