Was sehen Sie hier?
In der vorangegangenen Tabelle werden die unterschiedlichen Werte für Mindestlohn, monatliche Verdienstgrenze und Jahresverdienst ab 01.10.2022 abgebildet. Im Jahr 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, die Minijob Grenze bei 556 Euro monatlich und der daraus resultierende Jahresverdienst bei 6.672 Euro
Hinweis: Es gibt Ausnahmen zu diesen Höchstbeträgen, beispielsweise bei unerwarteten Ereignissen wie plötzlichen Erkrankungen von Mitarbeitern:innen. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht.
Auch Minijobber:innen in Privathaushalten fallen unter all diese Regelungen.
Lesen Sie hier die wichtigsten Infos für Arbeitgeber: „Was gibt es bei der Anstellung einer Haushaltshilfe steuerlich zu beachten?“
Ist der Minijob steuerfrei?
Seit Jahrzehnten gibt es schon die so genannten Minijobs – abgabenfrei waren sie jedoch noch nie! Wenn die Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Minijobber:in vorliegen, führt der Arbeitgeber auf den Lohn verpflichtend die Sozialabgaben ab und eben meist auch eine Pauschalsteuer von 2 %.
Allerdings ist die Zahlung dieser Pauschalsteuer nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber kann diese Pauschalsteuer in Absprache mit dem:r Minijobber:in auch vom Lohn einbehalten oder gar nicht abführen.
Pauschalsteuer bei Minijobs
Der Lohn aus einem Minijob kann mit 2 % pauschal versteuert werden. Die Abführung dieser 2-prozentigen Pauschalsteuer ist in der Praxis zwar häufig die Regel, aber diese Handhabung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Achtung: Wird der Lohn aus einem Minijob mit 2 % pauschal versteuert, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich keine Pauschalsteuer übernehmen, aber dem:r Mitarbeiter:in anbieten, diese ans Finanzamt abzuführen und dann vom Lohn einzubehalten. Andere Arbeitgeber entscheiden von Fall zu Fall unterschiedlich.
Tipp: Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt sich auf jeden Fall. Klären Sie die Handhabung am besten bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer nicht übernimmt?
Wird die Pauschalsteuer nicht vom Arbeitgeber abgeführt, ist Ihr erzielter Lohn unweigerlich vollumfänglich der persönlichen Einkommensteuer zu unterwerfen. Das führt in jedem Fall dazu, dass der Minijobverdienst zu eventuell anderen vorhandenen Einkünften wie etwa Rente oder Lohn/Gehalt hinzugerechnet wird.
Sie müssen dann die Einnahmen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug können Sie dann aber auch Werbungskosten geltend machen.
Persönlicher Steuersatz statt Pauschale – Wann lohnt es sich?
Ist Ihr Gesamteinkommen sehr gering – unterhalb des Grundfreibetrages (10.347 Euro in 2022) – fällt ohnehin keine Einkommenssteuer an. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf die Pauschalversteuerung bewusst zu verzichten.
Tipp: Vielleicht lässt sich der Arbeitgeber darauf ein, ein steuerfreies „Schmankerl“ auf den Lohn zu legen – etwa einen Tankgutschein (siehe unten).
Liegt das Gesamteinkommen zusammen mit dem Minijob über dem Grundfreibetrag, ist die 2-prozentige Pauschalversteuerung meist günstiger als der persönliche Steuersatz. Auch wenn der Arbeitgeber diese nicht tragen möchte, lohnt es sich, die wenigen Euro vom Lohn einbehalten zu lassen.
Achtung: Es kann richtig teuer werden, wenn durch den vermeintlich steuerfreien Nebenverdienst plötzlich auch die Rente oder das Ausbildungsentgelt steuerpflichtig werden.
Steuerfreie Leistungen für Minijobber:innen
Auch Minijobber:innen sind Arbeitnehmer:innen mit Rechten und Pflichten. Ihnen steht beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub zu. Genau wie allen anderen Mitarbeitern:innen, darf der Arbeitgeber auch Minijobbern:innen steuerfreie Leistungen zusätzlich zum Lohn zahlen. Diese zählen dann nicht zu den oben genannten Höchstbeträgen und sind sozialversicherungsfrei.
Beispiele für steuerfreie Leistungen:
- steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge
- steuerfreie Nachtzulagen
- Erstattung von Kindergartengebühren
- Sachzuwendungen bis 50 Euro monatlich (Tankgutscheine)
- Altersvorsorge und Personalrabatte bis 1.080 Euro jährlich
FAQs zur Minijob Grenze