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Kryptowährungen und Steuer: Das gibt es zu beachten!

Kryptowährungen und Steuer: Das gibt es zu beachten!

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Kryptowährungen und Steuer ist ein Thema, das auch bei deutschen Anlegern:innen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ob Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets: Wer in Deutschland mit Kryptowährungen handelt, muss sich mit steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Krypto-Gewinne korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben, welche Freigrenzen gelten und worauf Sie bei der Dokumentation achten sollten.

Kryptowährungen und Steuer – Das Wichtigste in Kürze

  • Gewinne und Einkommen aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig
  • Besteuerung in der Regel mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
  • Haltedauer und Freigrenzen:
    • Keine Steuerpflicht bei Verkäufen nach min. 1 Jahr Haltedauer (Spekulationsfrist)
    • Verkauf oder Tausch innerhalb der Spekulationsfrist: Freigrenze von 1.000 Euro
    • Mining oder Staking: Freigrenze von 265 Euro
  • Angabe der Gewinne in Anlage SO
  • Gewinnermittlung mit der FIFO-Methode
  • Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten: Verrechnung mit anderen Gewinnen, Zurückführung ins Vorjahr oder Verlustvortrag

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Inhaltsverzeichnis


Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja, Gewinne und Einkommen aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte und sind damit steuerpflichtig. Die Gewinne werden, ähnlich wie beim Verkauf von Gold oder Antiquitäten, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Achtung: Der Verkauf ist steuerpflichtig, soweit der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 1 Jahr beträgt.

Allerdings können Sie als Anleger:in mit Ihren Kryptos verschiedene Aktionen ausführen, welche im Steuerrecht jeweils unterschiedlich behandelt werden.

Verkauf, Tausch & Mining: steuerliche Behandlung im Detail

Verkauf: Der Verkauf von Kryptowährungen ist der wohl häufigste Grund für eine Besteuerung. Die erzielten Gewinne sind steuerpflichtig, sie gelten als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Absatz 1 Nr. 2 EStG und unterliegen dementsprechend der Einkommensteuer.

Besonderheit bei NFT: Gewinne aus dem Verkauf von NFTs (Non-Fungible Tokens) werden steuerrechtlich grundsätzlich genauso behandelt wie Kryptowährungen. Es gibt jedoch auch Besonderheiten zu beachten, was die steuerliche Einordnung schwierig gestaltet. Das Bundesministerium für Finanzen hat sich nicht zur Steuerpflicht von NFT geäußert.

Tausch: Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere, also beispielsweise der Tausch von Bitcoin gegen Ethereum, ist steuerpflichtig. Hier wird ebenfalls der Gewinn besteuert.

Mining oder Staking: Beim Mining oder Staking kaufen und verkaufen Sie nicht Ihre Kryptowährung, vielmehr erzielen Sie durch bestimmte Tätigkeiten sogenannten Coins (= Einkünfte). Diese Einkünfte gelten in der Regel als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und sind damit steuerpflichtig. Die Basis für die Besteuerung bildet hier der jeweilige Gegenwert der Coins oder Token in Euro.

Bezahlung mit Kryptos: Nutzen Sie Kryptowährungen als Zahlungsmittel, um Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, wird dies steuerlich wie ein Verkauf betrachtet. Der steuerpflichtige Gewinn wird durch die Differenz aus Anschaffungswert der Kryptowährung Produktwert bestimmt.

Hinweis: Die generierten Gewinne werden der Summe Ihrer Einkünfte addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Haltedauer und Freigrenze

Vor allem die Haltedauer oder Spekulationsfrist spielt bei der Besteuerung von Kryptowährungen eine wichtige Rolle. Halten Sie Ihre Kryptos mindestens für ein Jahr oder länger bevor Sie sie wieder verkaufen, bleiben Ihre Gewinne vollkommen steuerfrei.

Verkäufe innerhalb eines Jahres gelten als Spekulationsgeschäfte und die Gewinne sind demnach zu versteuern. Da die Verkäufe jedoch als private Veräußerungsgeschäfte angesehen werden, gilt die Freigrenze von 1.000 Euro auch bei diesem Sachverhalt.

Achtung: Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte werden summiert. Überschreitet die Summe die Freigrenze, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Für Einkünfte aus Mining oder Staking gilt keine Haltedauer, das bedeutet die Einkünfte sind stets steuerpflichtig. Es gibt aber eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

So gehen Sie vor bei Kryptowährungen und Steuer

Anhand dieser Fragen können Sie ermitteln, ob Sie Einkünfte aus Krypto-Geschäften versteuern müssen

Was sehen Sie hier?

In der Grafik wird mit insgesamt 4 Fragen zusammengefasst, welche Hintergrundinfos wichtig sind. Damit können Sie die steuerliche Vorgehensweise festlegen. Wenn Sie als Anleger:in Kryptowährungen verkauft, getauscht oder als Zahlungsmittel genutzt haben, ist danach entscheidend, ob Sie die Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten haben, ob Sie Gewinn gemacht haben und ob Ihre Gewinne insgesamt über 1.000 € liegen.

Fazit: Steuerpflichtig sind Ihre Gewinne insgesamt nur dann, wenn die 1.000 Euro Freigrenze überschritten wird und Sie die Kryptowährung mit einer Haltedauer von unter einem Jahr weiterverkauft haben.

Weiß das Finanzamt automatisch von Kryptos?

Nein, das Finanzamt wird nicht automatisch über Ihre Geschäfte mit Kryptos in Kenntnis gesetzt. Ab 2026 müssen jedoch Kryptobörsen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind und Kryptotransaktionen von Kunden in der Europäischen Union ermöglichen, automatisiert viele Daten an die Finanzämter schicken.

Sie sind dennoch dazu verpflichtet, relevante Transaktionen und Gewinne in Ihrer Steuererklärung einzutragen.

Achtung: Wenn Sie als Anleger:in Ihre Gewinne dem Finanzamt vorenthalten, kann dies ernsthafte Folgen nach sich ziehen: Nachzahlungen, Strafzinsen oder strafrechtliche Verfolgung.

Die Finanzbehörden verfügen über verschiedene Möglichkeiten und Kanäle, um Informationen über Transaktionen zu erhalten. Finanzinstitute und Handelsplattformen sind dazu verpflichtet, Aussagen gegenüber dem Finanzamt zu tätigen.

Folgende Kanäle werden genutzt:

  • Datenabgleiche mit Krypto-Börsen
  • Überprüfung öffentlicher Blockchain-Daten
  • Informationen von Banken

So geben Sie Krypto-Gewinne korrekt in der Steuererklärung an

Gewinne, die Sie innerhalb eines Jahres erzielt haben, müssen Sie in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ erfassen.

Grundsätzlich müssen Sie damit eine Einzelbetrachtung vornehmen, das bedeutet, genau den Wert des damaligen Anschaffungspreises für die verkaufte Kryptowährung verwenden. Da dies praktisch jedoch kaum umsetzbar ist, erkennt das Finanzamt gemäß BMF-Schreiben die sogenannten FIFO-Methode (First-in-first-out) an.

Vorgehensweise

  1. Sammlung aller Transaktionen (Käufe und Verkäufe)
  2. Chronologische Anordnung nach Datum
  3. Gewinnermittlung nach der Fifo-Methode
    FIFO = Anzahl der verkauften Coins x Kaufpreis der ältesten Transaktion
    Übersteigt die Anzahl der verkauften Coins, die Anzahl der Coins aus der ältesten Transaktion, wird der Kaufpreis der nächstälteren Transaktion verwenden usw.
  4. Gewinnberechnung:
    Summe der Ergebnisse aus den einzelnen Transaktionen = Anschaffungskosten
    Gewinn = Verkaufserlös – Anschaffungskosten

Rechenbeispiel

Januar: Kauf von 1 BTC für 2.000 Euro

Mai: Kauf von 1 BTC für 5.000 Euro

September: Kauf von 1 BTC für 7.000 Euro

November: Verkauf von 2 BTC für 15.000 Euro

Gewinnermittlung mit FIFO (Verkauf der zuerst gekauften BTC):
15.000 Euro – 2.000 Euro – 5.000 Euro = 8.000 Euro

Tipp: Die günstigere Methode hängt immer vom Einzelfall ab. Reichen Sie Ihre Steuererklärung mit dem vorteilhafteren Ergebnis ein, vielleicht haben Sie Glück und die Methode wird akzeptiert.

Die Kauf- und Verkaufspreise in diesem Beispiel entsprechen nicht der Realität am Markt. Es wurden vereinfachte Zahlen gewählt, um die Vorgehensweise verständlicher darzustellen.

Berücksichtigung von Verlusten

Nicht nur Ihre Gewinne sind steuerlich relevant, sondern glücklicherweise auch Ihre Verluste. Sollten Sie Pech beim Handel haben und Verluste machen, können Sie diese mit anderen Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Damit wird Ihre Steuerlast reduziert.

Rechenbeispiel FIFO-Methode mit Verlust

Januar: Kauf von 1 BTC für 2.000 Euro

Mai: Kauf von 1 BTC für 5.000 Euro

September: Kauf von 1 BTC für 7.000 Euro

November: Verkauf von 2 BTC für 5.000 Euro

Gewinnermittlung mit FIFO (Verkauf der zuerst gekauften BTC):
5.000 Euro – 2.000 Euro – 5.000 Euro = -2.000 Euro

Die Kauf- und Verkaufspreise in diesem Beispiel entsprechen nicht der Realität am Markt. Es wurden vereinfachte Zahlen gewählt, um die Vorgehensweise verständlicher darzustellen.

Tipps zur Dokumentation und Nachweispflicht

Die Finanzämter verlangen eine durchgängige und nachvollziehbare Dokumentation aller relevanter Transaktionen. Diese Pflichtangaben sind notwendig:

  • Datum von Kauf und Verkauf
  • Art und Menge der Kryptowährung
  • Umrechnung in Euro
  • Wallet-Adresse oder verwendetet Plattform
  • Verwendungsreihenfolge (FIFO oder LIFO)

Achtung: Auch der Verlust ist nur mit einer lückenlosen Dokumentation der jeweiligen Transaktionen möglich.

Unser wichtigster Tipp für Krypto und Steuern ist folglich gleich zu Beginn eine vollständige Transaktionshistorie anzulegen und diese im Zeitverlauf auch sorgfältig weiterzuführen. Dazu zählt unter anderem auch, Ihre Belege dauerhaft und strukturiert abzulegen.

Sollten Ihre Gewinne bei über 500.000 Euro im Jahr liegen, steigt die Aufbewahrungspflicht Ihrer relevanten Unterlagen auch für Sie als Privatanleger:in auf sechs Jahre.

Es gibt verschiedene professionelle Tools, die zu diesem Zweck genutzt werden können. Vergewissern Sie sich aber, dass die jeweiligen Aufzeichnungen und Berichte vom Finanzamt auch akzeptiert werden. Nicht jedes Tool liefert vollständige und plausible Ergebnisse.

FAQs zu Kryptowährungen und Steuer

Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Ja, Gewinne und Einkommen aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten als private Veräußerungsgeschäfte bzw. sonstige Einkünfte und sind damit steuerpflichtig. Die generierten Gewinne werden der Summe Ihrer Einkünfte addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.

Haltedauer: Bei Verkäufen nach einer Haltedauer von einem Jahr bleiben die Gewinne steuerfrei.

Freigrenzen: Wie auch bei allen privaten Veräußerungsgeschäften gibt es eine Freigrenze von 1.000 Euro. Darunter bleiben alle Gewinne steuerfrei. Für Einkünfte aus Mining oder Staking gilt eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr.

Wie trage ich Kryptos in der Steuererklärung ein?

Sie sind dazu verpflichtet, relevante Transaktionen und Gewinne in Ihrer Steuererklärung einzutragen. Gewinne, die Sie innerhalb eines Jahres erzielt haben, müssen Sie in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und / oder sonstige Token“ erfassen.

Nutzen Sie am besten die FIFO-Methode zur Gewinnermittlung, diese wird in den meisten Fällen akzeptiert.

Achtung: Wenn Sie Ihre Gewinne dem Finanzamt vorenthalten, kann dies ernsthafte Folgen nach sich ziehen: Nachzahlungen, Strafzinsen oder strafrechtliche Verfolgung.

Werden Verluste aus Krypto-Geschäften steuerlich berücksichtigt?

Verluste können Sie mit anderen Gewinnen aus Krypto-Geschäften oder anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Damit wird Ihre Steuerlast reduziert. Ihre Verluste können bis zum Wert von 1 Million Euro ins Vorjahr zurückgeführt oder unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen werden.

Achtung: Verrechnet dürfen diese nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bzw. sonstigen Einkünften, das heißt mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart.

Achtung: Auch der Verlustvortrag ist nur mit einer lückenlosen Dokumentation der jeweiligen Transaktionen möglich.


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Quellen:

 

Beitragsbild ©  OFC Pictures – stock.adobe.com

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.