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Abschreibung oder Sofortabzug– was ist der Unterschied?
Wenn Sie Ihren Laptop beruflich nutzen, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Abschreibung (AfA): Liegt der Preis über einer bestimmten Grenze, muss der Betrag über die festgesetzte Nutzungsdauer hinweg verteilt werden.
- Sofortabschreibung: Bei einem Kaufpreis unterhalb der GWG-Grenze (geringwerte Wirtschaftsgüter) kann der volle Betrag im Jahr des Kaufs abgesetzt werden.
Der Begriff „Abschreibung“ bedeutet also: Die Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt steuerlich berücksichtigt. Man richtet sich dabei nach der festgelegten Nutzungsdauer des Geräts laut der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Bei der Anschaffung von Computern, Software oder Zubehör können Sie seit 2021 eine kürzere Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde legen.
Wer kann von der kurzen Nutzungsdauer profitieren?
Erfreulicherweise gibt es diese vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr nicht nur für Arbeitgeber. Sofern Sie selbst einen Computer o.ä. für Ihre berufliche Tätigkeit erwerben, gelten für Sie dieselben Grundsätze. Auch als Arbeitnehmer:innen können Sie die vollständige Abschreibung der Kosten im Jahr der Zahlung wählen.
Diese Personengruppen können häufig Kosten geltend machen:
- Arbeitnehmer:innen im Homeoffice oder für Fortbildungen
- Mitarbeiter:innen im Außendienst
- Lehrer:innen für die Unterrichtsvorbereitung
- Studierende
- Ehrenamtlich Tätige
Abschreibung Laptop – diese Voraussetzungen gelten
Damit der Laptop abgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens 10 % berufliche Nutzung
- mindestens 90 % berufliche Nutzung für volle Absetzbarkeit
- Kaufbeleg muss vorliegen
- Nutzungsnachweis im Zweifel nötig (z. B. Bescheinigung vom Arbeitgeber, Nutzung im Homeoffice)
- Laptop selbst gekauft (nicht vom Arbeitgeber gestellt)
Bei gemischter Nutzung (z. B. 60 % beruflich, 40 % privat) ist eine anteilige Berücksichtigung möglich. Als Aufteilungsmaßstab gibt es beispielsweise die zeitliche oder flächenmäßige Nutzung.
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Wie kann ich meinen Laptop abschreiben?
Je nach Anschaffungszeitpunkt gelten unterschiedliche Regelungen, die im Nachgang noch weiter ausgeführt werden.
Hinweis: Bis zum 31.12.2025 können Sie noch Ihre freiwillige Steuererklärung für 2021 abgeben (Antragsveranlagung).
Aktuelle Regelung: verkürzte Nutzungsdauer
Da die Arbeit im Homeoffice und damit die Ansprüche an die privaten Computer zugenommen haben, werden Computer genauso wie Betriebs- und Anwendersoftware häufig neu angeschafft. Das Bundesfinanzministerium reagiert darauf im BMF-Schreiben vom 26.02.2021 und kürzt die Nutzungsdauer bei einer Vielzahl digitaler Wirtschaftsgüter auf ein Jahr.
Damit ist eine Abschreibung über mehrere Jahre häufig nicht mehr erforderlich und die Kosten können direkt im Jahr der Anschaffung vollständig angesetzt werden. Diese Regelung gilt für Anschaffungen bereits ab dem 01.01.2021.
Vorteile der Sofortabschreibung:
- Weniger Bürokratie
- Schnellere steuerliche Entlastung
- Einfachere Geltendmachung
Tipp: Die Regelung gilt auch für Geräte, die vor dem 01.01.2021 gekauft wurden, sofern die Abschreibung noch nicht abgeschlossen ist.
Anschaffungen bis zum 31.12.2020
Bis Ende 2020 musste bei einem Kaufpreis über 800 Euro netto (952 Euro brutto) der Laptop über drei Jahre abgeschrieben werden – entsprechend der damals festgelegten Nutzungsdauer.
Bei günstigeren Geräten unterhalb dieser Grenze war ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) möglich.
Wahlrecht ab 01.01.2021
Haben Sie Wirtschaftsgüter zu einem Kaufpreis von über 800 Euro netto vor dem 31.12.2020 angeschafft und diese noch nicht vollständig abgeschrieben, können Sie nun wählen:
- Weiterführung der ursprünglichen Abschreibung oder
- vollständige Ansetzung des bis dahin bestehenden Restbuchwertes im Jahr 2021
Was geschieht bei höherem Kaufpreis?
Wie bereits angeführt, war bis 2020 die GWG-Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) in Höhe von 800 Euro netto entscheidend für die Art der Abschreibung.
Seit der Änderung 2021 ist der Preis jedoch nicht mehr ausschlaggebend, da die Nutzungsdauer ohnehin auf ein Jahr reduziert wurde. Dementsprechend gilt für digitale Wirtschaftsgüter nun generell der Sofortabzug unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.
Für welches Computer-Zubehör gilt der Sofortabzug?
Die bisher angeführten Regelungen gelten nicht für Laptops und Computer an sich, sondern auch für Zubehör und andere digitale Wirtschaftsgüter.
Absetzbare Computerhardware
Das BMF-Schreiben nennt in diesem Zusammenhang folgende Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer sich nun auf ein Jahr reduziert:
- eigentliche Rechner, wie Notebook oder Desktop-PC, Workstations, Dockingstationen, externe Netzteile
- erforderliche Peripheriegeräte, wie Monitor, Drucker, Tastatur, Maus, externe Speicher, Scanner, Beamer oder Plotter.
Anstelle der bisherigen Nutzungsdauer und Abschreibung auf drei Jahre, kann jetzt der volle Anschaffungspreis im Jahr des Kaufs berücksichtigt werden. Dies gilt auch rückwirkend für Anschaffungen ab dem 01.01.2021.
Absetzbare Computersoftware
Bisher war die Betriebssoftware, die nur zusammen mit dem Computer genutzt werden konnte, zusammen mit der Hardware abzuschreiben, also ebenfalls über drei Jahre hinweg. Infolge des BMF-Schreibens kann nunmehr auch die Software im Jahr der Anschaffung ab dem 01.01.2021 vollständige steuerliche Berücksichtigung finden.
Unter Software fallen nach dem BMF-Schreiben:
- Betriebs- und Anwendersoftware
- ERP-Software
- Software für Warenwirtschaftssysteme
- sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung
FAQs zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter