Was sehen Sie hier?
In der Grafik wird mit insgesamt 4 Fragen zusammengefasst, welche Hintergrundinfos wichtig sind. Damit können Sie die steuerliche Vorgehensweise festlegen. Wenn Sie als Anleger:in Kryptowährungen verkauft, getauscht oder als Zahlungsmittel genutzt haben, ist danach entscheidend, ob Sie die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten haben, ob Sie Gewinn gemacht haben und ob Ihre Gewinne insgesamt über 1.000 € liegen.
Fazit: Steuerpflichtig sind Ihre Gewinne insgesamt nur dann, wenn die 1.000 Euro Freigrenze überschritten wird und Sie die Kryptowährung mit einer Haltedauer von unter einem Jahr weiterverkauft haben.
Weiß das Finanzamt automatisch von Kryptos?
Nein, das Finanzamt wird nicht automatisch über Ihre Geschäfte mit Kryptos in Kenntnis gesetzt. Ab 2026 müssen jedoch Kryptobörsen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind und Kryptotransaktionen von Kunden in der Europäischen Union ermöglichen, automatisiert viele Daten an die Finanzämter schicken.
Sie sind dennoch dazu verpflichtet, relevante Transaktionen und Gewinne in Ihrer Steuererklärung einzutragen.
Achtung: Wenn Sie als Anleger:in Ihre Gewinne dem Finanzamt vorenthalten, kann dies ernsthafte Folgen nach sich ziehen: Nachzahlungen, Strafzinsen oder strafrechtliche Verfolgung.
Die Finanzbehörden verfügen über verschiedene Möglichkeiten und Kanäle, um Informationen über Transaktionen zu erhalten. Finanzinstitute und Handelsplattformen sind dazu verpflichtet, Aussagen gegenüber dem Finanzamt zu tätigen.
Folgende Kanäle werden genutzt:
- Datenabgleiche mit Krypto-Börsen
- Überprüfung öffentlicher Blockchain-Daten
- Informationen von Banken
So geben Sie Krypto-Gewinne korrekt in der Steuererklärung an
Gewinne, die Sie innerhalb eines Jahres erzielt haben, müssen Sie in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ erfassen.
Grundsätzlich müssen Sie damit eine Einzelbetrachtung vornehmen, das bedeutet, genau den Wert des damaligen Anschaffungspreises für die verkaufte Kryptowährung verwenden. Da dies praktisch jedoch kaum umsetzbar ist, erkennt das Finanzamt gemäß BMF-Schreiben die sogenannten FIFO-Methode (First-in-first-out) an.
Vorgehensweise
- Sammlung aller Transaktionen (Käufe und Verkäufe)
- Chronologische Anordnung nach Datum
- Gewinnermittlung nach der Fifo-Methode
FIFO = Anzahl der verkauften Coins x Kaufpreis der ältesten Transaktion
Übersteigt die Anzahl der verkauften Coins, die Anzahl der Coins aus der ältesten Transaktion, wird der Kaufpreis der nächstälteren Transaktion verwenden usw.
- Gewinnberechnung:
Summe der Ergebnisse aus den einzelnen Transaktionen = Anschaffungskosten
Gewinn = Verkaufserlös – Anschaffungskosten
Rechenbeispiel
Januar: Kauf von 1 BTC für 2.000 Euro
Mai: Kauf von 1 BTC für 5.000 Euro
September: Kauf von 1 BTC für 7.000 Euro
November: Verkauf von 2 BTC für 15.000 Euro
Gewinnermittlung mit FIFO (Verkauf der zuerst gekauften BTC):
15.000 Euro – 2.000 Euro – 5.000 Euro = 8.000 Euro
Tipp: Die günstigere Methode hängt immer vom Einzelfall ab. Reichen Sie Ihre Steuererklärung mit dem vorteilhafteren Ergebnis ein, vielleicht haben Sie Glück und die Methode wird akzeptiert.
Die Kauf- und Verkaufspreise in diesem Beispiel entsprechen nicht der Realität am Markt. Es wurden vereinfachte Zahlen gewählt, um die Vorgehensweise verständlicher darzustellen.
Berücksichtigung von Verlusten
Nicht nur Ihre Gewinne sind steuerlich relevant, sondern glücklicherweise auch Ihre Verluste. Sollten Sie Pech beim Handel haben und Verluste machen, können Sie diese mit anderen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Damit wird Ihre Steuerlast reduziert.
Rechenbeispiel FIFO-Methode mit Verlust
Januar: Kauf von 1 BTC für 2.000 Euro
Mai: Kauf von 1 BTC für 5.000 Euro
September: Kauf von 1 BTC für 7.000 Euro
November: Verkauf von 2 BTC für 5.000 Euro
Gewinnermittlung mit FIFO (Verkauf der zuerst gekauften BTC):
5.000 Euro – 2.000 Euro – 5.000 Euro = -2.000 Euro
Die Kauf- und Verkaufspreise in diesem Beispiel entsprechen nicht der Realität am Markt. Es wurden vereinfachte Zahlen gewählt, um die Vorgehensweise verständlicher darzustellen.
Tipps zur Dokumentation und Nachweispflicht
Die Finanzämter verlangen eine durchgängige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanter Transaktionen. Diese Pflichtangaben sind notwendig:
- Datum von Kauf und Verkauf
- Art und Menge der Kryptowährung
- Umrechnung in Euro
- Wallet-Adresse oder verwendetet Plattform
- Verwendungsreihenfolge (FIFO oder LIFO)
Achtung: Auch der Verlust ist nur mit einer lückenlosen Dokumentation der jeweiligen Transaktionen möglich.
Unser wichtigster Tipp für Krypto und Steuern ist folglich gleich zu Beginn eine vollständige Transaktionshistorie anzulegen und diese im Zeitverlauf auch sorgfältig weiterzuführen. Dazu zählt unter anderem auch, Ihre Belege dauerhaft und strukturiert abzulegen.
Sollten Ihre Gewinne bei über 500.000 Euro im Jahr liegen, steigt die Aufbewahrungspflicht Ihrer relevanten Unterlagen auch für Sie als Privatanleger:in auf sechs Jahre.
Es gibt verschiedene professionelle Tools, die zu diesem Zweck genutzt werden können. Vergewissern Sie sich aber, dass die jeweiligen Aufzeichnungen und Berichte vom Finanzamt auch akzeptiert werden. Nicht jedes Tool liefert vollständige und plausible Ergebnisse.
FAQs zu Kryptowährungen und Steuer