Höhe des Spitzensteuersatzes und âReichensteuerâ
Der Spitzensteuersatz ist in letzter Zeit stĂ€ndig gesunken und betrĂ€gt nunmehr maximal 42 %. Er wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, das 58.597 Euro bzw. 117.194 Euro ĂŒbersteigt (2022). Lediglich Steuerpflichtige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro erzielen, unterliegen dann ab diesem Betrag einem Steuersatz von 45 %. Dieser Steuersatz wird umgangssprachlich auch als „Reichensteuer“ bezeichnet. ÂČ
Auswirkung beim Steuern sparen
Rechnerisch kann fĂŒr das gesamte Einkommen ein Durchschnittssteuersatz errechnet werden; dieser ist niedriger als der Spitzensteuersatz. FĂŒr das konkrete Steuern sparen ist jedoch in erster Linie der höchste Grenzsteuersatz maĂgebend.
Denn mögliche zusĂ€tzliche Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, spielen sich schwerpunktmĂ€Ăig im Bereich des höchsten Steuersatzes ab, den Steuerpflichtige fĂŒr Teile Ihres Einkommens zahlen. Die steuerliche Auswirkung kann also bei höheren Einkommen, bei denen Teile diesem Spitzensteuersatz unterliegen, bis zu 42 % der steuerlich relevanten Ausgaben betragen.