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Abschreibung von Laptop und Zubehör

Abschreibung von Laptop und Zubehör

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Die Abschreibung des Laptops lohnt sich bei allen, die das Gerät auch beruflich nutzen. Ob im Homeoffice, für Unterrichtsvorbereitung oder während der Ausbildung – unter gewissen Voraussetzungen können Sie Ihre Kosten geltend machen. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Geräte Sie absetzen können und welche Regelungen dabei gelten.

Abschreibung Laptop - Das Wichtigste in Kürze

  • Kürzung der Nutzungsdauer von Computerhardware und -software auf ein Jahr
  • Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr im Jahr der Anschaffung sofort vollständig absetzbar
  • Rückwirkend für Anschaffungen ab dem 01.01.2021 gültig
  • Wahlrecht für Anschaffungen bis zum 31.12.2020
  • Gleiche Regelungen für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber

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Inhaltsverzeichnis


Abschreibung oder Sofortabzug– was ist der Unterschied?

Wenn Sie Ihren Laptop beruflich nutzen, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Abschreibung (AfA): Liegt der Preis über einer bestimmten Grenze, muss der Betrag über die festgesetzte Nutzungsdauer hinweg verteilt werden.
  • Sofortabschreibung: Bei einem Kaufpreis unterhalb der GWG-Grenze (geringwerte Wirtschaftsgüter) kann der volle Betrag im Jahr des Kaufs abgesetzt werden.

Der Begriff „Abschreibung“ bedeutet also: Die Anschaffungskosten werden über mehrere Jahre verteilt steuerlich berücksichtigt. Man richtet sich dabei nach der festgelegten Nutzungsdauer des Geräts laut der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Bei der Anschaffung von Computern, Software oder Zubehör können Sie seit 2021 eine kürzere Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde legen.

Wer kann von der kurzen Nutzungsdauer profitieren?

Erfreulicherweise gibt es diese vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr nicht nur für Arbeitgeber. Sofern Sie selbst einen Computer o.ä. für Ihre berufliche Tätigkeit erwerben, gelten für Sie dieselben Grundsätze. Auch als Arbeitnehmer:innen können Sie die vollständige Abschreibung  der Kosten im Jahr der Zahlung wählen.

Diese Personengruppen können häufig Kosten geltend machen:

  • Arbeitnehmer:innen im Homeoffice oder für Fortbildungen
  • Mitarbeiter:innen im Außendienst
  • Lehrer:innen für die Unterrichtsvorbereitung
  • Studierende
  • Ehrenamtlich Tätige

Abschreibung Laptop – diese Voraussetzungen gelten

Damit der Laptop abgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • mindestens 10 % berufliche Nutzung
  • mindestens 90 % berufliche Nutzung für volle Absetzbarkeit
  • Kaufbeleg muss vorliegen
  • Nutzungsnachweis im Zweifel nötig (z. B. Bescheinigung vom Arbeitgeber, Nutzung im Homeoffice)
  • Laptop selbst gekauft (nicht vom Arbeitgeber gestellt)

Bei gemischter Nutzung (z. B. 60 % beruflich, 40 % privat) ist eine anteilige Berücksichtigung möglich. Als Aufteilungsmaßstab gibt es beispielsweise die zeitliche oder flächenmäßige Nutzung.

▶ Ermitteln Sie den ansetzbaren beruflichen Anteil Ihrer Kosten mit unserem Berechnungsbogens | Aufwendungen für Hard-/Software 

Wie kann ich meinen Laptop abschreiben?

Je nach Anschaffungszeitpunkt gelten unterschiedliche Regelungen, die im Nachgang noch weiter ausgeführt werden.

Hinweis: Bis zum 31.12.2025 können Sie noch Ihre freiwillige Steuererklärung für 2021 abgeben (Antragsveranlagung).

Aktuelle Regelung: verkürzte Nutzungsdauer

Da die Arbeit im Homeoffice und damit die Ansprüche an die privaten Computer zugenommen haben, werden Computer genauso wie Betriebs- und Anwendersoftware häufig neu angeschafft. Das Bundesfinanzministerium reagiert darauf im BMF-Schreiben vom 26.02.2021 und kürzt die  Nutzungsdauer bei einer Vielzahl digitaler Wirtschaftsgüter auf ein Jahr.

Damit ist eine Abschreibung über mehrere Jahre häufig nicht mehr erforderlich und die Kosten können direkt im Jahr der Anschaffung vollständig angesetzt werden. Diese Regelung gilt für Anschaffungen bereits ab dem 01.01.2021.

Vorteile der Sofortabschreibung:

  • Weniger Bürokratie
  • Schnellere steuerliche Entlastung
  • Einfachere Geltendmachung

Tipp: Die Regelung gilt auch für Geräte, die vor dem 01.01.2021 gekauft wurden, sofern die Abschreibung noch nicht abgeschlossen ist.

Anschaffungen bis zum 31.12.2020

Bis Ende 2020 musste bei einem Kaufpreis über 800 Euro netto (952 Euro brutto) der Laptop über drei Jahre abgeschrieben werden – entsprechend der damals festgelegten Nutzungsdauer.

Bei günstigeren Geräten unterhalb dieser Grenze war ein Sofortabzug als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) möglich.

Wahlrecht ab 01.01.2021

Haben Sie Wirtschaftsgüter zu einem Kaufpreis von über 800 Euro netto vor dem 31.12.2020 angeschafft und diese noch nicht vollständig abgeschrieben, können Sie nun wählen:

  • Weiterführung der ursprünglichen Abschreibung oder
  • vollständige Ansetzung des bis dahin bestehenden Restbuchwertes im Jahr 2021

Was geschieht bei höherem Kaufpreis?

Wie bereits angeführt, war bis 2020 die GWG-Grenze (geringwertige Wirtschaftsgüter) in Höhe von 800 Euro netto entscheidend für die Art der Abschreibung.

Seit der Änderung 2021 ist der Preis jedoch nicht mehr ausschlaggebend, da die Nutzungsdauer ohnehin auf ein Jahr reduziert wurde. Dementsprechend gilt für digitale Wirtschaftsgüter nun generell der Sofortabzug unabhängig von der Höhe des Kaufpreises.

Für welches Computer-Zubehör gilt der Sofortabzug?

Die bisher angeführten Regelungen gelten nicht für Laptops und Computer an sich, sondern auch für Zubehör und andere digitale Wirtschaftsgüter.

Absetzbare Computerhardware

Das BMF-Schreiben nennt in diesem Zusammenhang folgende Wirtschaftsgüter, deren Nutzungsdauer sich nun auf ein Jahr reduziert:

  • eigentliche Rechner, wie Notebook oder Desktop-PC, Workstations, Dockingstationen, externe Netzteile
  • erforderliche Peripheriegeräte, wie Monitor, Drucker, Tastatur, Maus, externe Speicher, Scanner, Beamer oder Plotter.

Anstelle der bisherigen Nutzungsdauer und Abschreibung auf drei Jahre, kann jetzt der volle Anschaffungspreis im Jahr des Kaufs berücksichtigt werden. Dies gilt auch rückwirkend für Anschaffungen ab dem 01.01.2021.

Absetzbare Computersoftware

Bisher war die Betriebssoftware, die nur zusammen mit dem Computer genutzt werden konnte, zusammen mit der Hardware abzuschreiben, also ebenfalls über drei Jahre hinweg. Infolge des BMF-Schreibens kann nunmehr auch die Software im Jahr der Anschaffung ab dem 01.01.2021 vollständige steuerliche Berücksichtigung finden.

Unter Software fallen nach dem BMF-Schreiben:

  • Betriebs- und Anwendersoftware
  • ERP-Software
  • Software für Warenwirtschaftssysteme
  • sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung

FAQs zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Wie kann ich meinen Laptop und Zubehör abschreiben?

Wenn Sie Ihren Laptop beruflich nutzen, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Abschreibung über den Zeitraum der festgelegten Nutzungsdauer hinweg
  • Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung bei Kaufpreis unter der GWG-Grenze

Die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter) liegt bei 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto.

Bei einer Vielzahl digitaler Wirtschaftsgüter wurde die Nutzungsdauer auf ein Jahr verkürzt und damit der Sofortabzug unabhängig von der Höhe des Kaufpreises ermöglicht. Diese Regelung gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2021. Für Anschaffungen bis zum 31.12.2020 wurde ein Wahlrecht eingeführt.

Für welche digitalen Wirtschaftsgüter gilt der Sofortabzug?

Einerseits gilt der Sofortabzug für Computerhardware, also für die eigentlichen Rechner (z. B. Notebook, Desktop-PC, externe Netzteile, etc.), aber auch für erforderliche Peripheriegeräte (z. B. Monitor, Drucker, Tastatur, etc.).

Andererseits ist die Nutzungsdauer auch bei Computersoftware auf ein Jahr verkürzt worden. Darunter fallen beispielsweise Anwendersoftware, ERP-Software, Software für Wirtschaftssysteme oder sonstige Anwendungssoftware zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

Kann ich als Arbeitnehmer:in meinen Laptop absetzen?

Erfreulicherweise gibt es die Sonder-Abschreibung nicht nur für Arbeitgeber. Sofern Sie selbst digitale Wirtschaftsgüter für Ihre berufliche Tätigkeit erwerben, gelten für Sie dieselben Grundsätze. Auch als Arbeitnehmer:innen können Sie den Sofortabzug der Kosten im Jahr der Zahlung wählen.


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Quellen:

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.