Bis zum Steuerjahr 2022 ist ein Ansatz der Homeoffice-Pauschale und der Entfernungspauschale für einen Kalendertag nicht möglich. Das bedeutet, fährt beispielsweise ein:e Lehrer:in morgens zur Schule und am Nachmittag ins Homeoffice, so kann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, nur die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
Ab dem Steuerjahr 2023 kann die Pauschale von 6 Euro neben den Abzug der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht werden– d.h. für einen Tag erhalten Sie die Entfernungspauschale sowie die 6 Euro-Pauschale. Dies ist aber nur möglich, wenn für die berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht