Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket. Folglich brauchen Sie sich durch die vielen Lohnsteuerhilfe Leistungen steuerlich um nichts mehr kümmern. Denn alle Aufgaben rund um Ihre Einkommensteuer übernehmen wir für Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Dazu ist das Schöne daran, dass Sie für alles nur einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Deshalb wird auch kein Aufschlag fällig, wenn wir für Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, sowie für andere Lohnsteuerhilfe Leistungen. Sofern Sie genauer wissen möchten, wie günstig die Lohnsteuerhilfe für Sie ist, schauen Sie doch mal auf unsere Seite Kosten.