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Steueränderungen 2026 – Das ändert sich für Sie!

Steueränderungen 2026 – Das ändert sich für Sie!

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Mit den geplanten Steueränderungen 2026 treten zum Jahreswechsel wichtige steuerliche Neuerungen in Kraft – insbesondere Arbeitnehmer:innen, Pendler:innen, Geringverdiener:innen und Ehrenamtliche profitieren von dauerhaften Entlastungen. Dieser Beitrag zeigt kompakt, was sich ändert und wie Sie die neuen Regelungen bei Ihrer nächsten Steuererklärung optimal nutzen können.

Steueränderungen 2026 - Das Wichtigste in Kürze

  • Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer (ab 2026)
  • Entfristung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener:innen mit langer Pendelstrecke
  • Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro (ab 2026)
  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (ab 2026)
  • Deckelung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland auf 2.000 Euro
  • Zusätzliche Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten
  • Anhebung des Höchstbetrags für Parteispenden auf 3.300 Euro
  • Weitere Änderungen bzgl. Gastronomie, E-Sport, Prämien für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen, Einnahmen bei sportlichen Veranstaltungen von Sportvereinen

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Inhaltsverzeichnis


Hinweis: Am 04.12.2025 hat der Bundestag das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet, nun muss auch noch der Bundesrat zustimmen, damit die geplanten Steueränderungen 2026 in Kraft treten.

Was bringt das Steueränderungsgesetz 2025?

Zum Jahreswechsel tritt das neue Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft – mit spürbaren Auswirkungen für viele Steuerzahler:innen. Ziel des Gesetzes ist es, steuerliche Regelungen an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, soziale Härten abzufedern und bestimmte Förderungen dauerhaft zu etablieren.

Besonders Berufspendler:innen und Geringverdiener:innen profitieren von verbesserten Entlastungen. Auch einige Steuervergünstigungen, die ursprünglich befristet waren, werden nun dauerhaft festgeschrieben.

Wen betreffen die neuen Steueränderungen 2026?

Besonders Pendler:innen, Menschen mit niedrigen Einkommen und ehrenamtlich Engagierte können durch die Neuregelungen profitieren. Auch wer bislang nicht unmittelbar betroffen war, sollte die Neuerungen im Blick behalten, denn sie bieten teils neue steuerliche Vorteile bei der nächsten Steuererklärung – und das dauerhaft.

Steuerliche Änderungen im Alltag – das ändert sich konkret

Viele Neuregelungen des Steueränderungsgesetzes 2025 betreffen die Einkommensteuer – und damit direkt das, was Sie als Arbeitnehmer:in am Ende des Jahres in Ihrer Steuererklärung angeben. Mit folgenden Änderungen können Sie im kommenden Jahr rechnen.

Mehr für Pendler:innen: Erhöhung der Entfernungspauschale

Gute Nachrichten gibt’s für alle Berufspendler:innen: Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 steigt die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer; bis dahin wurden nur 30 Cent berücksichtigt. Diese Änderung schafft nicht nur mehr Gerechtigkeit, sondern auch eine spürbare steuerliche Entlastung – gerade für Beschäftigte, die täglich weite Wege zur Arbeit zurücklegen.

Hinweis: Auch bei doppelter Haushaltsführung gilt künftig der neue einheitliche Satz von 38 Cent pro Kilometer.

Lesen Sie hier alle Details zur Pendlerpauschale: „Pendlerpauschale: Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen“

Mobilitätsprämie wird entfristet

Die sogenannte Mobilitätsprämie – ein Ausgleich für Geringverdienende, die nicht vom vollen steuerlichen Abzug der Entfernungspauschale profitieren – war ursprünglich befristet. Ab 2026 wird sie dauerhaft gewährt, was vor allem Arbeitnehmer:innen mit geringem Einkommen entlastet, die gleichzeitig auf einen langen Arbeitsweg angewiesen sind.

Weitere Infos zur Mobilitätsprämie finden Sie hier: „Mobilitätsprämie – Was ist das und wer profitiert davon?“

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen steigen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro erhöht. Wenn Sie also nebenberuflich als Trainer:in, Ausbilder:in, in der Vorstandschaft eines Vereins oder in einer gemeinnützigen Einrichtung aktiv sind und dafür bezahlt werden, können Sie von dieser Anhebung profitieren.

Lesen Sie jetzt, welche Steuervorteile mit Ehrenämtern warten: „Mit Ehrenämtern Steuern sparen!“

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Bei doppelter Haushaltsführung können Sie Ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Zweitwohnung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro monatlich ansetzen.

Bei doppelter Haushaltsführung mit Zweitwohnung im Ausland, konnte man die Unterkunftskosten unbegrenzt berücksichtigen. Dies wird jedoch ab dem Jahr 2026 eingeschränkt: für Wohnungen im Ausland können Sie nun maximal 2.000 Euro monatlich berücksichtigen.

Der Höchstbetrag ist nicht zu berücksichtigen, sofern Sie eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend und zweckgebunden nutzen müssen oder Ihre Kosten als notwendig anerkannt wurden und Ihnen ein Mietzuschuss gestattet wird.

Weitre Infos zur doppelten Haushaltsführung finden Sie hier: „3 Steuertipps für die doppelte Haushaltsführung“

Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten

Wenn Sie Gewerkschaftsbeiträge oder Beiträge zu Berufsverbänden leisten, werden diese Zahlungen künftig zusätzlich eigenständig als Werbungskosten berücksichtig und nicht mehr in der Werbungskostenpauschale enthalten. Das heißt, Sie können neben dem Werbungskostenpauschbetrag die Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich ansetzen.

Neue Höchstbeträge für Parteispenden

Der Höchstbetrag bei Spenden an politische Parteien wird von 1.650 Euro auf 3.300 Euro (6.600 Euro bei Zusammenveranlagung) erhöht. Auch der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an Parteien wurde von 825 Euro auf 1.650 Euro (3.300 bei Zusammenveranlagung) angehoben.

Beide Beträge wurden somit inflationsbereinigt.

Weitere Neuerungen im Steuerrecht – was man sonst wissen sollte

Neben den einkommensteuerlichen Änderungen enthält das Steueränderungsgesetz auch weitere Regelungen, die für Sie wahrscheinlich interessant sind:

  • Dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 2026 (Getränke ausgenommen). Diese Maßnahme soll vor allem die Gastronomiebranche stärken.
  • Vereinfachungen im Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmer:innen.
  • Zentrale Zollabwicklung wird steuerlich besser geregelt.
  • E-Sport wird künftig als gemeinnütziger Zweck anerkannt – ein Schritt in Richtung Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.
  • Steuerbefreiung von Prämien für Platzierungen bei Olympischen und Paralympischen Spielen
  • Erhöhung der Freigrenze von Einnahmen bei sportlichen Veranstaltungen auf 50.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) eines Sportvereins

Was bedeutet das für Ihre Steuererklärung 2025?

Wenn Sie nächstes Jahr Ihre Steuererklärung für 2025 erstellen, gelten hier noch immer die bisher bestehenden Regelungen. Die Änderungen aus dem Steueränderungsgesetz 2025 treten erst mit dem Jahreswechsel in Kraft und sind damit auch erst für Ihre Steuererklärung 2026 relevant.

Hier sind alle aktuellen Regelungen für 2025 zusammengefasst: „Diese Steueränderungen warten 2025 auf Sie“

Fazit: Worauf Sie jetzt achten sollten!

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt vor allem für Arbeitnehmer:innen mit langen Arbeitswegen und geringem Einkommen spürbare Entlastungen. Die dauerhafte Einführung der höheren Pendlerpauschale und der Mobilitätsprämie ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit. Wer zusätzlich ehrenamtlich aktiv ist, profitiert von höheren Pauschalen.

Auch wenn einige Änderungen erst 2026 wirksam werden, lohnt es sich schon jetzt, die Weichen für die nächste Steuererklärung richtig zu stellen, gerne unterstützen wir Sie dabei.

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Quellen:

 

Beitragsbild © contrastwerkstatt – fotolia.com

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.