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Medikamente absetzen – So sparen Sie Steuern in der Apotheke

Medikamente absetzen – So sparen Sie Steuern in der Apotheke

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Wer Medikamente absetzen möchte, kann die selbst getragenen Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten in der Steuererklärung berücksichtigen. Entscheidend ist dabei unter anderem, um welche Medikamente es sich handelt und wie hoch Ihre persönliche zumutbare Belastung ausfällt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Medikamentenkosten steuerlich berücksichtigt werden können und welche Nachweise das Finanzamt verlangt.

Medikamente absetzen - Das Wichtigste in Kürze

  • Einordnung von Medikamentenkosten als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen
  • Voraussetzung für den Steuerabzug von Medikamenten:
    • Einstufung als Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
    • Medizinische Notwendigkeit
    • Nur Eigenanteil der Kosten
    • Abzug der zumutbaren Belastung
  • Kassenbeleg oder Rechnung der Apotheke als Nachweis aufbewahren
  • Verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamente mit entsprechenden Nachweisen absetzbar
  • Nahrungsergänzungsmittel und Vitaminpräparate in der Regel nicht als Arzneimittel eingestuft

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Inhaltsverzeichnis


Kann ich Medikamente von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich zählen Medikamentenkosten zu den Krankheitskosten und können damit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Es ist allerdings nicht automatisch jeder Einkauf in der Apotheke ansetzbar, sondern es müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Einstufung als Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
  • Medizinische Notwendigkeit
  • Nur Eigenanteil der Kosten
  • Abzug der zumutbaren Belastung

Wann gelten Medikamente als Krankheitskosten?

Um als Krankheitskosten zu gelten, müssen die Medizinkosten medizinisch notwendig sein. Das bedeutet, dass die Arznei-, Heil- und Hilfsmittel durch eine:n Arzt oder Ärztin oder eine:n Heilpraktiker:in verordnet werden müssen. Erst dann können die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt?

Infolgedessen müssen Sie die Notwendigkeit Ihrer Medikamente beim Finanzamt nachweisen können. Dazu dient beispielsweise eine schriftliche Verordnung. Nach Einlösen Ihres Rezepts sollten Sie auch den Kassenbeleg oder die Rechnung der Apotheke aufbewahren. Sind Sie privatversichert, so benötigen Sie den Kostenbeleg der Apotheke.

Der Beleg muss folgende Infos beinhalten:

  • Name der steuerpflichtigen Person
  • Art der Leistung (Name des Medikaments)
  • Kosten bzw. Zuzahlungsbetrag
  • Art des Rezepts

Informieren Sie sich hier, welche Regelungen mit der Einführung des E-Rezepts gelten: „E-Rezept: So setzen Sie Ihre Rezeptkosten von der Steuer ab!“

Welche Medikamente lassen sich von der Steuer absetzen?

Wie bereits gesagt, ist nicht allein entscheidend wo oder welches Produkt Sie gekauft haben, sondern ob das Medikament medizinisch notwendig ist. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen verschreibungspflichtigen und rezeptfreien Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.

Verschreibungspflichtige Medikamente absetzen

In der Regel können Sie verschreibungspflichtige Medikamente absetzen, da die Notwendigkeit des Mittels mit dem Rezept schon bestätigt wurde. Allerdings ist nur der Kostenanteil auch steuerlich relevant, den Sie selbst tragen. Kosten, die Ihre Krankenversicherung übernimmt, können Sie nicht geltend machen.

Wichtig: Heben Sie auch bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die notwendigen Belege fürs Finanzamt auf.

Rezeptfreie Medikamente absetzen

Die gute Neuigkeit ist, dass auch rezeptfreie Medikamente nicht automatisch vom Steuerabzug ausgeschlossen sind. Auch hier sind wieder die medizinische Notwendigkeit und deren Nachweisbarkeit entscheidend.

Verordnet Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, können Sie Ihre selbstgetragenen Kosten als Krankheitskosten berücksichtigen.

Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln und Vitaminpräparaten

Da Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate und insbesondere Diätverpflegung aus steuerlicher Sicht nicht als Arzneimittel eingestuft werden, ist der Steuerabzug in diesen Fällen nicht möglich. Allein die ärztliche Empfehlung oder der gesundheitliche Verwendungszweck lässt das Finanzamt nicht über die Einordnung des Produktes hinwegsehen.

Wie werden Medikamentenkosten steuerlich berücksichtigt?

Natürlich bedeutet die steuerliche Absetzbarkeit von Medikamentenkosten nicht, dass Sie den vollständigen Betrag auch zurückerhalten, bzw. das zu versteuernde Einkommen um diesen reduziert wird. Im Fall der Medikamentenkosten gelten zwei wichtige Einschränkungen.

Beschränkung auf den Eigenanteil

Zum einen dürfen Sie nur diejenigen Kosten steuerlich geltend machen, die Sie auch selbst getragen haben. Übernimmt Ihre (private oder gesetzliche) Krankenkasse die Kosten teilweise oder vollständig, verringert das den von Ihnen absetzbaren Betrag.

Kostet ein Medikament beispielsweise 300 Euro, Ihre Krankenkasse übernimmt 200 Euro und Sie zahlen die verbleibenden 100 Euro, so können Sie 100 Euro geltend machen.

Berücksichtigung der zumutbaren Belastungsgrenze

Zum anderen muss bei den von Ihnen selbst getragenen Medikamentenkosten die zumutbare Belastungsgrenze berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für alle außergewöhnliche Belastungen und damit auch für alle Krankheitskosten.

Dabei muss die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, Bestattungskosten usw.) innerhalb eines Jahres Ihre individuelle Belastungsgrenze übersteigen. Bleibt nach Abzug des Grenzbetrags ein Restwert stehen, können Sie diesen geltend machen.

Liegt Ihre zumutbare Belastungsgrenze bei ca. 1.100 Euro und die Summe Ihrer außergewöhnlichen Belastung bei 1.300 Euro, wirken sich also nur 200 Euro steuerlich aus.

Die zumutbare Belastungsgrenze ist abhängig vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, Ihren Familienverhältnissen und der Anzahl Ihrer Kinder.

Mehr Infos zur Berechnung Ihrer persönlichen zumutbaren Belastung erhalten Sie hier: „Was sind außergewöhnliche Belastungen?“

Wo trage ich Medikamentenkosten in der Steuererklärung ein?

Medikamentenkosten können Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintragen.

FAQs zu Medikamente absetzen

Welche Medikamente kann ich von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie verschreibungspflichtige und rezeptfreie Medikamentenkosten von der Steuer absetzen, insofern diese Voraussetzungen alle erfüllt sind:

  • Einstufung als Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
  • Medizinische Notwendigkeit
  • Nur Eigenanteil der Kosten
  • Abzug der zumutbaren Belastung

Bewahren Sie den Kassenbeleg oder die Rechnung der Apotheke als Nachweis fürs Finanzamt auf.

Wie wirken sich Medikamentenkosten steuerlich aus?

Bei Medikamentenkosten wird grundsätzlich nur Ihr Eigenanteil der Kosten steuerlich berücksichtigt, also er Betrag, den Sie auch selbst getragen haben.

Da Medikamentenkosten als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, wirken sie sich nicht in voller Höhe aus. Bei außergewöhnlichen Belastungen muss grundsätzlich die individuelle zumutbare Belastungsgrenze berücksichtigt und von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden. Bleibt ein Restbetrag bestehen, wird dieser geltend gemacht.

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Quellenangaben:

 

Beitragsbild © benjaminnolte – stock.adobe.com

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.