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Spitzensteuersatz

Was ist der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz ist der Steuersatz, mit dem Teile von sehr hohem Einkommen maximal besteuert werden. Alle BĂŒrger:innen mĂŒssen entsprechend ihrer finanziellen LeistungsfĂ€higkeit Steuern zahlen. Nicht alle Steuerpflichtigen leisten jedoch den gleichen Beitrag. Vielmehr werden Steuerpflichtige nach ihren individuellen, progressiv ansteigenden SteuersĂ€tzen besteuert.

 

Zu versteuerndes Einkommen
Anwendung des Steuersatzes
Höhe des Spitzensteuersatzes und „Reichensteuer“
Auswirkung beim Steuersparen

Was ist der Spitzensteuersatz?

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Zu versteuerndes Einkommen

Als Grundlage fĂŒr die Berechnung des Steuersatzes dient zunĂ€chst das zu versteuernde Einkommen. Bei Arbeitnehmern:innen sind hierfĂŒr zunĂ€chst die Bruttoeinnahmen zugrunde zu legen; von diesen werden dann die Werbungskosten bzw. die Werbungskostenpauschale abgezogen. Nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und verschiedenen FreibetrĂ€gen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Âč

Anwendung des Steuersatzes

Der Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro fĂŒr 2021 bzw. 10.347 fĂŒr 2022 bleibt fĂŒr jede:n Steuerpflichtige:n steuerfrei, bei der Zusammenveranlagung sind es 19.488 Euro bzw. 20.694. Auf das zu versteuernde Einkommen, welches den Grundfreibetrag ĂŒbersteigt, wird der Eingangssteuersatz von 14 % angewendet. Dieser Prozentsatz steigt innerhalb des Einkommens kontinuierlich an bis zum Spitzensteuersatz von 42 %. ÂČ

FĂŒr KapitalertrĂ€ge betrĂ€gt der Steuersatz maximal 25 %, was Steuerpflichtige auch noch im Rahmen der EinkommensteuererklĂ€rung berĂŒcksichtigen lassen können.

Höhe des Spitzensteuersatzes und „Reichensteuer“

Der Spitzensteuersatz ist in letzter Zeit stĂ€ndig gesunken und betrĂ€gt nunmehr maximal 42 %. Er wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, das 58.597 Euro bzw. 117.194 Euro ĂŒbersteigt (2022). Lediglich Steuerpflichtige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro erzielen, unterliegen dann ab diesem Betrag einem Steuersatz von 45 %. Dieser Steuersatz wird umgangssprachlich auch als „Reichensteuer“ bezeichnet. ÂČ

Auswirkung beim Steuern sparen

Rechnerisch kann fĂŒr das gesamte Einkommen ein Durchschnittssteuersatz errechnet werden; dieser ist niedriger als der Spitzensteuersatz. FĂŒr das konkrete Steuern sparen ist jedoch in erster Linie der höchste Grenzsteuersatz maßgebend.

Denn mögliche zusĂ€tzliche Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, spielen sich schwerpunktmĂ€ĂŸig im Bereich des höchsten Steuersatzes ab, den Steuerpflichtige fĂŒr Teile Ihres Einkommens zahlen. Die steuerliche Auswirkung kann also bei höheren Einkommen, bei denen Teile diesem Spitzensteuersatz unterliegen, bis zu 42 % der steuerlich relevanten Ausgaben betragen.

Quellenangaben:

[1] § 2 EStG

[2] § 32a EStG

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