Ab dem Steuerjahr 2023 ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung erforderlich.
Ab dem Steuerjahr 2023 ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes in der Einkommensteuererklärung erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Ab dem Steuerjahr 2023 ist die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes auf der Anlage Kind anzugeben, damit das Finanzamt für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder die sogenannten steuerlichen Freibeträge gewährt. Eine Abgabe der Steuererklärung ohne Angabe der Identifikationsnummer ist ab dem Jahr 2023 nicht mehr möglich.
Anlage Kind für die Einkommensteuererklärung 2023, Zeile 4
Die Angabe der Identifikationsnummer Ihres Kindes auf der Anlage Vorsorgeaufwand ist ab dem Steuerjahr 2023 notwendig, wenn Sie die Beiträge Ihres Kindes für dessen eigene Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Sonderausgaben geltend machen möchten. Eine Abgabe der Steuererklärung ohne Angabe der Identifikationsnummer ist ab dem Jahr 2023 nicht mehr möglich.
Anlage Vorsorgeaufwand für die Einkommensteuererklärung 2023, Zeile 37 und 38
Die steuerliche Identifikationsnummer Ihres Kindes finden Sie auf dem Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern. Das Schreiben wird Ihnen nach Geburt Ihres Kindes automatisch zugesendet.
Liegt Ihnen das Schreiben nicht (mehr) vor oder ist dieses nicht mehr auffindbar, kann die steuerliche Identifikationsnummer auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern erneut beantragt werden.
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