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Unter welchen Voraussetzungen kann ich Umzugskosten absetzen?
Damit Sie Ihre Umzugskosten absetzen können, muss es sich um einen beruflich bedingten Umzug handeln. Sie müssen also aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln:
- Arbeitsplatzwechsel in eine andere Stadt
- Reduzierung der Fahrtzeit zur Arbeit (Hin- und Rückfahrt) um min. eine Stunde
- Einzug in eine Dienstwohnung
- Doppelter Haushalt (beruflich veranlasst)
Was wird als Umzugskosten steuerlich berücksichtigt?
Haben Sie berufsbedingte Ausgaben, zählen diese steuerrechtlich zu den Werbungskosten, das gilt ebenfalls für berufsbedingte Umzugskosten. Folgende Kosten können Sie bei einem Umzug steuerlich berücksichtigen:
Allgemeine Umzugskosten:
- Fahrtkosten für Suche und Besichtigung der Wohnung
- Fahrtkosten für die erste Fahrt
- Transportkosten und Kosten für Umzugsfirma (Pack-, Trage- oder Transportservice)
- Maklerkosten für die bisherige Wohnung
- Bei zeitlicher Überschneidung Miete für die bisherige Wohnung (bis zu sechs Monate)
Sonstige Umzugskosten:
- Gebühren für neue Kfz-Kennzeichen, Ummelden, Änderung des Personalausweises
- Telefonanschluss
- Zeitungsannoncen
- Trinkgelder für Umzugspersonal
Tipp: Nutzen Sie die Umzugspauschale, um Ihre sonstigen Umzugskosten ohne Nachweise geltend zu machen.
Was ist die Umzugspauschale?
Mithilfe der Umzugspauschale können Sie Ihre sonstigen Umzugskosten ganz einfach und unkompliziert geltend machen. Sie erhalten einen fixen Pauschbetrag ohne die Notwendigkeit viele Belege oder Nachweise anzulegen.
Wichtig: Allgemeine Umzugskosten werden separat betrachtet, Sie können diese also mithilfe von Nachweisen geltend machen und zusätzlich die Pauschale nutzen.
Wer erhält die Umzugspauschale?
Da Sie nicht zwangsläufig alleine umziehen, sondern Ihre Angehörigen womöglich ebenfalls ihren Wohnort wechseln, berücksichtigt der Staat folgende Personengruppen mit einem Erhöhungsbetrag:
- Lebenspartner:in
- Ehepartner:in
- Kinder
- Stiefkinder
- Pflegekinder
Hinweis: Um von der Umzugspauschale zu profitieren, müssen Ihre Angehörigen nach dem Umzug auch in einem gemeinsamen Haushalt mit Ihnen wohnen.
Wie hoch ist die Umzugspauschale 2026?
Die Umzugspauschale wurde zuletzt am 01.03.2024 erhöht und beträgt seither 964 Euro. Der Erhöhungsbetrag für Ihre:n Ehepartner:in, Kinder oder andere berechtigte Angehörige stieg auf 643 Euro pro Person.
Wenn Sie also beispielsweise im Jahr 2026 berufsbedingt mit Ihrer 4-köpfigen Familie umziehen, beträgt Ihre Umzugspauschale 964 € + 3 x 643 € = 2.893 Euro.
Entwicklung der Umzugspauschale + Erhöhungsbetrag für Angehörige seit 2020:
- Ab 01.06.2020: 860 Euro + 573 Euro
- Ab 01.04.2021: 870 Euro + 580 Euro
- Ab 01.04.2022: 886 Euro + 590 Euro
- Ab 01.04.2024: 964 Euro + 643 Euro
Wichtig: Entscheidend für die Ermittlung der Umzugspauschale ist der Tag bevor das Umzugsgut eingeladen wird, also der Tag bevor Sie die letzten Möbel usw. aus Ihrer alten Wohnung räumen.
Wie kann ich höhere Umzugskosten absetzen?
Übersteigen Ihre sonstigen Umzugskosten die Höhe der Umzugskostenpauschale, können Sie auch höhere Kosten geltend machen. In diesem Fall müssen Sie allerdings alle Ausgaben mit entsprechenden Quittungen und Belegen beim Finanzamt vorweisen.
Kann ich private Umzugskosten absetzen?
Private Umzugskosten können Sie leider nicht wie oben beschrieben als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Holen Sie sich allerdings professionelle Unterstützung für den Umzug, können Sie 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bis maximal 1.200 Euro als Handwerkerleistungen geltend machen.
Beispiele für Handwerkerleistungen beim Umzug:
- Umzugsunternehmen, Spedition
- Packservice
- Malerunternehmen
- Putzservice
Mehr Infos dazu erhalten Sie in dem Blogbeitrag: „So lassen sich Handwerkerleistungen absetzen!“
Kann ich einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen absetzen?
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, vorausgesetzt der Umzug ist medizinisch notwendig. Diese Notwendigkeit müssen Sie anhand eines ärztlichen Attests oder eines amtsärztlichen Gutachtens nachweisen. Im besten Fall sollte Ihnen das Attest auch bereits vor dem Umzug ausgestellt werden.
Mögliche Gründe:
- Einschränkung der Mobilität, Barrierefreiheit
- Lungenerkrankung, Allergien, Schimmelpilzbelastung
- Verschlimmerung von PTBS, Angststörung und Depressionen durch die Wohnung
- Einzug ins Pflegeheim / betreutes Wohnen
- Verkürzung des Fahrtwegs der pflegenden Angehörigen
Wichtig: Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen ist die zumutbare Belastungsgrenze zu beachten.
FAQs zu Umzugskosten absetzen