Wer aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort einen doppelten Haushalt unterhält, kann diese Kosten zum Großteil bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierbei wirken sich besonders die Kosten für die Unterkunft aus. Bis zu 1.000 Euro im Monat können Sie hierfür ansetzen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Kosten sind bei doppelter Haushaltsführung absetzbar?
Kosten für Einrichtungsgegenstände auch abziehbar? Der BFH hat entschieden.
Mittelpunkt der Lebensinteressen ist ausschlaggebend
Unser Tipp
Als Mieter können Ihnen für die Unterkunft am Beschäftigungsort z. B. folgende Kosten entstehen:
Gerade in Ballungsräumen mit hoher Miete können Sie durch diese Posten bereits den Höchstbetrag ausgeschöpft haben. Es stellt sich die Frage, ob dann die Kosten für die notwendigen Einrichtungsgegenstände auch noch berücksichtigt werden können.
Nach einer erfreulichen Entscheidung des BFH vom 04.04.2019, Az.: VI R 18/17, können Sie die Kosten für die nötigen Einrichtungsgegenstände Ihrer Zweitwohnung zusätzlich zu den Kosten für die Unterkunft ansetzen. Denn diese fallen nach der Auffassung des BFH nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung von 1.000 Euro.
Hierbei kann es sich um die Kosten für
Auch als Mieter einer möblierten Wohnung können Sie den Möblierungsaufschlag zusätzlich berücksichtigen. Ist dieser nicht gesondert ausgewiesen, können Sie ihn schätzen. Der BFH begründet diesen Ansatz mit dem Argument, dass nur die Kosten für die Unterkunft selbst durch den Höchstbetrag von 1.000 Euro gedeckelt sind. Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel sind jedoch hiervon nicht umfasst, weil diese nur für deren Nutzung und nicht für die Nutzung der Wohnung anfallen.
Wichtig ist beim doppelten Haushalt immer auch, dass Sie einen Erstwohnsitz unterhalten, an dem sich Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Sofern Sie verheiratet sind, gilt in der Regel die Familienwohnung als Lebensmittelpunkt, sofern Sie diese mindestens sechsmal im Jahr aufsuchen. Wenn Sie ihre Zweitwohnung im Ausland unterhalten, kann auch eine geringere Anzahl von Heimfahrten ausreichend sein. Sofern Sie alleinstehend sind, ist der Ort als Lebensmittelpunkt anzusehen, zu dem Sie die engeren persönlichen Beziehungen haben. Hier spielen die Beziehungen zum Lebenspartner, den Eltern, Freunde und Verwandte oder Mitgliedschaft in Vereinen eine entscheidende Rolle.
Sofern Ihnen also höhere Kosten für Ihren betrieblich veranlassten zweiten Haushalt am Beschäftigungsort entstehen, versäumen Sie nicht, die Belege für die dortige Anschaffung des Hausrats und der Einrichtungsgegenstände zu sammeln.
Wir als Lohnsteuerhilfeverein sind für unsere Mitglieder auch bei Fragen zur Geltendmachung von Kosten im Rahmen des doppelten Haushalts ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen Ihre Fragen fachgerecht beantwortet und auch in diesem Bereich das für Sie das günstigste steuerliche Ergebnis ermittelt.
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