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Wichtige Neuregelung bei Photovoltaikanlagen

Wichtige Neuregelung bei Photovoltaikanlagen

Beim Kauf von Photovoltaikanlangen wird keine Umsatzsteuer mehr fällig, die Einnahmen sind steuerfrei und es besteht ab dem Jahr 2022 auch Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine.

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Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?

Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?

Mitglieder in Lohnsteuerhilfevereinen genießen einige Vorteile, viele andere wissen jedoch noch gar nicht, worum es sich bei Lohnsteuerhilfe handelt. Wie beantworten die grundlegenden Fragen zu Lohnsteuerhilfevereinen und deren Vorteilen.

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Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

2019 hat der Bundesrat dem Reformpaket zur Grundsteuer zugestimmt – ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer nach den Neuregelungen erhoben werden. Aber bereits ab dem 01. Juli 2022 haben Sie als Grundstücksinhaber:in etwas zu tun, denn für diese Neuregelung muss eine Hauptfeststellung der Grundstückswerte erfolgen.

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Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus von Mietwohnungen

Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus von Mietwohnungen

Um den Wohnungsbau von Mietwohnungen zu fördern, ist am 09.08.2019 der neue § 7b EStG in Kraft getreten, welcher zur Sonderabschreibung berechtigt. Doch welche Vorteile bedeutet das für Sie als zukünftige Vermieter:innen? Die Antwort gibt’s in unserem Blogbeitrag. Das Wichtigste in Kürze Zusätzliche Abschreibung von 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten über vier Jahre Folge: [...]
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Erweiterung der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine – höhere Einnahmen zulässig!

Erweiterung der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine – höhere Einnahmen zulässig!

Es gibt gute Neuigkeiten für alle Arbeitnehmer, Renter und Pensionäre. Die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen wird durch die Erhöhung der Einnahmegrenzen erweitert. Das heißt, die bisherigen Grenzen von 13.000 Euro und 26.000 Euro für z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören bald der Vergangenheit an. Der Bundesrat muss der Neuregelung nur noch zustimmen. Dann können […]

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