Aktuell werden gehäuft Phishing-Mails im Namen von ELSTER, von Finanzämtern oder dem Bundeszentralamt für Steuern verschickt. Lesen Sie hier, wie Sie die schädlichen E-Mails erkennen können.
Inhaltsverzeichnis
So erkennen Sie Phishing-Mails
Kurz vor der Abgabefrist der Steuererklärung 2024 und damit mitten in der Steuer-Hochsaison verschicken Kriminelle gehäuft Phishing-Mails im Namen der Steuerverwaltung. Zu den vermeintlichen Absendern zählen unter anderem:
- ELSTER
- Finanzämter
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
In den E-Mails werden Sie als Empfänger:in aufgefordert auf einen Link zu klicken oder einen Anhang herunterzuladen. Die Begründungen sind vielfältig und die genauen Inhalte variieren, das Ziel ist jedoch immer persönliche Informationen abzufangen wie beispielsweise Anmeldedaten, Steuernummer, Bankverbindung, Kreditkarteninformationen und Ihnen dadurch zu schaden.
Wichtig: Die Finanzverwaltung wird Sie niemals per E-Mail zur Herausgabe sicherheitsrelevanter Daten bitten.
Bitte achten Sie auf folgende Anzeichen:
- E-Mail-Adresse des Absenders zum Beispiel @web, @gmail, @t-mobile etc. werden nicht von den Finanzbehörden genutzt
- Grammatik- oder Rechtschreibfehler
- Generische Ansprache zum Beispiel „Sehr geehrter Kunde“
- Allgemeine Betreffzeile zum Beispiel „Mitteilung der Finanzbehörde“
- Alarmierende Formulierungen z zum Beispiel „Wir weisen Sie mit Nachdruck darauf hin…“, „Verzögerungen werden nicht toleriert“
Hier sehen Sie ein Beispiel einer dieser Phishing-Mails: