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Deutschlandweite Maskenpflicht – Können Masken von der Steuer abgesetzt werden?

Deutschlandweite Maskenpflicht – Können Masken von der Steuer abgesetzt werden?

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Die Masken sind mittlerweile ein Teil unseres Alltags geworden: beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, deutschlandweit gilt die Maskenpflicht. Auch der Arbeitsplatz ist nicht davon ausgenommen, denn viele müssen auch hier einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Doch wer übernimmt die Kosten für die Masken oder kann man diese sogar von der Steuer absetzen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigene Übernahme der Kosten für Masken im privaten Bereich
  • Steuerliche Berücksichtigung der Ausgaben für Masken als Krankheitskosten bei Vorerkrankungen (z. B. schwere Lungenkrankheit)
  • Ausstellung des ärztlichen Rezepts für die Maske unbedingt vor der Anschaffung
  • Übernahme der Kosten für Masken am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber

 

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Inhaltsverzeichnis


Masken im privaten Bereich

Im Supermarkt, beim Einkauf in der Innenstadt, in Bus und Bahn und allen weiteren öffentlichen Orten in Deutschland gilt die Maskenpflicht. Die Maske ist also obligatorisch und muss von jedem getragen werden, doch wer trägt die Kosten für die Maske?

Im privaten Bereich müssen Sie die Kosten leider selbst übernehmen. Das ist natürlich ärgerlich, da sich die Ausgaben der Bürger:innen für neue Masken im Laufe der Zeit sehr aufsummieren. Das Thema wird in der Politik bereits seit einiger Zeit diskutiert und es liegen unterschiedliche Vorschläge vor, allerdings gab es bisher noch keine Änderungen und die Steuerpflichtigen tragen auch weiterhin die Kosten für ihre Masken.

Masken bei Vorerkrankungen

Eine andere Ausganssituation liegt vor, wenn Sie eine Vorerkrankung wie beispielsweise eine schwere Lungenkrankheit haben und Ihr Arzt Ihnen verordnet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In diesem Fall gilt für Sie eine Ausnahmeregelung und Sie können die Kosten für Ihre Masken als Krankheitskosten von der Steuer absetzen, also bei den außergewöhnlichen Belastungen.

Voraussetzung ist, dass die ärztliche Verordnung bereits vor der Anschaffung der Maske schriftlich als Rezept vorliegt. Oftmals werden die Kosten in solchen Fällen auch von den Krankenkassen übernommen, eine steuerliche Berücksichtigung ist dann nicht mehr möglich.

Masken am Arbeitsplatz und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Generell gilt die Maskenpflicht in Deutschland auch am Arbeitsplatz. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordung wurden die geltenden Vorschriften für Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen zu Beginn des Jahres nochmal konkretisiert und erweitert. Die zuvor bestehenden Regelungen bleiben trotzdem bestehen, sie wurden lediglich erweitert.

Wenn das Arbeitsumfeld entsprechend angepasst werden kann, wird die Maskenpflicht für die Zeit, die Sie am eigenen Arbeitsplatz verbringen, ausgesetzt. Dies ist beispielsweise in diesen Fällen möglich:

  • Einzelbüros
  • genügend großer Abstand zwischen den Mitarbeitern:innen
  • Schutz der Mitarbeiter:innen beispielsweise durch Plexiglasvorrichtungen zwischen nebeneinander- oder gegenüberliegenden Arbeitsplätzen

 

Entfernen Sie sich allerdings von Ihrem Platz, müssen Sie die Maske wieder aufsetzen. Das schließt natürlich den Weg vom Gebäudeeingang zum eigenen Büro mit ein, weshalb grundsätzlich alle Mitarbeiter:innen Masken benötigen.

Es wurde die Regelung getroffen, dass die Arbeitgeber ihren Angestellten Schutzmasken zur Verfügung stellen müssen. Folglich tragen Sie die Kosten für Ihre Masken am Arbeitsplatz nicht selbst und können demzufolge auch keine Ausgaben in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen lassen.


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Beitragsbild © BRANISLAV NENIN PHOTOGRAPHY – stock.adobe.com

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.