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Kann ich Medikamente von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich zählen Medikamentenkosten zu den Krankheitskosten und können damit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Es ist allerdings nicht automatisch jeder Einkauf in der Apotheke ansetzbar, sondern es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
- Einstufung als Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
- Medizinische Notwendigkeit
- Nur Eigenanteil der Kosten
- Abzug der zumutbaren Belastung
Wann gelten Medikamente als Krankheitskosten?
Um als Krankheitskosten zu gelten, müssen die Medizinkosten medizinisch notwendig sein. Das bedeutet, dass die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch eine:n Arzt oder Ärztin oder eine:n Heilpraktiker:in verordnet werden müssen. Erst dann können die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Welche Nachweise benötigt das Finanzamt?
Infolgedessen müssen Sie die Notwendigkeit Ihrer Medikamente beim Finanzamt nachweisen können. Dazu dient beispielsweise eine schriftliche Verordnung. Nach Einlösen Ihres Rezepts sollten Sie auch den Kassenbeleg oder die Rechnung der Apotheke aufbewahren. Sind Sie privatversichert, so benötigen Sie den Kostenbeleg der Apotheke.
Der Beleg muss folgende Infos beinhalten:
- Name der steuerpflichtigen Person
- Art der Leistung (Name des Medikaments)
- Kosten bzw. Zuzahlungsbetrag
- Art des Rezepts
Informieren Sie sich hier, welche Regelungen mit der Einführung des E-Rezepts gelten: „E-Rezept: So setzen Sie Ihre Rezeptkosten von der Steuer ab!“
Welche Medikamente lassen sich von der Steuer absetzen?
Wie bereits gesagt, ist nicht allein entscheidend wo oder welches Produkt Sie gekauft haben, sondern ob das Medikament medizinisch notwendig ist. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.
Verschreibungspflichtige Medikamente absetzen
In der Regel können Sie verschreibungspflichtige Medikamente absetzen, da die Notwendigkeit des Mittels mit dem Rezept schon bestätigt wurde. Allerdings ist nur der Kostenanteil auch steuerlich relevant, den Sie selbst tragen. Kosten, die Ihre Krankenversicherung übernimmt, können Sie nicht geltend machen.
Wichtig: Heben Sie auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die notwendigen Belege fürs Finanzamt auf.
Rezeptfreie Medikamente absetzen
Die gute Neuigkeit ist, dass auch rezeptfreie Medikamente nicht automatisch vom Steuerabzug ausgeschlossen sind. Auch hier sind wieder die medizinische Notwendigkeit und deren Nachweisbarkeit entscheidend.
Verordnet Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, können Sie Ihre selbstgetragenen Kosten als Krankheitskosten berücksichtigen.
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten
Da Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate und insbesondere Diätverpflegung aus steuerlicher Sicht nicht als Arzneimittel eingestuft werden, ist der Steuerabzug in diesen Fällen nicht möglich. Allein die ärztliche Empfehlung oder der gesundheitliche Verwendungszweck lässt das Finanzamt nicht über die Einordnung des Produktes hinwegsehen.
Wie werden Medikamentenkosten steuerlich berücksichtigt?
Natürlich bedeutet die steuerliche Absetzbarkeit von Medikamentenkosten nicht, dass Sie den vollständigen Betrag auch zurückerhalten, bzw. das zu versteuernde Einkommen um diesen reduziert wird. Im Fall der Medikamentenkosten gelten zwei wichtige Einschränkungen.
Beschränkung auf den Eigenanteil
Zum einen dürfen Sie nur diejenigen Kosten steuerlich geltend machen, die Sie auch selbst getragen haben. Übernimmt Ihre (private oder gesetzliche) Krankenkasse die Kosten teilweise oder vollständig, verringert das den von Ihnen absetzbaren Betrag.
Kostet ein Medikament beispielsweise 300 Euro, Ihre Krankenkasse übernimmt 200 Euro und Sie zahlen die verbleibenden 100 Euro, so können Sie 100 Euro geltend machen.
Berücksichtigung der zumutbaren Belastungsgrenze
Zum anderen muss bei den von Ihnen selbst getragenen Medikamentenkosten die zumutbare Belastungsgrenze berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für alle außergewöhnliche Belastungen und damit auch für alle Krankheitskosten.
Dabei muss die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, Bestattungskosten usw.) innerhalb eines Jahres Ihre individuelle Belastungsgrenze übersteigen. Bleibt nach Abzug des Grenzbetrags ein Restwert stehen, können Sie diesen geltend machen.
Liegt Ihre zumutbare Belastungsgrenze bei ca. 1.100 Euro und die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastung bei 1.300 Euro, wirken sich also nur 200 Euro steuerlich aus.
Die zumutbare Belastungsgrenze ist abhängig vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, Ihren Familienverhältnissen und der Anzahl Ihrer Kinder.
Mehr Infos zur Berechnung Ihrer persönlichen zumutbaren Belastung erhalten Sie hier: „Was sind außergewöhnliche Belastungen?“
Wo trage ich Medikamentenkosten in der Steuererklärung ein?
Medikamentenkosten können Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen.
FAQs zu Medikamente absetzen