Das Finanzamt fordert eine elektronische Abgabe dieser Feststellungserklärung, eine Abgabe in Papierform ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Sie können Ihre Grundsteuererklärung und die damit angefragten erforderlichen Daten des Grundstückswertes selbst auf der Onlineplattform der Finanzämter namens ELSTER erstellen und erfassen. Dazu benötigen Sie einen Online-Zugang zu MeinELSTER.
Achtung: Eine elektronische Abgabe der Feststellungserklärung ist erforderlich.
Wenn Sie die Grundsteuererklärung selbst erledigen möchten, gibt es auch bequemere Online-Varianten, wie z. B. die kostengünstige App myGrundsteuer von Steuersoft. Vorteile hierbei sind, dass keine ELSTER-Registrierung notwendig ist und Sie die App ohne Risiko erst einmal testen können, da die Bezahlung erst nach Eingabe aller Daten erfolgt.
Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, sich an einen Steuerberater zur Erstellung der Feststellungserklärung zu wenden.
Wichtig: Beachten Sie, dass Lohnsteuerhilfevereine bei der Feststellungserklärung keine Beratungsbefugnis haben!