Kontakt
Neues Gesetz für eBay & Co. – Was ändert sich auf Verkaufsplattformen?

Neues Gesetz für eBay & Co. – Was ändert sich auf Verkaufsplattformen?

  • Teilen:

Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten, ein neues Gesetz für eBay & Co. Damit wurde die Meldepflicht für bestimmte digitale Plattformen und der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beschlossen. Bis Ende Januar 2024 mussten die Plattformen Privatleute mit hohen Gewinnen melden.

Lesen Sie in diesem Beitrag, ob Sie von der Meldepflicht betroffen sind und womit Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel = mehr Überblick über die Aktivitäten auf digitalen Verkaufsplattformen
  • rein verfahrensrechtliche Maßnahme, keine Steuererhöhung oder Ähnliches
  • Plattformen für Vermietung oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen
  • Bagatellgrenzen der Meldepflicht:
    • weniger als 30 Verkäufe / Vermietungen pro Jahr ODER
    • weniger als 2.000 Euro Umsatz pro Jahr
  • Steuerfreigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: 1.000 Euro (ab 2024) / 600 Euro (bis 2023)

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

Inhaltsverzeichnis


Was bewirkt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz?

Das Ende 2022 verabschiedete Plattformen-Steuertransparenzgesetz macht sich nun das erste Mal bemerkbar, denn bis zum 31.01.2024 mussten die Plattformen ihre Meldungen an die Finanzämter tätigen.

Ziel ist es, eine effektivere Steuerüberwachung in der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird neben der Meldepflicht auch der grenzüberschreitende Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsstaaten in dem neuen Gesetz verankert.

Was ändert sich für die Anbieter:innen?

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Gesetz um eine rein verfahrensrechtliche Maßnahme, um den Finanzbehörden einen transparenteren Überblick über die Aktivitäten auf digitalen Plattformen zu verschaffen.

Die aktuellen Regelungen für Einkommen- und Umsatzsteuer gelten nach wie vor und werden von dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht beeinflusst. Es werden folglich nicht mehr Einnahmen steuerpflichtig.

Welche Plattformen fallen unter das Gesetz?

Grundsätzlich sind digitale Plattformen von dem Gesetz betroffen, auf denen Einkünfte erzielt werden können:

  • Vermietung von Immobilien
  • Vermietung von Verkehrsmitteln
  • Verkauf von Waren oder Dienstleistungen

Obwohl von der deutschen Finanzverwaltung konkret keine Plattformen genannt werden, können wir einige Beispiele auflisten:

  • eBay, bzw. Kleinanzeigen
  • Airbnb
  • Etsy
  • Amazon
  • Vinted

Genauere Informationen veröffentlichen die einzelnen Plattformen in der Regel auch auf ihren Homepages.

Wer gilt als meldepflichtig?

Leider fallen nicht nur Unternehmen und gewerbliche Anbieter:innen unter die Meldepflicht, sondern auch Privatleute sind davon betroffen. Es gibt jedoch sogenannte Bagatellgrenzen, die Sie überschreiten müssen, um für die Finanzämter relevant zu werden. Diese Limits gelten pro Plattform:

  • bis zu 30 Verkäufe oder Vermietungen pro Jahr ODER
  • weniger als 2.000 Euro Umsatz (inkl. Versandkosten, nach Abzug von Gebühren, Provisionen und Steuern)

Überschreiten Sie mit Ihren Verkäufen diese Grenzen, ist es gut möglich, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt bei Ihnen meldet und den Sachverhalt überprüft.

Hinweis: Es heißt nicht zwangsläufig, dass nun auch Steuern anfallen, denn nicht alle Einnahmen sind steuerpflichtig.

Welche Informationen werden weitergegeben?

Insofern Sie die vorgegebenen Bagatellgrenzen überschreiten werden folgende Informationen ans Finanzamt weitergegeben:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Steuer-ID
  • Bankverbindung
  • Relevante Transaktionen und Verkaufserlöse
  • Angefallene Nutzungsgebühren der Plattform

Wann fallen Steuern an?

Grundsätzlich können Sie Gegenstände des täglichen Gebrauchs immer steuerfrei verkaufen, insofern Sie diese auch selbst genutzt haben. Das gilt beispielsweise für Kleidung, Möble oder auch für Ihr Auto.

Abgesehen davon gilt für private Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze von 1.000 Euro (ab 2024) pro Jahr. Bis 2023 lag die Grenze noch bei 600 Euro. Übersteigt Ihr Gewinn diese Grenze, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Dies gilt beispielsweise für Luxusgegenstände, Schmuck oder Konzertkarten.

Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie ein Verkaufstagebuch führen und somit Ihre Gewinne dokumentieren.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihren Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellen:

 

Beitragsbild © Nina/peopleimages.com – stock.adobe.com

  • Teilen:
Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.